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Umtausch oder Barabfindungsangebot (ams für Osram)

ClearIce
Autor ★★
42 Beiträge

Hallo, es liegt ein erneutes Angebot vor von ams an die verbliebenen Osram-Aktionäre, und es gibt prinzipiell 2 Optionen, auf dieses Angebot zu reagieren:
1. das Angebot annehmen und die Barabfindung zum angebotenen Kurs akzeptieren oder
2. die Osram-Aktien weiter halten (gegen eine vertraglich zugesagte jährliche Garantieverzinsung an Stelle einer Dividende).
Meine Frage:
In welcher Form könnte bei der 2. Option diese Position (von Seiten des Aktionärs/ von Seiten der AG) in Zukunft aufgelöst und beendet werden? Weiß da jemand Bescheid?

27 ANTWORTEN

Iwanai
Autor
2 Beiträge

Nochmals vielen Dank für die Klarstellung!

J.Eis80
Autor ★
6 Beiträge

Hallo, 

schön das es hier schon so gute Tipps gibt, ich hätte nur noch eine Frage, verstehe ich das korrekt, das wenn ich das Delisting Angebot von ams annehme keine weiteren Kosten auf mich zukommen? Oder werden die Bearbeitungsgebühren etc trotzdem noch anfallen?

Also wäre es dann sowieso besser das Angebot anzunehmen als selbsttätig zu verkaufen?

 

JDK82
Autor ★★
30 Beiträge

Zu Deinen Fragen 1 und 2: "Die Annahme des Angebots ist für OSRAM Licht AG Aktionäre provisions- und spesenfrei."

 

Zu Frage 3: Der Briefkurs für LED400 liegt aktuell bei 52,35 Euro. Je nachdem, wieviele Aktien du hast, ist es günstiger, die Aktien jetzt kostenlos AMS anzudienen als jetzt kostenpflichtig über die Börse bzw. im Live-Trading zu verkaufen (das wäre wohl erst ab ca. 200 Stück minimal günstiger). Wie sich der Kurs in Zukunft entwickelt (d.h. ob in Zukunft mit Kurssteigerungen zu rechnen ist und ein Verkauf dann lohnenswerter wäre als heute schon an AMS zu verkaufen), weiß ich nicht und kann Dir keiner vorhersagen.

Auch ist ungewiss, wie bzw. wo und zu welchen Konditionen die Aktie nach dem Delisting noch zu handeln sein wird. Evtl. könnte das über die Börse Hamburg noch möglich sein, dort werden relativ viele Titel gehandelt, die nicht mehr zugelassen sind.

Tendenziell steht ja nach dem Delisting auch irgendwann ein Squeeze-Out im Raume, dann wärest Du die Aktien auch gegen Deinen Willen los (allerdings auch wieder provisions- und spesenfrei). Zu welchem Preis, ist allerdings auch ungewiss, siehe meine vorherigen Beiträge...

J.Eis80
Autor ★
6 Beiträge

Super Danke für die schnelle Antwort @JDK82 

da ich jetzt auf Weisung geklickt habe wäre die nächste Frage die gewesen die glücklicherweise vorher schon geklärt wurde 🙂 nämlich ob das korrekt ist mit der Überschrift "Umtausch" und dann das Kürzel LED03V (ob das tatsächlich das Barabfindungsgebot ist).

Als Aktien Anfängerin freue ich mich das die Community so tolle Mitglieder hat die sich auskennen und ihr Wissen teilen möchten. Vielen Dank dafür und ein tolles Wochenende!

JDK82
Autor ★★
30 Beiträge

Hier mal noch ein Beitrag zu dem Thema aus dem Newsletter des DSW e.V., Ausgabe 06/2021, dort auf Seite 7:

 

https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Newsletter/PDF/2021/2021_06/DSW-Juni-2021.pdf

 

Sollen Osram-Aktionäre gehen oder bleiben?

 

Die Tage des Lichttechnikkonzerns Osram an der Börse sind gezählt. Und dies, obwohl noch kein Jahr vergangen ist, als der österreichische Sensorspezialist ams für rund vier Milliarden Euro die Mehrheit an der Ex-Siemens-Tochter übernommen hat.

Anfang November 2020 folgte ein Beherrschungsvertrag, der dem neuen Großaktionär weitreichende Durchgriffs- rechte zubilligt, so etwa auf die Finanzmittel des beherrschten Unternehmens. Die Osram-Aktionäre hatten im Gegenzug die Wahl zwischen einer Garantiedividende oder einer Abfindungszahlung. Die Anfechtungsklagen gegen den entsprechenden HV-Beschluss konnten die Eintragung ins Handelsregister nur kurz aufhalten. Nun soll also ein Delisting folgen.

 

Wer über einen Exit nachdenken sollte – und weshalb abwarten sich lohnen könnte

 

Mit 52,30 Euro pro Osram-Aktie liegt dafür ein Angebot auf dem Tisch, das deutlich höher ausfällt, als die beiden vorherigen Offerten, die zunächst im Rahmen deÜbernahme und dann wegen des Beherrschungsvertrages gemacht wurden. „Trotz der Höhe, ist die Offerte lediglich knapp über dem gesetzlich vorgesehenen Minimum, also dem gewichteten Durchschnittkurs der vergangenen sechs Monate“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Das Kaufangebot läuft voraus- sichtlich vom 21. Mai bis zum 18. Juni. Eine Zustimmung der Hauptversammlung ist für das Delisting nicht erforderlich. „Anleger, die Geld und vor allem Zeit haben, müssen ein Delisting nicht fürchten, alle anderen sollten über einen Exit nachdenken“, so Hechtfischer.
Nach einem Börsenabschied dabeizubleiben, könne schließlich durchaus Sinn machen, erläutert der DSW-Mann. So etwa, wenn der Investor überzeugt ist, dass das Unternehmen gut aufgestellt ist und weiter eine ordentliche Dividende zahlt, oder es die berechtigte Hoffnung auf eine Rückkehr an die Börse in nicht allzu ferner Zukunft gibt. Ebenfalls ein Grund die Aktien zu halten, könnte sein, dass als nächster Schritt des Großaktionärs ein Squeeze-out zu erwarten ist. Ein solcher Zwangsrausschmiss wäre mit einem erneutem Abfindungsangebot verbunden, das im Gegensatz zur Delisting-Offerte per Spruchverfahren gerichtlich überprüfbar wäre.

ClearIce
Autor ★★
42 Beiträge

@JDK82 Interessant! Danke! Das Argument mit dem Squeeze Out und einer ev. höheren Abfindung nach einem Spruchverfahren habe ich verstanden. Ich glaube das angesichts der bisherigen Knausrigkeit von AMS unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen aber nicht und habe deshalb bereits vor einigen Tagen Weisung erteilt und die Aktien AMS angedient.

Das zweite Argument verstehe ich aber überhaupt nicht. Wieso sollte denn OSRAM, nach einem erfolgten Delisting „weiter eine ordentliche Dividende“   zahlen oder gar eine  „Rückkehr an die Börse in nicht allzu ferner Zukunft“ planen. Das macht bei der bisherigen Vorgehensweise von AMS und der Kooperation des OSRAM Managements dabei doch überhaup keinen Sinn.

JDK82
Autor ★★
30 Beiträge

Auch ich glaube nicht, dass demnächst (also in 2022 für das Jahr 2021) eine angemessene Ausgleichszahlung (für die freien Aktionäre, anstelle der Dividende) zu erwarten ist. Möglicherweise wird im Spruchverfahren noch etwas nachgebessert, allerdings ist durchaus damit zu rechnen, dass AMS oder Osram den BuG-Vertrag kündigen, dann erhielte man zukünftig gar nichts.

 

Genau wie Du rechne ich nicht damit, dass eine "ordentliche Dividende" gezahlt wird oder eine Rückkehr an die Börse erfolgt, vielmehr steht ja wohl der Squeeze-Out auf dem Plan von AMS (ist so schon in der Angebotsunterlage auf Seite 43 als Möglichkeit beschrieben).

Es kann sich natürlich noch lohnen, auf einen möglichen Squeeze-Out zu warten und auf ein darauf folgendes Spruchverfahren (allein dauert das ggf. noch mehrere Jahre und das Ob und das Wie steht in den Sternen).

Im Falle eines Squeeze-Outs gibt es natürlich ohnehin keine weiteren Ausgleichszahlungen aus dem BuG-Vertrag mehr.

Ich für meinen Teil habe bereits Weisung zur Andienung an AMS erteilt, so kann ich mein Kapital woanders und m.E. sinnvoller einsetzen.

J.Eis80
Autor ★
6 Beiträge

ich habe jetzt nach allem was ich gelesen und gehört habe, auch die Weisung erteilt (zum aller Ersten Mal, also hoffe alles richtig gemacht) und werde mein Kapital auch anderswertig/Sinnvoller einsetzen.

 

Danke nochmal an alle

J.Eis80
Autor ★
6 Beiträge

hmm ab wann sollte man denn das Kürzel LED03V im Depot sehen? Bei mir werden sie irgendwie immer noch als LED400 angezeigt...

ClearIce
Autor ★★
42 Beiträge

Das geschieht sofort, unverzüglich nachdem die Weisung online erteilt wurde. Wie lange es dauert, wenn man den guten, alten Postweg bevorzugt? K.A. (= Keine Ahnung). Hab ich noch nie gemacht.

Aber es bleibt nicht mehr viel Zeit. Die Frist läuft ab, und die Uhr tickt …. tick, tick, tick