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Wertpapierabrechnung netto oder brutto?

Heiopei
Autor
1 Beiträge

Moin liebe Profis,

 

wenn ich pro Verkauf einer Aktie die Wertpapierabrechnung anschaue, finde ich auf der letzten Seite ganz unten die Position "Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung: EUR XXX".

 

Ist das nun der Betrag vor oder nach Steuern? Er unterscheidet sich nämlich immer vom genannten Betrag in der "Steuerlichen Detailansicht" (Menüpunkt "Verwaltung --> Steuerübersicht --> Steuerliche Detailansicht anzeigen").

 

Ich suche den jeweiligen Gewinn- bzw. Verlustbetrag nach Steuern. Wo finde ich ihn? Ich möchte ihn regelmäßig in meine kleine händische Tabelle "Gewinne/Verluste 2022" eintragen.

 

Herzlichen Dank im Voraus für einen Tipp,

Swen

2 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.143 Beiträge

Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Betrag der zu versteuern ist.

Auf der Abrechnung steht "Zu Ihren Gunsten vor Steuern" und "Zu Ihren Gunsten nach Steuern".

Diese Beträge stehen auch genau so in der Steuerübersicht.

Keine Ahnung was daran nicht klar sein sollte.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

Hallo @Heiopei  und herzlich willkommen in der Community.

 

Ich vermute, Deine Verwirrung resultiert aus einer lückenhaften Kenntnis der in einem solchen Fall greifenden Mechanismen.

In Deinem Screenshot sieht man die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage. Das ist ganz einfach die Differenz aus Kauf- und Verkaufsbetrag, also Dein Gewinn.

 

Im Grunde ist dieser Gewinn natürlich steuerpflichtig, allerdings wird zunächst überprüft, inwiefern er mit früheren Verlusten gegengerechnet werden kann. Der Betrag, für den eine solche Verrechnung nicht möglich ist, wird bis zur Höhe Deines noch verfügbaren Freibetrages und anschließend ggf. gegen anrechenbare Quellensteuern verrechnet. Erst was dann noch übrig ist unterliegt dem Steuerabzug.

 

Je nachdem was Du in mit Deiner Tabelle dokuemntieren willst kannst Du also den Vorsteuergewinn (Steuerbemessungsgrundlage gemäß Deines Screenshots) oder den Gewinn nach Verlustverrechnung und Steuer ("Zu Ihren Gunsten nach Steuern") eintragen.

 

Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile.