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Vorabpauschale

213 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

Das Abrechnungs- und Datenverarbeitungsprozesse über Nacht laufen ist allerdings nichts ungewöhnliches...

Splitrunner
Autor ★★
31 Beiträge

Jo, nach 24 Uhr wäre schön, dann hätte man eine Chance auszugleichen.

 

Bzw wenn ein Tag vorher die Steuer verrechnet würde und erst ein Tag später dann die tatsächliche Buchung erfolgt.


Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).

 

 

Tarquin
Autor ★★★
52 Beiträge

Die Kollegen von Trade Republic weisen in der Abrechnung zur Vorabpauschale sogar ein Valutadatum 02.01.2024 aus, obwohl die Abrechnung erst am 15.01.2024 kam. Da finde ich das Handling von comdirect im Vergleich sogar ziemlich kundenfreundlich. 

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

Jo, nach 24 Uhr wäre schön, dann hätte man eine Chance auszugleichen.

 

.......


Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

.......


Was ist so schwer daran, seine Verrechnungskonten in Höhe des gut zu berechnenden Circabetrages im Plus zu halten??

 

Statt dessen willst du mit neuer Gesetzgebung gepampert werden?

 

Man kann sich das (Finanz)leben auch selber schwer machen.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).

 

 


Für einen selbstverantwortlichen Anleger wäre es wohl kein Problem, ausreichend Geld auf das Verrechnungskonto zu legen. Es ist aber wohl typisch deutsch, dass jemand anders für das eigene Tun verantwortlich sein muss.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).


Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vorabpauschale als fiktiver Gewinn am ersten Werktag des Kalenderjahres als zugeflossen gilt. Das war in diesem Jahr der 02.01.

 

Dass ein entsprechender Steuereinzug überhaupt erfolgt (so individuell nicht irgendwelche Verrechnungsmöglichkeiten greifen), ist alles andere als überraschend. Dass er erst einige Wochen nach Gewinnzufluss erfolgt ist mithin schon ein Bonus für den Anleger und bietet ausreichend Zeit sich entsprechend zu positionieren.

 

Der sofortige Ruf nach dem Gesetzgeber ist dagegen wieder falsch verstandener Verbraucherschutz. Hintergrund solcher Forderungen ist in den allermeisten Fällen nämlich nicht, den mündigen Verbraucher vor tatsächlichem Unbill zu schützen.

Die heutige Interpretation von Verbraucherschutz ist oftmals, dass der Staat dafür Sorge tragen möge, dass man trotz Passivität keine negativen Konsequenzen fürchten muss.

Lars123
Experte ★★
392 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Splitrunner  schrieb:

Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).


Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vorabpauschale als fiktiver Gewinn am ersten Werktag des Kalenderjahres als zugeflossen gilt. Das war in diesem Jahr der 02.01.

 

Dass ein entsprechender Steuereinzug überhaupt erfolgt (so individuell nicht irgendwelche Verrechnungsmöglichkeiten greifen), ist alles andere als überraschend. Dass er erst einige Wochen nach Gewinnzufluss erfolgt ist mithin schon ein Bonus für den Anleger und bietet ausreichend Zeit sich entsprechend zu positionieren.

 

Der sofortige Ruf nach dem Gesetzgeber ist dagegen wieder falsch verstandener Verbraucherschutz. Hintergrund solcher Forderungen ist in den allermeisten Fällen nämlich nicht, den mündigen Verbraucher vor tatsächlichem Unbill zu schützen.

Die heutige Interpretation von Verbraucherschutz ist oftmals, dass der Staat dafür Sorge tragen möge, dass man trotz Passivität keine negativen Konsequenzen fürchten muss.


Wie würde mein Sohn jetzt sagen? "Weiß ich nich, Digga....!" 😉

 

Ich finde, dass zumindest am Tag des valutierten Geldabgangs auch die Meldung dazu da sein muss, wie viel denn genau abgeht. Egal, wer das Geld einzieht, der Staat, eine Bank, meine Versicherung oder sonst wer. Oft ist das ja eine Rechnung mit SEPA-Ankündigung oder so. 

Ich kann so ganz systematisch betrachtet nicht erkennen, warum das bei staatlich verordnetem Geldeinzug anders sein sollte, auch wenn man sich das ggf. mühselig auch selber ausrechnen kann.

 

Da ich nur auf comdirect fonds halte und dort auch der volle Freibetrag vorliegt, der zu Anfang des Jahres reicht für die Pauschale, betrifft mich das eh nicht. Aber trotzdem: WENN die comdirect natürlich einfach das Tagesgeldkonto abschaffen würde und statt dessen die Zinsen auf alle Sichteinlagen (Giro- und/oder Verrechnungskonto) gutschreiben würde, dann hätte ich auch entsprechend immer reichlich Deckung auf dem Giro und ohnehin keine Probleme. Gut, stimmt auch nicht, die besseren Mitbewerber auf dem Gebiet würden das auch schwierig machen. Aber das ist alles noch mal eine andere Baustelle....

solaman
Autor ★★★
56 Beiträge

Jetzt kann ich gerade nicht mehr folgen, hat zufällig jemand WKN A2PXG1 Warehouses De Pauw im Bestand?

Mir wurde dafür eine Vorabpauschale verrechnet, zwar in Höhe von 0€, die Wertentwicklung 2023 war ja auch negativ, aber das ist doch nach wie vor eine Aktie oder liege ich da falsch?

ETFNewbie
Autor ★★★
63 Beiträge

Guten Abend,

 

ich habe auch eine Abrechnung für meinen A0F5UF (iShares Nasdaq 100 ausschüttend) ETF bekommen bzw. mein FSA wurde reduziert, obwohl ich gedacht habe, dass die Vorabpauschale nur thesaur. ETFs betrifft..

 

Wie kann ich die Berechnung nachvollziehen?

Ich brauche die Kurswerte am 01.01.2023 und 31.12.2023, wo finde ich diese? 😅

Ist bei Sparplänen etwas zu berücksichtigen?

 

VG

CurtisNewton
Legende
4.847 Beiträge

@solaman  schrieb:

Jetzt kann ich gerade nicht mehr folgen, hat zufällig jemand WKN A2PXG1 Warehouses De Pauw im Bestand?

Mir wurde dafür eine Vorabpauschale verrechnet, zwar in Höhe von 0€, die Wertentwicklung 2023 war ja auch negativ, aber das ist doch nach wie vor eine Aktie oder liege ich da falsch?


Soweit ich weiß werden REITS wie Fonds besteuert.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose