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am 30.12.2022 14:39
Liebe Community,
ich hätte zum Jahresende noch einen Teil des Freistellungsauftrages übrig und überlege in entsprechender Höhe einige Papiere mit Gewinn abzuverkaufen.
Falls ich heute am 30.12. verkaufe, erfolgt die Wertstellung ja erst zum 1. oder 2.1. im Folgejahr. Würde der 2022er Freistellungsauftrag dann für den Verkauf vom 30.12. noch verwendet werden, oder verfällt er und der Gewinn würde bei Wertstellung in 2023 auch vom "neuen" FSA abgezogen?
Vielleicht kann jemand die Frage so kurzfristig noch beantworten und ich könnte entsprechend reagieren.
Danke!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 30.12.2022 14:48
Steuerlich gehört das Ganze dann noch in das Jahr 2022, es würde also Dein diesjähriger Freibetrag genutzt.
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am 30.12.2022 14:53
Konkreter: Die Steuer fällt in dem Moment an wenn der Gewinn realisiert wird. Die ist zum Zeitpunkt des Verkaufs (und nicht der Wertstellung).
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 30.12.2022 14:59
Danke @GetBetter und @Crazyalex für Eure schnelle Rückmeldung.
Dann kann ich ja den Verkauf noch schnell vor Neujahr durchführen und den Freibetrag ausschöpfen.
Euch allen einen guten Rutsch!
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am 30.12.2022 15:47
@offlinebroke schrieb:Danke @GetBetter und @Crazyalex für Eure schnelle Rückmeldung.
Dann kann ich ja den Verkauf noch schnell vor Neujahr durchführen und den Freibetrag ausschöpfen.
Euch allen einen guten Rutsch!
Da deine Frage erst um 14:39 Uhr kam hast du die Sache etwas verpennt.
Die Börse hat um 14 Uhr geschlossen. LOL
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am 30.12.2022 16:43
@Silver_Wolf schrieb:LOL
Mit Deiner gegenüber anderen Foristen jederzeit freundlichen, empathischen und lösungsorientierten Art bist und bleibst Du einfach einer der großen Sympathie- und Hoffnungsträger dieser Community.
Auf ein in allen Belangen erfolgreicheres 2023. Wohlsein.
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am 30.12.2022 17:15
Die Auslandsbörsen haben teilweise ganz normal offen. Wer noch was in den USA liegen hat kann noch...
Bei den Gebühren muss man aber schon genau nachrechnen ob sich das lohnt.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 30.12.2022 17:23
Genau!
Hab vor zwei Stunden noch prima gehandelt 😉
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 30.12.2022 19:29
@GetBetter schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:LOL
Mit Deiner gegenüber anderen Foristen jederzeit freundlichen, empathischen und lösungsorientierten Art bist und bleibst Du einfach einer der großen Sympathie- und Hoffnungsträger dieser Community.
Auf ein in allen Belangen erfolgreicheres 2023. Wohlsein.
Ich fand das schon lustig daß jemand am letzten Handelstag nach 14 Uhr noch auf die Idee kommt etwas machen zu wollen.
Zumal doch wohl jede Bank Anfang Dezember Hinweise zu den Handelszeiten und Änderungen zum Jahresende verschickt.
Bis zum letzten Tag zu warten ist vollkommen sinnlos. Gerade wenn der Freibetrag nicht genutzt ist.
Dieses Thema kenne ich zwar nicht, aber natürlich möchte ich so wenig Steuern zahlen wie möglich.
Deshalb fange ich Mitte Dezember an Verluste in allen Depots auszukehren.
Es gibt gute Jahre wo das gar nicht oder nicht vollständig geht.
In diesem Jahr durfte ich leider alle Aktiengewinne wieder vernichten. 😞
Eigentlich ärgerlich, aber die Steuer-Erstattung ist doch eine gewisse Befriedigung. 🙂
30.12.2022 20:41 - bearbeitet 30.12.2022 20:46
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30.12.2022 20:41 - bearbeitet 30.12.2022 20:46
Hallo @Crazyalex, hallo Community,
bist Du Dir wirklich sicher, dass der Verkaufszeitpunkt zählen soll und nicht der Zeitpunkt, zu dem der Betrag tatsächlich zugeflossen ist.
Ich glaube das zumindest so gelernt zu haben. Wäre interessant zu erfahren, wie es tatsächlich ist. 😊
Wenn @Antonia heute gehandelt hat, dann wäre eine Antwort von Dir am Mittwoch, den 04.01.2023, nett.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
