am 29.11.2021 19:29
Naja, aber das Problem ist doch, dass zuerst der Verlust (also vor dem Freistellungsauftrag) hergenommen wird, oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Das heißt, die verkaufte Position müsste demnach einen Gewinn von 1800,- € haben (800 Euro Freistellungsauftrag und 1000 Euro aus Aktienverlusten).
29.11.2021 19:37 - bearbeitet 29.11.2021 19:40
@codiO 500 Euro + 801 Euro sind laut meinem Rechenschieber 1301 Euro.
Edit: achso du meinst direkt Aramis. Ja, er muss halt auf seine Töpfe schauen ob die 1000 und mehr Euro aus Aktien oder auch sonstigen Sachen kommt. @nmh hat ja einfach nur ein allgemeines Beispiel gebracht und nicht direkt die über 1000 Euro von Aramis genommen....
Bitte beachte die unterschiedlichen Verrechnungstöpfe und Verrechnungsvorschriften.
Aktienverluste sind nur und ausschließlich mit Aktiengewinnen ausgleichbar. Wenn dein Verlusttopf Aktien 500 Euro aufweist, dann kannst du den nur mit Aktien leeren. Und ja, dann erst wird der FSA aufgebraucht.
Hast du einen gefüllten Verlusttopf "Sonstiges" wird er mit allem aufgebraucht: Dividenden, Aktiengewinnen, Derivategewinne, ETFs, etc pp. Allem. Wenn da 500 Euro minus sind brauchst du auch 1301 Euro um den Topf und im Anschluss den FSA aufzubrauchen.
Wenn du diese Infos kombinierst heißt das für meine Anmerkung:
Ist der Aktientopf 500 Euro im Minus, der Topf Sonstiges aber nicht sondern 0 Euro, dann kannst du mittels Derivate oder ETFs, welche dem Aktientopf egal sind, deinen Freibetrag direkt aufbrauchen. Falls du also einen MSCI World mit 801 Euro Gewinn hast reicht der aus um den FSA aufzubrauchen, weil er den Aktientopf nicht berührt. Geht aber nur wenn der Topf Sonstiges nicht negativ ist 😉
am 29.11.2021 19:50
Aber @Aramis schrieb ja von 1000,- Euro Verlust und einem praktisch nicht aufgebrauchten Freistellungsauftrag. Wären dann doch 1800,- € an Gewinnen, die er gegenrechnen müsste?
Und, damit ich das jetzt richtig verstehe: Wenn ich Verluste aus Aktien habe, kann ich den ETF verkaufen und der nimmt sich dann den Freistellungsauftrag aber nicht die Aktienverluste?
am 29.11.2021 19:59
@codiO wie gesagt waren die 500 Euro nur ein Beispiel. Aramis schrieb ja auch nicht "1096,72€ Verlust" sondern "über tausend Euro Verlust", von daher würden 1801 wohl auch nicht reichen. Deshalb gibt es Beispiele 😄
Prinzipiell hast du es aber richtig verstanden. Bei Unsicherheit bitte noch mal den von @nmh verlinkten und von ihm geschriebenen Thread lesen, da steht alles erklärt drin und müssen wir nicht ständig en detail auseinander nehmen. Ich habe nur für den schnellen Leser, der nicht den verlinkten Thread beehrt (und ein Danke da lässt!), eine Ergänzung gebracht.
29.11.2021 20:03 - bearbeitet 29.11.2021 20:06
@codiO schrieb:Aber @Aramis schrieb ja von 1000,- Euro Verlust und einem praktisch nicht aufgebrauchten Freistellungsauftrag. Wären dann doch 1800,- € an Gewinnen, die er gegenrechnen müsste?
Und, damit ich das jetzt richtig verstehe: Wenn ich Verluste aus Aktien habe, kann ich den ETF verkaufen und der nimmt sich dann den Freistellungsauftrag aber nicht die Aktienverluste?
@codiOAlso ich habe aktuell abgerundet etwa 1000,- Aktienverlust. 200,- Gewinn habe ich durch Dividenden erzielt. Die brauchen natürlich einen Teil des Freistellungsauftrags. Nun habe ich einen ETF und verschiedene Aktien.
Verkaufe ich nun Aktien mit Gewinn, kann ich die mit den 1000,- Aktienverlust gegenrechnen. In meinem Fall werde ich vermutlich eine Aktie verkaufen, die 1400,- Gewinn bringt. Dieser Gewinn wird mit dem Verlust verrechnet, bleiben 400,- Gewinn. Diese müsste ich versteuern, wären da nicht noch die 601,- Freistellungsauftrag übrig. Ich hätte dann noch immer 201,- übrig.
Beim ETF würde der Verlusttopf von den Aktien nicht berührt, also lässt sich deine Frage mit Ja beantworten 🙂
[EDIT: Sehe gerade, dass es schon ein paar vor mir erklärt hatten - naja, doppelt hält besser 😛 ]
am 29.11.2021 21:15
Na dann paßt es doch gut. Aktie verkaufen, direkt wieder kaufen und Du hast Geld (Steuern) gespart.
Noch ein Hinweis von mir: Habe ich dieses Jahr auch schon gemacht, nur mitten im Jahr, was im Nachhinein nicht sehr intelligent war. Aber das ist ein anderes Thema.
am 30.11.2021 06:10
@codiO schrieb:
Noch ein Hinweis von mir: Habe ich dieses Jahr auch schon gemacht, nur mitten im Jahr, was im Nachhinein nicht sehr intelligent war. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich habe meinen Freibetrag meist im Januar verbraucht. Es bleibt die Arbeit mit Verrechnungstöpfen oder neuem FSA, sofern ich Verluste erzeuge ohne vorher steuerliche Gewinne gemacht zu haben. Man muss nicht bis zum Jahresende warten. Früh aufbrauchen ist kein Nachteil, denn es ist doch egal ob ich am Anfang des Jahres steuerfreie Gewinne mache oder am Ende. Viele vergessen aber, dass sie ihren FSA noch aufbrauchen müssen und deswegen kommt es häufig am Jahresende vor.
Steueroptimierung ist bei mir ein ganzjähriger Prozess, denn ich sammle ungern volle Töpfe an. Zum Jahresende kommt dann nur noch ein Feintuning. Zum Beispiel die letzten T€ Verlusttopf aufbrauchen. Nächstes Jahr beginnt dann das Spiel von Neuem: FSA im Januar aufbrauchen, unterjährig werden garantiert Verluste anfallen die ich dann gleich mit Gewinnen ausgleichen kann, zum Ende des Jahres Feintuning.
Das hängt aber davon ab, wie man sich alles aufbaut (Depotanzahl) und mit welchen Produkten man handelt. Vielleicht kann man deinen "Fehler" noch ausgleichen @codiO ?
am 30.11.2021 11:05
Moin,
noch eine Frage zu den Töpfen.
Was ist, wenn man mehrere Broker hat?
Sagen wir mal, wir haben bei Broker A Verluste generiert.
Beim Broker B haben wir keine, aber Aktien oder ETFs im Plus. Bei Broker B könnte man doch nun den Freibetrag von 801€ angeben und den Gewinn beim Verkauf der Aktien/ETFs damit verrechnen. Der Verlusttopf bleibt beim Broker A für das nächste Jahr.
Vorgehen ok? Legal?
am 30.11.2021 11:07
@Litinho schrieb:Vorgehen ok? Legal?
Ja und ja.
am 30.11.2021 11:11
@Litinho na klar, das Finanzamt interessiert nicht, ob Du einen oder zehn Broker hast, sondern wieviel Gewinn Du machst 😎