Steuerprogression ausländische Einkünfte
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am 20.07.2023 18:18
Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann jemand helfen.
Ausländische Einkünfte (ich habe einige Monate ein Gehalt aus der Schweiz bezogen) fließen ja in die Steuerprogression in DE mit ein. Allerdings werden vom Bruttogehalt ja in der Schweiz auch Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Welches Einkommen ist dann für die deutsche Steuererklärung relevant? Welchen Betrag gebe ich an? Das Brutto oder das Netto, das ich aus der Schweiz bekommen habe?
Vielen Dank im Voraus!
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Girokonto
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20.07.2023 19:19 - bearbeitet 20.07.2023 19:41
Hallo,
dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegende ausländischen Einkünfte sind nach deutschem Recht (EStG) zu errechnen. Nach Par 12 EStG darf bei den Einkünften ein Abzug von Sozialabgaben und Steuern nicht erfolgen. Was jedoch abgezogen werden darf, sind Werbungskosten, also Kosten, die zur Erzielung dieser Einkünfte aufgewandt worden sind (also beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel und dergleichen).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Lukas
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am 20.07.2023 19:34
Vielen Dank, das hat schon geholfen!
