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am 30.12.2022 14:39
Liebe Community,
ich hätte zum Jahresende noch einen Teil des Freistellungsauftrages übrig und überlege in entsprechender Höhe einige Papiere mit Gewinn abzuverkaufen.
Falls ich heute am 30.12. verkaufe, erfolgt die Wertstellung ja erst zum 1. oder 2.1. im Folgejahr. Würde der 2022er Freistellungsauftrag dann für den Verkauf vom 30.12. noch verwendet werden, oder verfällt er und der Gewinn würde bei Wertstellung in 2023 auch vom "neuen" FSA abgezogen?
Vielleicht kann jemand die Frage so kurzfristig noch beantworten und ich könnte entsprechend reagieren.
Danke!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 31.12.2022 13:17
@Glücksdrache schrieb:.....
Wenn @Antonia heute gehandelt hat, dann wäre eine Antwort von Dir am Mittwoch, den 04.01.2023, nett.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
Buchungstag 30.12., Wertstellung 03.01., Freistellung 2022 voll ausgenutzt, alles neu berechnet und auf dem Konto.
Ist es die Info, die du wolltest, @Glücksdrache ?
Wünsche allen einen schönen Silvesterabend und einen juuuten Rutsch 🌠
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 31.12.2022 13:19
Deinen Beitrag habe ich erst gelesen, nachdem ich meinen abgeschickt habe...
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

01.01.2023 10:11 - bearbeitet 01.01.2023 10:12
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01.01.2023 10:11 - bearbeitet 01.01.2023 10:12
@ehemaliger Nutzer schrieb:Nochmal zur Bestätigung: Ich habe Schlusstag 30.12.22 mit Valuta 03.01.23 eine Ausschüttung erhalten. Diese ist in die Steuerdaten/FSA für 2022 eingeflossen.
Bedauerlicherweise erklärt dies nicht die Zuflußproblematik im Veräußerungsfall.
Der Zufluß von Dividenden ist in §44(2) EStG eindeutig geregelt....
"Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge (...), deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu (...), der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. (...)"
Der Zahltag ist in Deiner Dividendenabrechnung vermutlich als der 30.12.2022 angegeben, mit Valutierung 03.01.2023.
Der steuerliche Zufluss im Falle von Veräüßerungsgeschäften läßt sich m.E. nur über die "wirtschaftliche Verfügung" herleiten, da die Abrechnung nur den Geschäftstag und das Datum der Valutierung anbietet. Insofern läßt das Vorgehen bei Dividendenzahlungen keinen Rückschluß auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgeschäften zu.
(Nur meine laienhafte Einschätzung. Diese kann völlig von der tatsächlichen Sachverhaltsbegründung abweichen.)
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am 01.01.2023 12:00
Hallo und frohes neues Jahr allerseits,
meine Frage passt nur teilweise hier hin, aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand weiter. Ich habe den A1JX52, welcher am 15.12. jeweils Ex-Tag für die Ausschüttung hat, die Ausschüttung aber erst am 29.12. tatsächlich erfolgt. Nun meine Frage: Ab wann weiß man die Höhe der Ausschüttung? Erfährt man das direkt am 15.12. (bei extra-ETF? bei Vanguard?) oder erst einige Tage später?
Das wäre für mich für das nächste Jahr hilfreich für die Verkauf-Rückkauf-Strategie zur Steueroptimierung, welche ich aus bestimmten Gründen gern schon Mitte Dezember erledigt habe, bisher aber die Höhe der Ausschüttung nur geschätzt habe.
Danke und viele Grüße
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am 01.01.2023 12:01
Ich kann den noch fehlenden Mosaikstein ergänzen:
Mein am 30.12. ausgeführtes Veräußerungsgeschäft (Wertstellung am 03.01.2023) wurde ebenfalls dem Jahr 2022 zugerechnet.
01.01.2023 12:13 - bearbeitet 01.01.2023 12:14
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01.01.2023 12:13 - bearbeitet 01.01.2023 12:14
@Speedy85 schrieb:Ich habe den A1JX52, welcher am 15.12. jeweils Ex-Tag für die Ausschüttung hat, die Ausschüttung aber erst am 29.12. tatsächlich erfolgt. Nun meine Frage: Ab wann weiß man die Höhe der Ausschüttung? Erfährt man das direkt am 15.12. (bei extra-ETF? bei Vanguard?) oder erst einige Tage später?
Ich gucke üblicherweise zuerst auf der Webseite des ETFs. Im Gegensatz zu einigen anderen Emittenten stellt Vanguard die Zahlen relativ zuverlässig zur Verfügung sobald sie bekannt sind. Trotzdem gibt es manchmal Webseiten, die es noch etwas früher veröffentlichen.
Hier wären insbesonders ariva.de oder auch divvydiary.com zu nennen.
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am 01.01.2023 12:56
Fehlt zwar nicht mehr aber genau so ist es.
Gutes Neues Jahr!!!!
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 01.01.2023 16:24
Ich kann nun auch bestätigen, daß mein am 30.12. getätigtes Veräußerungsgeschäft noch mit dem Freibetrag des auslaufenden Jahres verrechnet wurde. Valuta war mit Datum zum 5.1. des Folgejahres angegeben.

am 01.01.2023 18:01
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am 01.01.2023 18:01
Somit sollte nun alles klar sein. Valuta hat nichts mit Verfügbarkeit sondern mit Zins zu tun. Wenn es anders wäre, könnte man Aktien nach dem Kauf ja auch nicht sofort wieder verkaufen, sondern müsste bis zum Valutatag warten.
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am 02.01.2023 11:44
Hallo zusammen,
hier wurden ja schon viele Unklarheiten z. B. dank Erfahrungsberichten aus erster Hand beseitigt. Vielen Dank dafür!
Gibt es hierzu noch offene Fragen an uns? 🙂
Beste Grüße
Jan-Ove

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