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Wie sende ich einen Antrag zur Quellensteuererstattung per e-mail an comdirect?

VSch
Autor ★
9 Beiträge

Hallo, 
wie sende ich einen Antrag zur Quellensteuererstattung per e-mail an comdirect?
Per e-mail Kontakt kann ich keine Anhänge (Antrat) verschicken.  Muss ich den Antrag per Post schicken?
Mit freundlichen Grüßen VSch

20 ANTWORTEN

Klever
Mentor ★★★
2.274 Beiträge

@VSch  schrieb:

Hallo Ines,


Mit freundlichen Grüßen VSch


Hallo @VSch ,

 

dann wollen wir mal Deine Brieffreundin Ines, an die Du hier so fleißig schreibst, korrekt adressieren. Das geht so: @SMT_Ines . 

 

 


@VSch  schrieb:

Hallo Ines,



Vielen Dank für den Tipp mit info@comdirect.de.  Da werde ich jetzt mal meinen Antrag hinschicken.  Bis gespannt, ob ich einen Anhang mit 10,1 MB anhängen kann und ob ich eine Rückmeldung erhalte.


10,1 MB ? - Klingt nicht nach einem guten Plan. 

 

Grüße

Klever

VSch
Autor ★
9 Beiträge

Vielen Dank Thorsten_, auch wg. der genannten e-mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen VSch

 

SMT_Ines
Social-Media-Team
Social-Media-Team
170 Beiträge

Hallo @VSch ,

 

dann scheint es ja jetzt geklappt zu haben. Oder ? 😉

 

LG

Ines

VSch
Autor ★
9 Beiträge

Hallo SMT_Ines,

 

Danke für die Nachfrage. Erstmal sieht es so aus. Ich habe folgende automatische Antwort erhalten, wobei ich jetzt nicht weis, wie lange das dauert...

"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.02.2026 10:07.


Sie erhalten von uns so schnell es geht eine persönliche Antwort. Mitunter kann dieses ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Aber keine Sorge, wir vergessen Sie nicht. Bitte haben Sie etwas Geduld."

 

Mit freundlichen Grüßen VSch

EU_1
Experte ★★
431 Beiträge

Gibt es auch ein deutsches Formular (ähnlich dem US W8-BEN) mit dem ein im Ausland steuerpflichtiger

Deutscher die Dividenden dann mit nur 15% KESt Abzug ausbezahlt erhalten kann?

Das derzeitige Rückhohlverfahren über das BZA ist ein elektronisches Monster. Und es dauert 2 Jahre bis die 

Behörde dann die Rückerstattung abgewickelt hat. 

EU-1

SMT_Ines
Social-Media-Team
Social-Media-Team
170 Beiträge

Moin @EU_1,

 

neben der Quellensteuererstattung, könnte man ggf. auch eine NV-Bescheinigung einreichen. Ob das für dich eine sinnvolle Alternative sein kann, müsste man aber individuell schauen.

 

Falls ja- bekommst du die NV-Bescheinigung durch das Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und kannst diese im Original oder als Kopie (auch als E-Mail Anhang) einreichen.

 

Ich hoffe diese Aussage hilft dir etwas weiter.

 

Liebe Grüße und einen guten Start ins Wochenende!

Ines

dg2210
Legende
8.107 Beiträge

@EU_1  schrieb:

Gibt es auch ein deutsches Formular (ähnlich dem US W8-BEN) mit dem ein im Ausland steuerpflichtiger

Deutscher die Dividenden dann mit nur 15% KESt Abzug ausbezahlt erhalten kann?

Das derzeitige Rückhohlverfahren über das BZA ist ein elektronisches Monster. Und es dauert 2 Jahre bis die 

Behörde dann die Rückerstattung abgewickelt hat. 


Das Rückholverfahren lohnt sich i.d.R. nicht, wenn die eigene Lebenszeit einen Wert hat. Der Königsweg besteht in der Vermeidung von Zahlungen, welche steuerliche Folgen haben. Je nach persönlicher Situation kann das durch Stripping, durch Substitution der Aktie durch Derivate u.s.w. erfolgen.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

@SMT_Ines  schrieb:

 

Falls ja- bekommst du die NV-Bescheinigung durch das Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und kannst diese im Original oder als Kopie (auch als E-Mail Anhang) einreichen.

 

 


Ist das jetzt neu?

Nach meinem Kenntnisstand dürfen Banken nur eine Original-Bescheinigung akzeptieren.

Wenn man das bei drei Banken machen will braucht man auch drei Exemplare vom FA.

 

Bei Wegfall der Voraussetzungen muss man das Original von der Bank zurück fordern und auch selbst wieder abgeben.

SMT_Ines
Social-Media-Team
Social-Media-Team
170 Beiträge

Hallo @Silver_Wolf ,

 

das ist eigentlich keine neue Info. Nur der Widerruf muss bei comdirect weiterhin formlos per Post erfolgen.

 

Grundsätzlich ist es zulässig die NV-Bescheinigung digital zu akzeptieren. Aktuell wird von Banken oft noch das Original angefordert, sodass man im Zweifelsfall mehrere Exemplare benötigt. Das hängt dann aber mit den individuellen Richtlinien/Prozessen zusammen.

 

Liebe Grüße aus Quickborn!

Ines

EU_1
Experte ★★
431 Beiträge

Bei mir hat sich das seit 10 Jahren rentiert, trotz der Wartezeiten. Aber seit man den Antrag via BOP machen muss,

habe ich auch schon für 2 Dividendenjahre gemacht, habe ich vom BZA nichts mehr gehört.

Und für das neue e-Formularverfahren, sah ich mir letzte Woche an, geht wohl gar nichts mehr.  Ob das gewollt ist?

Wie bei den Österreichern, die nach vielem hin und her, auch mit Postversand, dann schlussendlich ablehnen, weil sogenannte 

Einzel-Bewegungsnachweise und Besitznachweise der Aktie für jede Dividende, von der Depotbank ausgestellt, gestempelt

und unterschrieben per Post nachzureichen sind.  Und das für gängige Aktien und Dividendenbelege renomierter deutscher

Banken. -  Da werden mal wieder die Kleinanleger ausgesperrt, denn bei Rückerstattungsansprüchen von 100 bis 200 €uro

je Aktie lohnen sich die Kosten und der Zeitaufwand nicht.   

Schade, dass die Depotbanken hierzu keinen  Service anbieten, ist doch alles IT und EU-weit durch die Kontrollmitteilungen

abgesichert:  Banken melden an deutschen Fiskus, dieser schickt Kontrollmitteilung an meinen Fiskus, der stellt Bescheinigung aus,

die dann ja den Österreichern genügen müsste. Für dänische, finnische, französische, sogar US Dividenden geht das doch auch. 

EU-1