am 16.01.2025 23:30
@Xin schrieb:Ich komme mit den Rechnern im Netz auf eine circa 6 Euro geringere Vorabpauschale.
Macht es einen Unterschied, weil ich einen monatlichen Sparplan auf den ETFs habe?
Die Vorabpauschale wird je Anteil errechnet. Anteile, die Du erst während des Jahres kaufst, gehen nur zeitanteilig in die Gesamtsumme ein, für einen im August erworbenen Anteil beispielsweise mit 5/12.
am 17.01.2025 14:55
@CurtisNewton ganz lieben Dank für deine Erklärung! Jetzt habe ich alles verstanden! 🙂
am 17.01.2025 20:03
Danke für die Erklärung. Dann muss ich mal in ruhiger Minute irgendwann schauen, dass ich mir eine Exceldatei für sowas bastel. 🙂
Oder weiß jemand ob es eine fertige zum Download gibt?
am 17.01.2025 20:52
@Xin schrieb:Danke für die Erklärung. Dann muss ich mal in ruhiger Minute irgendwann schauen, dass ich mir eine Exceldatei für sowas bastel. 🙂
Oder weiß jemand ob es eine fertige zum Download gibt?
Musst du halt suchen. Es gibt ja manchmal Menschen die uneigennützlich Dinge teilen.
Bei dem Aufwand den ich in meine Tabellen gesteckt habe bin ich doch zu geizig das einfach an Fremde zu verschenken. 🙂
18.01.2025 06:49 - bearbeitet 18.01.2025 06:55
18.01.2025 06:49 - bearbeitet 18.01.2025 06:55
Was dich nicht davon abhält, Fremden gegenüber "uneigennützlich" kund zu tun, wie klasse deine Tabelle ist. Schöne Wortkreation übrigens. 🙂
@Xin , wenn du magst, kannst du mich gerne anschreiben. Dann kannst du meine Excel-Tabelle haben. Sie ist zwar nicht so geil, weil sie unterjährige Käufe nicht verarbeitet und deswegen so tut, als wären die Wertpapiere am jeweiligen Stichtag schon alle vor über einem Jahr angeschafft. Aber so für pi mal Daumen reicht es definitiv. Und etwaige Ausschüttungen bringt sie korrekt in Abzug.
am 18.01.2025 08:00
Heute Nacht ging’s bei mir los die ersten Belege zur Vorabpauschale sind in der comdirect (ishares u vanguard)postpox. Aber noch nicht alle
am 04.02.2025 00:48
Es ist ruhig hier geworden. Dann mache ich mal weiter:
Ich habe eine ganze Reihe von Abrechnungen für ETFs und "klassische" Fonds erhalten. Darunter für den folgenden Fonds:
Robeco Indian Equities - F EUR ACC (WKN: RCG-IND.EQS FEOA(A3CXHG) / ISIN: LU0971565493), den ich wie auch @CurtisNewton
habe.
Die Besonderheit ist nun, dass die Abrechnung - anders als bei anderen Aktienfonds - mit "Teilfreistellung (0%)" erfolgt ist statt mit 30 % Teilfreistellung wie bei Aktienfonds üblich.
Hat dieser Fonds nicht mindestens 51 % Aktienanteil oder sind Daten nicht richtig hinterlegt worden?
Was könnte man ggf. tun oder einfach hinnehmen?
Grüße
Klever
am 04.02.2025 01:42
@Klever schrieb:Es ist ruhig hier geworden. Dann mache ich mal weiter:
Robeco Indian Equities - F EUR ACC (WKN: RCG-IND.EQS FEOA(A3CXHG) / ISIN: LU0971565493), den ich ... habe.
Die Besonderheit ist nun, dass die Abrechnung - anders als bei anderen Aktienfonds - mit "Teilfreistellung (0%)" erfolgt ist statt mit 30 % Teilfreistellung wie bei Aktienfonds üblich.
Hat dieser Fonds nicht mindestens 51 % Aktienanteil oder sind Daten nicht richtig hinterlegt worden?
Da kein Ausländer in Indien Aktien kaufen darf hält der Fonds auch keine Aktien. 🙂
Die Replikation ist daher synthetisch oder als Swap.
Daher gibt es auch keine Teilfreistellung.
am 04.02.2025 07:37
Natürlich dürfen Fondsgesellschaften indische Aktien halten, jeder EM / All World / Indien ETF tut dies. Für Privatanleger sind die Hürden allerdings so hoch dass es praktisch nicht möglich ist Einzelaktien zu kaufen.
Warum der Fonds nun keine Teilfreistellung hat, keine Ahnung. Das wird vermutlich nur die Fondsgesellschaft aufklären können.
am 04.02.2025 07:45
Ganz so einfach wie von @Silver_Wolf beschrieben ist die Sache leider nicht.
Bei der Frage ob eine Teilfreistellung greift oder nicht, kommt es nur darauf an ob der Fonds "gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent [seines] Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen" anlegt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Kapitalbeteiligungen zu dem abzubildenden Index gehören oder nicht. Auch swapbasierte ETFs können prinzipiell also teilfreigestellt sein.
Gemäß Verkaufsprospekt beabsichtigt der Fonds "für Steuerzwecke in Deutschland die Voraussetzungen für die Einstufung als 'Aktienfonds' gemäß § 2 Abs. 6 InvStG in der seit dem 1. Januar 2018 gültigen Form zu erfüllen" (Seite 540).
Wenn nun keine Teilfreistellung angewandt wurde, dann ist das entweder ein Fehler, z.B. weil die relevante Information beim WM-Datensservice falsch hinterlegt ist. Oder der Fonds ist bei der Umsetzung seiner Absicht gescheitert und hat im vergangenen Jahr tatsächlich mal die Quote von 50% unterschritten.
In beiden Fällen wäre Robeco der richtige Ansprechpartner um hier für Klarheit bzw. eine Korrektur zu sorgen.
Achja: Und außerdem wird Deine Jahressteuerbescheinigung diesmal etwas später kommen also sonst 😉