Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steueradresse im Ausland: konkrete Regeln für Ummeldung

row
Autor
4 Beiträge

Liebes Forum und liebe Community-Manager,

 

ich würde gerne auf Euer Wissen bei der Ummeldung von Steuersitzen ins Ausland zurückgreifen.

 

Hintergrund:

Ich wohne in der Schweiz, bin jedoch weiterhin in Deutschland gemeldet (= zwei Wohnsitze). 

Nun wollte ich meine Steueradresse bei der Comdirect auf die Schweizer Adresse ändern, da nach den DBA-Kriterien mein steuerlicher Hauptwohnsitz ganz klar in der Schweiz liegt.

Nach Einreichung sämtlicher Unterlagen (inklusiver der TINs für beide Länder), erhielt ich die Rückmeldung, dass ohne einer Abmeldebestätigung aus Deutschland eine Änderung der Adresse unmöglich sei, sie könnten mir die Schweizer Adresse lediglich als Versandadresse hinterlegen.

 

Das Merkwürdige:

Meine Partnerin hat die Ummeldung im Frühling gemacht (gleiche Dokumente, exakt gleiche Anschriften in beiden Ländern), das wurde sofort und problemlos akzeptiert.

Zusätzlich hat sie den gleichen Prozess bei der ING durchgemacht, auch da wurde es sofort akzeptiert.

 

Also, irgendwas stimmt da nicht... vielleicht wurde bei meiner Partnerin ein Fehler gemacht, aber dann wäre der zeitgleich bei 2 Banken passiert.

Die Comdirect-Hotline konnte leider auch nicht weiterhelfen. Die Dame war zwar sehr engagiert und hat mehrmals mit dem Sachbearbeiter telefoniert, schlussendlich konnte sie aber auch nur sagen - geht nicht.

 

Daher die Frage:

Weiss jemand, was die konkreten Regeln in so einem Fall sind? Die theoretischen next-steps (Wohnsitzaufgabe, Bankenwechsel, status quo einfach akzeptieren) sind für mich keine Option, solange es noch die Chance gibt, dass der Sachbearbeiter einfach einen Fehler gemacht hat. 

 

Ganz lieben Dank schonmal für jegliche Hilfe!

 

 

P.S. - kurzes Kundenfeedback: in solchen Situationen wäre es schön, einfach schnell mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Ich weiss nicht, was die internen Regeln sind, aber ich habe mich doch gewundert, warum ich an der Hotline nicht durchgestellt wurde - die Dame konnte mir auf meine konkreten Fragen keine Antwort geben und diese schlussendliche Flüsterpost war einfach nicht zielführend.

9 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.776 Beiträge

@row  schrieb:

 

 

Hintergrund:

Ich wohne in der Schweiz, bin jedoch weiterhin in Deutschland gemeldet (= zwei Wohnsitze). 

 

Wenn dem so ist, dann bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und die anderen Fragen erübrigen sich damit.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

row
Autor
4 Beiträge

Hi, danke für die Antwort, aber meines Erachtens erübrigt sich die Frage keineswegs.
Meine Partnerin ist genauso unbeschränkt steuerpflichtig und ihr wurde die Ummeldung sofort anerkannt (von 2 Banken).

 

Soll heissen, das war damals schlichtweg ein Fehler? Wäre natürlich möglich, klingt für mich momentan einfach unwahrscheinlich.

microsparer
Experte ★★
475 Beiträge

vielleicht ist sie ja abgemeldet.

row
Autor
4 Beiträge

Nein, ist genauso weiterhin in Deutschland gemeldet. 

Das verwirrt mich an der Situation auch etwas: die Voraussetzungen sind exakt gleich, aber werden sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Ich habe in der Zwischenzeit nochmal die E-Mails verglichen, die wir beide erhalten haben und habe einen kleinen Unterschied gefunden:

 

Die ich erhalten habe

"Des Weiteren sind beweiskräftige Nachweise (eine Abmeldebescheinigung des Landeseinwohneramtes mit Angabe des neuen Wohnsitzlandes und eine von einer ausländischen Finanzbehörde ausgestellte Wohnsitz-/Ansässigkeitsbescheinigung) erforderlich."

 

Die sie erhalten hat

"Zusätzlich ist ein beweiskräftiger Nachweis (eine Abmeldebescheinigung des Landeseinwohneramtes mit Angabe des neuen Wohnsitzlandes oder von einer ausländischen Finanzbehörde ausgestellte Wohnsitz-/Ansässigkeitsbescheinigung) erforderlich."

 

 

Sie hat den Prozess im März 2025 gemacht. Scheinbar wird sich was in der Zwischenzeit geändert haben.

Ich glaube, das beantwortet mir zumindest den praktischen Teil meiner Frage (auch wenn es spannend zu wissen wäre, was sich rechtlich geändert hat).  

 

 

Glücksdrache
Legende
4.192 Beiträge

Hallo @row,

 

ob vielleicht nur eine simple Verwechslung der Richtung des Umzugs bei der Sachbearbeitung der Bank vorliegt? Denn in Deutschland gibt es keine Behörde, die "Landeseinwohneramt" genannt wird. 

 

Deshalb kannst du keine Abmeldebestätigung des Landeseinwohneramtes vorlegen, maximal der Stadt/Gemeinde vom Einwohnermeldeamt. Wo dann draufsteht ob hier noch der 2. Wohnsitz ist.

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache

dg2210
Legende
7.776 Beiträge

@Glücksdrache  schrieb:

 

Deshalb kannst du keine Abmeldebestätigung des Landeseinwohneramtes vorlegen, maximal der Stadt/Gemeinde vom Einwohnermeldeamt.

 


Auch das geht nicht, weil der Fragesteller angab, noch eine Wohnung in Deutschland zu unterhalten.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Comdirect ist generell sehr restriktiv. Daher hilft nur die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland oder ein Bankwechsel. Ich würde letzteres empfehlen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Weitere Diskussionen mit comdirect kannst Du dir sparen. Das bringt nichts.

row
Autor
4 Beiträge

Vielen Dank für die Antworten!

 

Ich habe mich am Wochenende nochmal hingesetzt und sämtliche Kommunikation verglichen.

In dem einzureichenden Dokument steht der folgende Absatz:

 

Sofern Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind, reichen Sie uns bitte zusätzlich eine schriftliche, beweiskräftige Unterlage ein. Dies ist eine Abmeldebescheinigung des Landeseinwohneramtes oder von einer ausländischen Finanzbehörde ausgestellte Wohnsitz-/Ansässigkeitsbescheinigung.

 

Somit vermute ich, dass @dg2210 recht hat und bei der vorherigen Ummeldung die weiterhin bestehende unbeschränkte Steuerpflicht einfach übersehen wurde. 

Gleichzeitig verwenden sie in dem Dokument wieder das "oder" bei den Nachweisen, weshalb ich die Aussage des Sachbearbeiters (Ummeldung ohne Abmeldebescheinigung sei unmöglich) als falsch erachten würde.

 

@Glücksdrache: Mich verwundert auch deren Benennung der Ämter (bspw. bezweifele ich, dass es viele Länder gibt, in denen man  Wohnsitzbescheinigungen bei Finanzbehörden beantragt, meist doch bei einer Art von Einwohnermeldeamt).

 

Zugegeben, das mag zwar etwas kleinlich sein, aber ich hätte mir doch mehr Konsistenz (und Kontext) in der Kommunikation gewünscht. So fühlt sich der Prozess sehr nach einer blackbox an.

Nochmals danke für die rege Beteiligung - ich muss mir ein paar Gedanken machen, was der vernünftige nächste Schritt sein wird.