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am 04.06.2021 07:38
Hallo,
da mein Volumen die letzten Jahre nun doch etwas gestiegen ist, werden bei der zu versteuernden Gewinnermittlung eigentlich automatisch die Gebühren für Kauf und Verkauf mit berücksichtigt, da diese ja bei Kauf die Summe erhöhen und bei Verkauf die ERlöse schmälern? Heißt, die Kosten des Wertpapiers werden sowohl bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer über dem Freistellungsauftrag als auch darunter automatisch berücksichtigt? Und machen das alle Banken so? Bei der Jahressteuerescheinigung ist das dann auch berücksichtigt? Früher war mir das egal, weil ich eh drunter lag und keine KAP angefallen ist... Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Fonds
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am 04.06.2021 07:51
Wird bei der Codi alles automatisch passend und richtig berücksichtig.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 04.06.2021 08:11
Danke! manchmal fallen einem ja spontan Sachen ein 🙂
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am 04.06.2021 10:06
Auch zukünftig brauchst du keine Anlage KAP.
Die Anlage KAP dient dir um eventuelle Fehler zu korrigieren, zum Beispiel wenn du vergessen hast deinen Freibetrag einzureichen und von Anfang an Steuern bezahlt hast oder du zu viel Freibetrag über die Banken verteilt hast und somit unrechtmäßig Steuern gespart hast.
Ansonsten machen alles die Banken, sodass es für deine Steuererklärung völlig egal ist. Wenn du jedes Jahr die 801 Euro/1.602 Euro ausnutzt und danach Steuern zahlst und sonst nichts korrigieren musst, dann hat die Anlage KAP keine Auswirkung und ist dem Finanzamt egal.
Deshalb bitte auch nicht ungeduldig werden was die Jahressteuerbescheinigung angeht. Die brauchst du nicht, wenn du keine Anlage KAP auszufüllen hast und somit keine Korrektur vornehmen musst.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

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