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Keine Teilfreistellungen bei swap-basierten ETF?

32 ANTWORTEN

boglehead
Beobachter
1 Beiträge

Hallo,

ich habe gestern bei comstage ein Anfrage gestellt und folgendes als Antowrt erhalten das bestimmte ETFs im vollem Umfang von der Teilfreistellung profitieren.

 

"Die steuerliche Freistellung synthetischer ETFs ist abhängig von den im Trägerportfolio enthaltenen Einzeltiteln. Bei ComStage ETFs besteht das Trägerportfolio ausschließlich aus Aktien. Aus diesem Grund sind die Bedingungen zur Fondsklassifizierung des Investmentsteuergesetzes 2018 erfüllt.

 

Selbstverständlich werden alle ComStage ETFs, die sich auf einen long Aktien-Index beziehen als Aktienfonds klassifiziert und eine entsprechende Teilfreistellung von 30% für Privatinvestoren aufweisen. Dies gilt natürlich auch für den ComStage MSCI Emerging Markets UCITS ETF sowie den ComStage MSCI World UCITS ETF.

 

Sollten Sie Rückfragen oder weitere Wünsche haben, so zögern Sie bitte nicht, uns erneut anzusprechen - gerne auch telefonisch.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr ComStage Team"

paba
Mentor
890 Beiträge

Danke @boglehead für die Info. Die Aussage ist für ComStage ETFs ja schon mal etwas beruhigend. Ich frage mich nur warum uns und die Steuerabteilung bei comdirect über @SMT_Jan-Ove eine völlig gegenteilige Meinung auftischen lässt: „Auch unsere Steuerabteilung geht davon aus, dass swap-basierte ETFs nicht von der Teilfreistellung profitieren.

  

Ich habe übriges heute bei db x-tracker und bei Lyxor ebenfalls um eine verbindliche Auskunft in dieser Frage gebeten. Ich werde die Antwort hier posten wenn/falls ich sie erhalte. Die Aussagen, die @eckhardschnell von Lyxor erhalten hat („… so dass wir nach heutigem Stand davon ausgehen, dass …“) ist mir zu unverbindlich.

 

Gruß paba

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

eckhardschnell schrieb:

Hallo @SMT_Mario,

bekommen wir den diese Einstufung ab 1.1.2018 irgendwo zusehen?

Oder dürfen wir Rätseln?

 

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Schnell 


Hallo Eckhard,  

 

die Einstufung ist nicht ersichtlich. Da die Einstufung durch die Fondsgesellschaft erfolgt und auch unterjährig geändert werden kann, können wir einen verbindlichen Ausweis nicht sicherstellen.  

 

Eventuell weist die Fondsgesellschaft die Einstufung aus.  

 

Viele Grüße, Mario

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo Mario,
ahh Ihr zieht also verbindlich irgendwann mal Geld vom Konto ein aber verbindlich dem Kunden diese Info zu geben geht nicht.


Bank neu denken. (Soll heissen, Kunde macht schon....)

Das ist leider schlechte Servicequalität.

Wie ist das Thema beim Finanzbarcamp dieses Jahr?
"Die Zukunft der Geldanlage"

Also, wenn Ihr diese einfachen Dinge bei den aktuellen Geldanlagen nicht für den Kunden auf die Reihe bekommt, dann weiß ich nicht wie Ihr das bei neuen Dingen so machen werdet. 

Bitte verwendet doch ein wenig mehr Zeit und Energie auf die Basics anstatt immer neue Funktionen in den Ring zu werfen.

Sorry bin ein wenig angefressen über euren Support (euren meint den der Bank nicht Dich)


Grüße
Eckhard

Joerg78
Mentor ★★★
2.731 Beiträge

Da kann ich Eckhard nur zustimmen - ihr (bzw. "irgendein" IT-System von euch) müsst ja wissen, ob es eine Teilfreistellung für einen bestimmten ETF gibt oder nicht (und das sogar taggenau). Diese Information - die somit ja vorliegt - müsste "nur noch" sichtbar gemacht werden...

 

Viele Grüße,

Jörg

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

da die entsprechende Information unterjährig von der Fondsgesellschaft geändert werden kann, können wir diese nicht verbindlich anzeigen. Ich habe aber erfahren, dass viele Fondsgesellschaften vorab eine Information an ihre Anleger herausgeben.

 

Weitere Informationen findet ihr auch hier.

 

Viele Grüße, Mario

paba

Hallo Community,

 

ich habe heute die Antwort von Lyxor bekommen:

 

Wie von Ihnen richtig dargestellt wurde, kommen Investmentfonds in den Genuss der Teilfreistellung bei einer Mindestbeteiligungsquote von 51 Prozent unmittelbar in Kapitalbeteiligungen. Bei unseren synthetisch replizierenden Aktien-ETFs liegt ein Aktienportfolio zugrunde, welches die Kriterien nach § 2 Absatz 6 oder 7 InvStG erfüllt.

 

Dies bedeutet, dass auch der von Ihnen angesprochene Lyxor World Water UCITS ETF (FR0010527275) von der Teilfreistellung profitieren sollte.

 

Wir behalten die weitere Entwicklung in Bezug auf die finale Ausgestaltung der geplanten Steuerreform genau im Blick und behalten uns vor, auf etwaige Änderungen unserer Einschätzung mit einer Anpassung unserer Produkte zu reagieren.

 

Wieder unverbindlich! Eine Antwort von db x-tracker steht noch aus.

 

Es hilft wohl nichts auf die Banken oder auf die Fondsgesellschaften einzuschlagen: Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht und die Finanzverwaltungen werden das Gesetz sicher gegen die Steuerzahler auslegen.  

 

Gruß paba

paba
Mentor
890 Beiträge

… hier die Antwort von db x-tracker (am 14.11.2017 eingetroffen):

 

Die abschließende steuerliche Beurteilung der Auswirkungen der Investmentsteuerreform stehen in unserem Hause leider noch aus. Wir befinden uns hierzu in der finalen Abstimmung.

Daher können wir Ihnen diese Frage noch nicht abschließend beantworten.

 

Wir werden für alle unsere Produkte feste Mindestkapitalquoten definieren, so dass eine entsprechende eindeutige Zuordnung hinsichtlich der Teilfreistellung möglich ist. Die Daten werden wir rechtzeitig unter den Produkten auf unserer Homepage https://etf.deutscheam.com veröffentlichen.“

 

Gruß paba

istalix
Experte ★
133 Beiträge

jojo66 schrieb:
Werte Anlageexperten, ich habe heute in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gelesen, dass swap-basierte ETF nicht von den Teilfreistellungen profitieren werden. Diese gelten nach dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mehr als Aktienfonds (Aussage eines Steuerrechtlers der KPMG). Könnt Ihr das bestätigen?

Inzwischen hat sich ja einiges geklärt, ein wichtiger Punkt fehlt leider immer noch: warum sind Swap-ETFs so sehr betroffen?

 

Für die Steuer zählt der minimale Aktienanteil während des gesamten Jahres. Bei mindestens 51% Aktienanteil gilt der Fonds als Aktienfonds und es greift eine Teilfreistellung von 30%, bei 25% Aktienanteil gilt der Fonds als Mischfonds und es greift eine Teilfreistellung von 15%. Bei weniger Aktienanteil gibt's nichts. 

 

Für Immobilienfonds gibt es teilweise noch deutlich höhere

Freistellungen, hohe Immobilienanteile in einem Aktienfonds wären aber eher ungewöhnlich und werden daher hier nicht näher betrachtet.

 

Nach UCITS-Richtlinien ist das Emittentenrisiko bei Swap-ETFsauf 10% zu begrenzen, d.h. entweder begrenzt der Emittent den Anteil von Swaps auf 10% oder aber es werden mehr Swaps eingesetzt, die dann aber zu mindestens 90% besichert sind. In der Praxis sind Swaps oft zu 100% oder sogar darüber hinaus besichert, d.h. zu theoretisch könnte ein ETF auch vollständig aus Swap Substitute Baskets bestehen. Da über den Inhalt der Substitute Baskets nicht genau festgelegt ist, könnten das auch keine Aktien sein, was in Summe die 51%-Quote gefährden könnte. Oder im schlimmsten Fall wechselt ein Swap-ETF unterjährig so zwischen Swaps aus Aktien, Anleihen und Immobilien, dass gar keine Freistellung greift.

 

Nun hat Comstage bereits seine Fonds kategorisiert, auf comstage.de findet sich für jeden Fonds die Einordnung nach Investmentsteuergesetz: praktisch alles gilt als Aktienfonds, wenige Spezialkonstrukte als Mischfonds.

 

Natürlich kann sich diese Kategorie ändern - dagegen spricht ein wenig die Aussage bspw. der db x-trackers, die jedem Fonds eine Aktien-Mindestquote vorgegeben möchten, um ihre Fonds klar kategorisieren zu können.

Um das einhalten zu können, werden entweder weniger Swaps genutzt oder zukünftig die Aktienanteile von Substitute Baskets ausgewiesen werden müssen - und diese Information wird wohl auch anderen Anbietern zur Verfügung stehen.

 

Bedeutet das nun, dass man swappende ETF pauschal meiden sollte? Man kann es schlicht nicht sagen. Es gab bereits in diesem Jahr den Trend, in Bezug auf die Zusammensetzung eher stabile Indizes physisch statt per Swap abzubilden - möglicherweise setzt sich das fort und mehr Swapper werden zu Replizierern. 

 

Theoretisch könnten aber auch über die Aktienleihe ein zu hoher Anteil an Aktien temporär "ausgeliehen" sein, so dass der ETF auch nur für einen Tag die Aktienquote reißt. Die Zielvorgabe eines Mindestanteils vermeidet dieses Problem.

 

Ansonsten gehe ich vorsichtig davon aus, dass auch die anderen grossen Anbieter der Strategie der db x-trackers bzw Comstage folgen und z.B. für Aktienfonds (egal ob Swap oder Replizierern) einen ganzjährigen Aktienanteil von 51% anstreben, damit die Dinger für deutsche Privatanleger weiterhin interessant sind. Weniger wäre ein klarer Makel, der im Wettbewerb zwischen den Anbietern eine Steilvorlage wäre, um Kunden abzuwerben.

ComD
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

 

habe auf der Webseite von www.lyxoretf.de folgende Information gefunden.

Quelle: www.lyxoretf.de

 

Spoiler

01 Sep 2017 - Investmentsteuerreform 2018

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 soll die deutsche Investmentsteuergesetzgebung reformiert werden.

Auch wenn noch nicht alle Details der Reform finalisiert sind, beobachten und bewerten wir die Situation eingehend. Nach heutigem Stand ergeben sich aufgrund der geplanten Reform keine Nachteile für unsere ETFs, gleich ob sie physisch oder synthetisch replizierend sind. Die überwiegende Mehrheit unserer synthetisch replizierenden Fonds investiert in Wertpapiere der jeweiligen Assetklasse. So investieren unsere synthetisch replizierenden Aktien-ETFs in europäische Blue-Chip Aktien und unsere synthetisch replizierenden Anleihefonds investieren ebenfalls in Anleihen.

Darüber hinaus planen wir weiterhin, einige unserer synthetisch replizierenden Fonds auf physische Replikation umzustellen, bleiben aber grundsätzlich unserer Politik der „pragmatischen Replikation“ treu. Das heißt, dass wir grundsätzlich diejenige Replikationsmethodik wählen, die nach unserem Dafürhalten das für unsere Kunden beste Ergebnis verspricht.

Sollten sich aufgrund der Steuerreform wider Erwarten Nachteile für einige unserer ETFs ergeben, werden wir entsprechend reagieren.

 

Sieht für mich aus als Beobachten alle Anbieter das Gesetzt und sind weiterhin an uns deutschen Kunden interessiert und werden entsprechend "reagieren".

 

Auch danke an alle die Infos gepostet haben.