17.04.2018 18:33 - bearbeitet 17.04.2018 18:33
Hallo zusammen,
habe heute die HV-Einladung der Lufthansa erhalten. Erstaunlicherweise, denn ich bin seit Anfang Februar nicht mehr Aktionär des Unternehmens.
Da sich meine Stimmzahl gegenüber meines früheren Aktienbestands zudem verdoppelt hat, schließe ich auf einen Fehler bei der Übertragung von der Consorsbank (dort habe ich die Aktien gekauft, später hierher übertragen und schließlich verkauft).
An wen wende ich mich jetzt? Oder soll ich einfach gar nichts machen (die Unterlagen enthalten keinen Hinweis für solche Fälle)? Oder mein "Stimmrecht" in betrügerischer Absicht nutzen (welche Folgen hätte das schlimmstenfalls)?
Danke und Gruß
baha
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 24.04.2018 00:08
Für diesen Fehler ist nicht die Bank verantwortlich. Mir sind weitere solcher Vorfälle von anderen Banken bekannt. Hier wird das Aktienregister nicht ordnungsgemäß geführt. Bei der LH ist eine Ansprechpartnerin auf der Homepage genannt. Bitte nicht diese Person in dieser Angelegenheit beleidigen! Vermutlich wird der Fehler bei einem Dienstleister liegen. Ich kann nur jeden Ex-Aktionär auffordern, den Fall bei der IR-Abteilung der AG zu melden. Immerhin kassiert dieser Dienstleister Geld von den Gesellschaften, welches offensichtlich bei den Aktionären besser aufgehoben wäre!
am 24.04.2018 23:06
Und ich frage nochmal!!! Willst du mich, mit dieser Frage und wollt ihr mich mit euren unqualifizierten Antworten, verarschen????
am 24.04.2018 23:21
am 25.04.2018 08:56
Hallo @Denkender,
wie @chi richtig angemerkt hat, wurde die ursprüngliche Frage von @baha bereits beantwortet. Im Sinne eines freundlichen und wertschätzenden Umgangstons in unserer Community, weise ich dich gerne noch einmal auf unsere Community-Regeln hin.
Vielleicht möchtest du uns ja mal erläutern, warum du dich verarschst fühlst?
Gruß aus Quickborn
Erik
am 05.06.2018 12:00
Hallo, gerade in der neuen Finanztest gelesen und an Dich gedacht!
Zitat:
Ich habe meine Lufthansa-Aktien verkauft.
Warum habe ich Monate später
eine Einladung und Eintrittskarten
zur Hauptversammlung bekommen?
Die Deutsche Lufthansa AG hat Namensaktien,
das heißt, alle Aktionäre
sind mit ihrem Namen in einem Register
verzeichnet. Es kann aber passieren,
dass einige davon ihre Aktien längst verkauft
haben. Die Lufthansa begründet
dies mit dem Luftverkehrsnachweis -
sicherungsgesetz. Sie dürfe als einzige
deutsche börsennotierte Gesellschaft
neue Aktionäre nur eintragen, wenn diese
mehr Informationen über sich offengelegt
haben als bei Namensaktien
üblich, zum Beispiel die Staatsangehörigkeit.
Solange sie das nicht tun, bleiben
die alten Aktionäre im Register. Sie dürfen
dann auch zur Hauptversammlung.
am 05.06.2018 12:37
Hallo @maline,
danke für den Hinweis! Auf meinen Fall passt das zwar nur bedingt (habe ja wie am Anfang geschrieben jetzt mehr Stimmrechte als je zuvor), ist aber eine Erklärung für andere solche Fälle.
Dass Lufthansa wegen dem Luftdingensgesetz etwas speziell ist, war mir schon bekannt. Aber das ist jetzt echt eine Neuigkeit für mich.
baha