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Vorabpauschale

Joerg78
Mentor ★★★
2.940 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1,785€ (100 * 0,7 * 0,0255).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,785€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,785), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2023 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2023 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil1,785€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0,785€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2023 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2024 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2024).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.

 

 

 

213 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Abrechnungen aus den letzten Jahren zum Vergleich gibt es nicht da die Vorabpauschale Null war.


Für die Jahre 2019 und 2020 (steuerrelevant jeweils im Folgejahr) war die Vorabpauschale der breitstreuenden Fonds durchaus positiv. Nur in den sonstigen Jahren betrug sie Null, weil entweder am Jahresende kein Gewinn stand (2018), oder weil der Basiszins negativ war (2021) oder beides (2022).

Silver_Wolf
Legende
4.628 Beiträge

Ich lasse Leuten die immer alles besser wissen müssen gerne ihren Spaß.

Das tangiert mich nun Null.

 

Und einen Basiszinssatz von 0,07 Prozent runde ich persönlich auf Null wegen Irrelevanz.   🙂

 

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Gut dass du für uns bestimmst was relevant ist und was nicht, das macht das Leben leichter 👍

 

Auch bei 0,07% sind das bei einem angenommenen Jahresanfangswert von 100 Euro noch 0,049 Euro pro Stück. Das mag sicher nicht viel sein, aber es soll ja Leute geben die auch mehr als 1 Anteil eines Fonds im Depot haben.

huhuhu
Legende
8.254 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Ich lasse Leuten die immer alles besser wissen müssen gerne ihren Spaß.

Das tangiert mich nun Null.

 

 

 


...nun ja, die Woche fängt ja wieder toll an,

STREIK überall wo man hinschaut

Und "nette" Sätze von älteren Herrschaften

ei lovet  😊

Und das bei steigenden Kursen ☝️

SunnyAnnie
Autor
1 Beiträge

Wow, endlich mal jemand, der mir das Thema verständlich erläutern konnte, vielen Dank!

Ich bin nur hier drübergestolpert:

"Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1.785€ (100 * 0,7 * 0,0255)."

Müsste das rot markierte nicht 1,785€ heissen (also mit Komma)? Weiter unten steht es mit Komma. Hat mich ein bisschen verwirrt. (Sry bin manchmal ein kleiner Monk...)

Joerg78
Mentor ★★★
2.940 Beiträge

@SunnyAnnie Ist gefixt, der Punkt sollte natürlich ein Komma sein 🙂

MadMattNJ
Experte
83 Beiträge

Mich interessiert dieses Thema auch gerade und ich habe mal meinen Standard-ETF (A2PKXG) als Beispiel rausgesucht, da mir die Herleitung des "ETF-Werts" in der Berechnung nicht so klar ist.

 

Laut historischen Kursen von ariva hatte der ETF einen Schlusskurs von der Fondsgesellschaft am 30.12. von 90,7653 € (ich gehe mal davon aus, dass der deutsche Fiskus nicht den NAV in $ heranzieht und diesen dann zu irgendeinem Wechselkurs umrechnet).

Der erste Kurs der Fondsgesellschaft von 2023 kommt dann am 03.01. und der Eröffnungskurs liegt bei 91,8456 €. Bei XETRA lag der Eröffnungskurs am 02.01. bei 91,60 €.

Mich würde schon interessieren welcher Kurs hier benutzt wird. Hat hier jemand Erfahrung bzw. die Vorabpauschalen aus vergangenen Jahren mal zurückgerechnet?

Und ja mir ist klar, dass selbst bei 1000 Anteilen des ETFs der Unterschied der Vorabpauschale zwischen dem letzten Kurs aus 2022 und dem ersten aus 2023 lediglich bei 3,2x € liegt. 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@MadMattNJ  schrieb:

Mich würde schon interessieren welcher Kurs hier benutzt wird. Hat hier jemand Erfahrung bzw. die Vorabpauschalen aus vergangenen Jahren mal zurückgerechnet?


Ich habe die Frage verstanden, auch wenn ich mir die Antwort möglichst leicht mache und sie insofern nicht so detailliert ausfällt wie von Dir wahrscheinlich erhofft.

 

Wichtig ist zunächst mal, dass es (fast) unerheblich ist welchen Wertzuwachs der ETF innerhalb des Jahres hatte. Beim thesaurierenden A2PKXG reicht in den meisten Fällen der grobe Vergleich. Gab es einen Zuwachs, dann gibt es eine Vorabpauschle. Gab es keinen Zuwachs, dann ist auch die Vorabpauschale Null.

 

Die genaue Höhe dieses Zuwachses spielt nur dann eine Rolle, falls er in jenem schmalen Band liegt, in dem eine Kappung der Vorabpauschale greifen würde. Das dürfte statistisch nur alle sonstwieviel Jahre mal eintreffen. Je niedriger die Zinsen desto unwahrscheinlicher ist auch dieses Ereignis.

 

Da gerade bei laufenden Sparplänen mit wiederholten Zukäufen die Berechnung relativ aufwendig ist, habe ich mir die Rückrechnung und Kontrolle bisher immer erspart. Das ändert sich höchstens mal, wenn der Winter lang und kalt werden sollte.

LukezZ
Autor ★★
27 Beiträge

Ich schließe mich mal @MadMattNJ an, ich interessiere mich ebenfalls für den zugrunde gelegten Preis.

Eigentlich geht dem „Börsen- oder Marktpreis“ ja der „Rücknahmepreis“ voraus, den ich für meine ETF aber nicht auftreiben kann. Bleibt also die Frage, welcher Preis hier für den Jahresanfang und auch das -ende als Basis herangezogen werden.

 

EDIT: Kommt hier vielleicht der Nettoinventarwert (NAV) infrage? Laut einigen Websiten scheint das der Rücknahmepreis zu sein und den finde ich zum Beispiel bei Amundi. Ist leider nur in Dollar und eröffnet damit die Frage, mit welchem Wechselkurs hier gerechnet wird.

Eine Option könnten zum Beispiel die Zahlen der Bundesbank sein, die sich hier finden lassen. Einfach auf „Devisenkurse, Euro-Referenzkurse, Gold“ klicken, dann auf „Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank“, dann „Tageskurse“. Von dort aus bis nach unten zu USD scrollen und einen Blick in die Tabelle werfen. Ich biete 1,0666 USD/Euro für den 30.12.2022. 🙂

 

EDIT 2: Nach einer quälenden Recherche habe ich irgendwann entdeckt, dass man den NAV ganz bequem bei Finanzfluss.de nachgucken kann. In der ETF-Suche gibt es für jeden ETF in der Chartübersicht die Möglichkeit von Gettex auf NAV zu wechseln und schon sieht man die Werte. Für drei verschiedene ETF kann ich bestätigen, dass sie zu den Werten passen, die die Emittenten selbst veröffentlichen.

Krümelchen
Autor ★
3 Beiträge

Hallo, ich habe gehört, dass es steuerlich nachteilig sei, die Vorabpauschale über den Freistellungsauftrag aus dem Sparerpauschbetrag zu "bezahlen" bzw. besser gesagt zu vermeiden, denn die somit nicht zahlbare Vorabpauschale würde mir später beim Verkauf des ETFs dann auch nicht auf den zu versteuernden Gewinn bzw. auf die bei Verkauf zu zahlende Steuerlast angerechnet und der Verbrauch des Pauschbetrags sei somit im Moment des Verkaufs verloren. Das sei ein Nachteil.

Besser sei es, die Vorabpauschale zu bezahlen und den Sparerpauschbetrag für andere Zwecke zu verwenden bzw. zu verbrauchen, also für Zinsen, Dividenden und Verkäufe... Nur so würde sich der Sparerpauschbetrag abschließend steuerlich mindernd auswirken. Stimmt das so? Wird die durch Pauschbetragverbrauch nicht gezahlte Vorabpauschale nun steuerlich eingeloggt und gilt somit steuerlich trotz der Nichtzahlung als "gezahlt" oder eben nicht? Denn dann müsste ich meinen Sparerfreibetrag von meinem Depot mit den ETFs abziehen und auf mein separates Aktiendepot umlenken, damit der Pauschbetrag nicht für die Vorabpauschale verwendet wird, sondern für die Dividenden und ggfs. Verkäufe bei Aktien zur Verfügung steht und dort abschließend Abgeltungssteuer plus Soli spart. Danke schon mal für eine Info hierzu.

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