Verlustbescheinigung Sinnvoll
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am 16.11.2020 08:27
Hi Leute,
macht es Sinn eine Verlustbescheinigung zu beantragen?
Habe momentan ca 7K Verlust mit Aktien gemacht.
Wenn ja wie läuft das dann mit der SteuerE. ab ???
Kann bitte jemand Licht ins Dunkel bringen.
Danke
- Labels:
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Aktien

16.11.2020 09:31 - bearbeitet 16.11.2020 09:32
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16.11.2020 09:31 - bearbeitet 16.11.2020 09:32
@gawliaris schrieb:macht es Sinn eine Verlustbescheinigung zu beantragen?
Ne. Einfach nix machen. Die Verluste werden dann automatisch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.
Eine Verlustbescheinigung würde dir nur was bringen, wenn du Gewinne bei anderen Banken hast, die du verrechnen willst.
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am 16.11.2020 09:51
Hast du bei anderen Banken Gewinne, die dir mit der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt werden, auf die du Kapitalertragsteuer gezahlt hast, dann würde eine Verlustbescheinigung Sinn machen.
Wenn du allerdings nur die eine Bank hast, dann mach einfach nichts. Die Verluste werden in das kommende Jahr übertragen und mit Gewinnen, die du dann erzielst (ich wünsche es dir) gegengerechnet.
Gruß
korkiii
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am 16.11.2020 10:20
Ok alles klar.
Hatte von jemandem gehört das man bei der Steuererklärung die Verluste geltend machen kann aber nun gut dann lass ich alles so.
Vielen Dank übrigens für die schnelle Antwort und dir / euch auch viel Glück 🍀
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am 02.12.2020 09:59
Kurze Rückfrage hierzu, gilt die Verrechnung über die Verlustbescheinigung nur für Aktiengewinne bei anderen Banken oder auch z.B. für Steuern auf Zinszahlungen?
Also konkret, Aktienverluste bei Comdirect, Verrechnung mit Zinsen z.B. bei Bausparverträgen oder langfristigen Sparverträgen bei anderen Banken.
Und ist das dann überhaupt sinnvoll, wenn die Verluste 2020 höher sind als die Gewinne durch die Zinsen?
Danke.
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am 02.12.2020 14:46
So ganz verstehe ich Deine Frage ehrlich gesagt nicht.
@mephisto1 schrieb:Kurze Rückfrage hierzu, gilt die Verrechnung über die Verlustbescheinigung nur für Aktiengewinne bei anderen Banken oder auch z.B. für Steuern auf Zinszahlungen?
Verrechnet werden grundsätzlich nur Gewinne und Verluste. Steuern ergeben sich aus dem Ergebnis, können ihrerseits aber natürlich nicht verrechnet werden.
Darüber hinaus reden wir von Kapitalanlagen. Zinszahlungen deinerseits für irgendwelche Kredite, seien es Auto-, Konsum- oder auch Immobilienkredite, fallen natürlich nicht darunter und sind folglich gar nicht verrechenbar.
@mephisto1 schrieb:Also konkret, Aktienverluste bei Comdirect, Verrechnung mit Zinsen z.B. bei Bausparverträgen oder langfristigen Sparverträgen bei anderen Banken.
Dein konkretes Beispiel passt nicht wirklich zum einleitenden Satz. Anfänglich ging es noch um Aktiengewinne, jetzt um Aktienverluste.
Egal – betrachten wir einfach das Beispiel:
Zinsen aus Kapitalanlagen (Bausparverträge in der Ansparphase und Sparverträge gehören dazu) können mit Verlusten aus anderen Anlageformen verrechnet werden, Verluste aus Aktiengeschäften sind hierbei aber ausgenommen.
Für Dein Beispiel lautet die Antwort also Nein.
Wären die Aktienverluste aber beispielsweise Verluste aus Aktienfonds oder -ETFs hieße die Antwort Ja.
@mephisto1 schrieb:Und ist das dann überhaupt sinnvoll, wenn die Verluste 2020 höher sind als die Gewinne durch die Zinsen?
Die bescheinigten Verluste werden zeitlich unbegrenzt vorgetragen, so dass Dir nichts verloren geht. Insofern ist die eigentliche Frage viel generellerer Natur: Ist die Beantragung in einer wie auch immer gearteten persönlichen Situation sinnvoll oder nicht?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob die Verluste in einem bestimmten Jahr höher und niedriger als etwaige Gewinne sind ist jedenfalls für sich betrachtet kein entscheidendes Kriterium.
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am 02.12.2020 16:55
Danke @GetBetter für die Infos und sorry, habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Ich meinte natürlich keine Zinsen für Kredite etc, sondern für meine anderen Kapitalanlagen. Die zweite Frage mit dem Beispiel ist die richtige und die Antwort ist also nein, da es Aktienverluste sind und keine ETF-Verluste. 🙂
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am 02.12.2020 17:30
@mephisto1 schrieb:Die zweite Frage mit dem Beispiel ist die richtige und die Antwort ist also nein, da es Aktienverluste sind und keine ETF-Verluste. 🙂
Korrekt.
Aktienverluste sind ausschließlich mit realisierten Aktiengewinnen verrechenbar, auch nicht mit Dividenden.
Sonstige Verluste sind mit jeder Art von Kapitalertrag verrechenbar (Verkaufsgewinne, Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen etc.).

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