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am 11.07.2020 10:50
Hallo, ich habe mich in Sachen Verlustvortrag belesen und werde nicht ganz schlau, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich konstruiere mal folgendes, Beispiel:
Angenommen ich habe 10 Wirecard-Aktien für 100 Euro gekauft und verkaufe sie in Kürze für einen Euro/Stück. Dabei entstehen Verluste von 990 Euro. Diese Verluste würde ich gern mit zukünftigen Gewinnen verechnen.
1.) Kann ich entscheiden, wann der Verlust verrechnet wird?
Ist es z.B. möglich, den Verlust aus 2020 mit Gewinnen aus 2040 zu verrechnen und sich den Verlust bis zur Depotauflösung im Alter "aufzuheben"?
2.) Müssen es Aktiengewinne sein oder können auch Gewinne aus einem ETF mit den Aktienverlusten verrechnet werden?
3.) Muss ich aktiv werden? (Auftrag an die Bank auslösen, Antrag beim Finanzamt stellen, Angaben bei der Einkommenssteuererklärung machen?)
4.) Erfolgt die Verrechnung "nach Steuern"? Beispiel: Verlust in 2020: 990 Euro, Gewinn in 2021: 500 Euro. Wird der Verlust aus 2020 um die 500 Euro in 2021 "gemindert", obwohl der Gewinn in 2021 ja nicht versteuert werden würde, weil ein Freistellungsauftrag für z.B. 600 Euro existiert?
5.) Nehmen wir an, ich hätte einen gut laufenden ETF und würde ihn jetzt zum Zweck der Verlustverrechnung in 2020 mit z.B. 2000 Euro Gewinn verkaufen und am Folgetag wieder kaufen. Macht das Sinn?
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt und danke für alle Antworten.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 11.07.2020 11:13
Hallo @derthomas ,
1. Verluste aus Aktien werden verrechnet, sobald Gewinne aus Aktien anfallen, und zwar vor Inanspruchnahme eines evtl. eingereichten Freistellungsauftrages. Du kannst dir den Zeitpunkt nicht aussuchen. Fallen keine Aktiengewinne an, werden die Verluste (nach heutigem Rechtsstand) ' bis in alle Ewigkeit ' vorgetragen.
2. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
3. Die Verlustverrechnung erfolgt automatisch durch deine Bank.
4. Verlustverrechnung erfolgt immer vor Inanspruchnahme eines Freistellungsauftrages, in deinem Beispiel würden die 500 € Gewinn sofort mit den Verlusten verrechnet.
5. Das könnte Sinn machen, wenn du sicher bist, das der Preis des ETF am Folgetag incl. Verkaufs- und Kaufgebühren niedriger ist als die Steuerersparnis, die durch die Verlustverrechnung entstehen würde.
Gruß,
Iolani
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am 11.07.2020 14:55
Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Mit "Aktiengewinne" sind ausschhliesslich Gewinne aus dem Verkauf von Aktien gemeint. Dividenden sind was anderes und lassen sich nicht mit Aktienverlusten verrechnen.
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am 12.07.2020 08:52
Hallo @derthomas,
zu 5): Das macht in deinem Beispiel natürlich überhaupt keinen Sinn. Siehe die Antwort zu 3): Du kannst Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Ein ETF ist aber eine "sonstige Anlage". Allerdings könntest du umgekehrt Verluste aus sonstigen Anlagen sowohl mit Gewinnen aus sonstigen Anlagen wie auch mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Die restlichen Antworten von @Iolani und @GetBetter sind vollkommen korrekt.
Gruß paba
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am 12.07.2020 11:48
Hallo @derthomas ,
@pabahat natürlich Recht. Ich hatte nicht darauf geachtet, dass du von ETFs sprichst.
Gruß,
Iolani
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am 12.07.2020 14:03
Hallo an alle, besten Dank für eure hilfreichen Antworten. Jetzt bin ich schlauer. Nun macht es für mich auch Sinn, hoffnungslose Einzelaktien zu verkaufen, solange sie noch gehandelt werden. Man realisisert den Verlust und hat dadurch einen Steuerfreibetrag für folgende Verkaufsgewinne. Auch danke für den Tipp, dass Aktienverluste nicht mit ETF-Gewinnen verrechnet werden können. Der Sinn dieser Regelung erschließt sich mir zwar nicht, aber das ist im Steuerrecht ja gelegentlich so.
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am 04.06.2021 10:19
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Was mir noch unklar ist, ist ob ich den Verlustvortrag selber bei der comdirect beantragen muss (Verfall meiner verrechenbaren Verluste) oder ob die Verluste automatisch im nächsten Jahr weitergeführt werden bis sie komplett mit Erträgen verrechnet sind?? Vielen Dank im Vorab
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am 04.06.2021 10:28
@FS81 schrieb:Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Was mir noch unklar ist, ist ob ich den Verlustvortrag selber bei der comdirect beantragen muss (Verfall meiner verrechenbaren Verluste) oder ob die Verluste automatisch im nächsten Jahr weitergeführt werden bis sie komplett mit Erträgen verrechnet sind?? Vielen Dank im Vorab
...bei jeder "Normalen" Bank geht das flott & Automatisch.
Nur bei der CODI kann das einpflegen der Verlustverrechnungstöpfe
schon mal 3 - 4 - 5 ! Monate dauern ...
Traurig, aber Wahr.
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am 04.06.2021 10:35
Hallo @FS81, der Verlustvortrag wird von der Bank automatisch durchgeführt (getrennt nach Aktien- und sonstigen Verlusten), wenn du die keine Verlustbescheinigung von der Bank ausstellen lässt. Wenn du dir jedoch eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, werden die Verlusttöpfe bei der Bank gelöscht. In dem Fall musst du selber über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung einen Verlustvortrag bei Finanzamt beantragen.
Gruß paba

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