am 26.04.2018 07:14
Hallo Community,
ich habe heute meine vorläufige Jahressteuerbescheinigung für 2017 erhalten. Dort ist angemerkt, dass ein ausländischer ausschüttender ETF bisher keine Steuerdaten für 2017 gemeldet hat. Ich bin mir aber sicher, dass dieser ETF nach § 56 Abs. 7 InvStG zum 31.12.2017 Erträge thesaurieren musste, die in der Steuererklärung für 2017 abgabepflichtig sind.
Wie geht ihr denn damit um? Einfach die Steuererklärung mit den falschen (fehlenden) Steuerdaten machen? Am 31.05.2018 ist ja Abgabeschluss und ich erwarte nicht, dass dieser ETF bis dahin noch seine Steuerdaten veröffentlicht (laut Gesetz haben die ja bis zum 31.12.2018 Zeit dafür; § 56 Abs. 1 Satz 4 InvStG).
Vielen Dank vorab für eure Anregungen.
Gruß paba
am 21.08.2018 19:36
am 22.08.2018 19:01
Unglaublich aber war: Laut § 56 Abs. 1 Satz 4 InvStG haben die Fondsgesellschaften Zeit die Steuerdaten für das am 31.12.2017 beendete Rumpfgeschäftsjahr nach der fiktiven Veräußerung zu Jahreswechsel 2017/18 bis zum 31.12.2018 im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (ein ganzes Jahr!). Es ist zu befürchten, dass einige sich diese Zeit auch tatsächlich nehmen.
Ich hatte das gleiche Problem mit SPDR (State Street). Ich habe SPDR daher per E-Mail angeschrieben und um Mitteilung der Steuerdaten für meinen ETF gebeten. Sie haben mir diese Daten auch tatsächlich per E-Mail geschickt bevor sie im Bundesanzeiger standen (mittlerweile stehen die identischen Daten auch im Bundesanzeiger).
Gruß paba
am 27.09.2018 22:20
Gestern wars nun so weit...