am 24.02.2026 19:50
Hallo,
wie sende ich einen Antrag zur Quellensteuererstattung per e-mail an comdirect?
Per e-mail Kontakt kann ich keine Anhänge (Antrat) verschicken. Muss ich den Antrag per Post schicken?
Mit freundlichen Grüßen VSch
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 25.02.2026 09:58
@VSch schrieb:Hallo Ines,
Mit freundlichen Grüßen VSch
Hallo @VSch ,
dann wollen wir mal Deine Brieffreundin Ines, an die Du hier so fleißig schreibst, korrekt adressieren. Das geht so: @SMT_Ines .
@VSch schrieb:Hallo Ines,
Vielen Dank für den Tipp mit info@comdirect.de. Da werde ich jetzt mal meinen Antrag hinschicken. Bis gespannt, ob ich einen Anhang mit 10,1 MB anhängen kann und ob ich eine Rückmeldung erhalte.
10,1 MB ? - Klingt nicht nach einem guten Plan.
Grüße
Klever
am 25.02.2026 10:01
Vielen Dank Thorsten_, auch wg. der genannten e-mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen VSch
am 25.02.2026 11:53
am 25.02.2026 12:23
Hallo SMT_Ines,
Danke für die Nachfrage. Erstmal sieht es so aus. Ich habe folgende automatische Antwort erhalten, wobei ich jetzt nicht weis, wie lange das dauert...
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.02.2026 10:07.
Sie erhalten von uns so schnell es geht eine persönliche Antwort. Mitunter kann dieses ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Aber keine Sorge, wir vergessen Sie nicht. Bitte haben Sie etwas Geduld."
Mit freundlichen Grüßen VSch
am 12.03.2026 15:05
Gibt es auch ein deutsches Formular (ähnlich dem US W8-BEN) mit dem ein im Ausland steuerpflichtiger
Deutscher die Dividenden dann mit nur 15% KESt Abzug ausbezahlt erhalten kann?
Das derzeitige Rückhohlverfahren über das BZA ist ein elektronisches Monster. Und es dauert 2 Jahre bis die
Behörde dann die Rückerstattung abgewickelt hat.
am 13.03.2026 10:40
Moin @EU_1,
neben der Quellensteuererstattung, könnte man ggf. auch eine NV-Bescheinigung einreichen. Ob das für dich eine sinnvolle Alternative sein kann, müsste man aber individuell schauen.
Falls ja- bekommst du die NV-Bescheinigung durch das Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und kannst diese im Original oder als Kopie (auch als E-Mail Anhang) einreichen.
Ich hoffe diese Aussage hilft dir etwas weiter.
Liebe Grüße und einen guten Start ins Wochenende!
Ines
am 13.03.2026 11:16
@EU_1 schrieb:Gibt es auch ein deutsches Formular (ähnlich dem US W8-BEN) mit dem ein im Ausland steuerpflichtiger
Deutscher die Dividenden dann mit nur 15% KESt Abzug ausbezahlt erhalten kann?
Das derzeitige Rückhohlverfahren über das BZA ist ein elektronisches Monster. Und es dauert 2 Jahre bis die
Behörde dann die Rückerstattung abgewickelt hat.
Das Rückholverfahren lohnt sich i.d.R. nicht, wenn die eigene Lebenszeit einen Wert hat. Der Königsweg besteht in der Vermeidung von Zahlungen, welche steuerliche Folgen haben. Je nach persönlicher Situation kann das durch Stripping, durch Substitution der Aktie durch Derivate u.s.w. erfolgen.
am 13.03.2026 11:17
@SMT_Ines schrieb:
Falls ja- bekommst du die NV-Bescheinigung durch das Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und kannst diese im Original oder als Kopie (auch als E-Mail Anhang) einreichen.
Ist das jetzt neu?
Nach meinem Kenntnisstand dürfen Banken nur eine Original-Bescheinigung akzeptieren.
Wenn man das bei drei Banken machen will braucht man auch drei Exemplare vom FA.
Bei Wegfall der Voraussetzungen muss man das Original von der Bank zurück fordern und auch selbst wieder abgeben.
am 13.03.2026 12:50
Hallo @Silver_Wolf ,
das ist eigentlich keine neue Info. Nur der Widerruf muss bei comdirect weiterhin formlos per Post erfolgen.
Grundsätzlich ist es zulässig die NV-Bescheinigung digital zu akzeptieren. Aktuell wird von Banken oft noch das Original angefordert, sodass man im Zweifelsfall mehrere Exemplare benötigt. Das hängt dann aber mit den individuellen Richtlinien/Prozessen zusammen.
Liebe Grüße aus Quickborn!
Ines
am 13.03.2026 15:02
Bei mir hat sich das seit 10 Jahren rentiert, trotz der Wartezeiten. Aber seit man den Antrag via BOP machen muss,
habe ich auch schon für 2 Dividendenjahre gemacht, habe ich vom BZA nichts mehr gehört.
Und für das neue e-Formularverfahren, sah ich mir letzte Woche an, geht wohl gar nichts mehr. Ob das gewollt ist?
Wie bei den Österreichern, die nach vielem hin und her, auch mit Postversand, dann schlussendlich ablehnen, weil sogenannte
Einzel-Bewegungsnachweise und Besitznachweise der Aktie für jede Dividende, von der Depotbank ausgestellt, gestempelt
und unterschrieben per Post nachzureichen sind. Und das für gängige Aktien und Dividendenbelege renomierter deutscher
Banken. - Da werden mal wieder die Kleinanleger ausgesperrt, denn bei Rückerstattungsansprüchen von 100 bis 200 €uro
je Aktie lohnen sich die Kosten und der Zeitaufwand nicht.
Schade, dass die Depotbanken hierzu keinen Service anbieten, ist doch alles IT und EU-weit durch die Kontrollmitteilungen
abgesichert: Banken melden an deutschen Fiskus, dieser schickt Kontrollmitteilung an meinen Fiskus, der stellt Bescheinigung aus,
die dann ja den Österreichern genügen müsste. Für dänische, finnische, französische, sogar US Dividenden geht das doch auch.