am 16.01.2024 19:46
Die sich aus der Vorabpauschale ergebende Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag wird gegen den Verrechnungstopf Sonstige des aktuellen Jahres verrechnet (sofern der einen negativen Saldo hat). So weit, so klar.
Wie verhält es sich aber mit dem negativen Vorjahressaldo des Verrechnungstopfes? Fällt der hier etwa unter den Tisch? Oder werden die minus soundsoviel k €, mit denen der Verrechnungstopf aus dem Jahr 2023 gegangen ist, auch gegen die Vorabpauschale 2024 verrechnet?
Wer weiß es und hat möglicherweise sogar noch eine vertrauenswürdige Quelle? Dicken Dank dafür schon mal vorab.
am 16.01.2024 19:58
@dromm schrieb:Die sich aus der Vorabpauschale ergebende Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag wird gegen den Verrechnungstopf Sonstige des aktuellen Jahres verrechnet (sofern der einen negativen Saldo hat). So weit, so klar.
Wie verhält es sich aber mit dem negativen Vorjahressaldo des Verrechnungstopfes? Fällt der hier etwa unter den Tisch? Oder werden die minus soundsoviel k €, mit denen der Verrechnungstopf aus dem Jahr 2023 gegangen ist, auch gegen die Vorabpauschale 2024 verrechnet?
Wer weiß es und hat möglicherweise sogar noch eine vertrauenswürdige Quelle? Dicken Dank dafür schon mal vorab.
Mir scheint eher daß dir bei dem Thema nichts klar ist. 🙂
Vorhandene Verluste aus 2023 wurden vorgetragen sofern keine Verlustbescheinigung beantragt wurde.
Hier relevant sind auch nur sonstige Verluste.
Die fiktiv zugeflossene Vorabpauschale wird wie andere Erträge auch zuerst mit Verlusten und dann mit einem vorhandenen Freibetrag verrechnet. Was dann übrig bleibt wird versteuert.
am 17.01.2024 04:41
… oder um die Frage einfacher zu formulieren: Wenn der Verrechnungstopf zum Jahresende einen negativen Saldo aufweist, nimmt die Bank dann von sich aus eine Verrechnung mit im neuen Jahr anfallenden Kapitalertragssteuern vor?
am 17.01.2024 07:48
Sofern du keine Verlustbescheinigung beantragt hast, ja.
am 17.01.2024 08:04
@dromm schrieb:Die sich aus der Vorabpauschale ergebende Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag wird gegen den Verrechnungstopf Sonstige des aktuellen Jahres verrechnet (sofern der einen negativen Saldo hat). So weit, so klar.
Verlustverrechnungstöpfe sind nicht an ein Kalenderjahr gebunden sondern werden - vorausgesetzt es wurde keine Verlustbescheinigung beantragt - zum Jahreswechsel ins neue Jahr vorgetragen. Das war seit Einführung dieser Töpfe nie anders und ist keine Spezialität der Voraboauschale.
Es gibt also pro Anleger und Bank immer genau einen (!) Dauerhaft weitergeschriebenen Verrechnungstopf "Sontiges" und mit genau diesem wird auch die Vorabpauschale verrechnet, so wie es auch mit jedem anderen (tatsächlichen) Gewinn gemacht wird.