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Termingebundenes Umtausch oder Barabfindungsangebot ETF127(LYX MSCI EM MKT ETF DIS I)

Mojito
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

kann mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen, wie man so ein Barabfindugsangebot annimmt?

Speziell geht es um die ETF Verschmelzung Lyxor MSCI Emerging Markets (Lux) UCITS ETF, WKN: ETF127 / ETF131 (übernommener ETF) Amundi MSCI Emerging Markets II UCITS ETF (übernehmender ETF)

 

Da ich den ETF sowieso schon lange nicht mehr bespare, würde ich das Angebot gerne annehmen um evtl Kosten der Verkaufsorder zu sparen?

In den Bedingungen steht: 

Anteilseigner, die mit den Bedingungen dieser Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum dieses Schreibens kostenlos (mit Ausnahme der Rücknahmegebühren, die der übernommene Teilfonds zur Deckung der Veräußerungsgebühren berechnet, und mit Ausnahme der Gebühren, die der Teilfonds zur Vermeidung
einer Verwässerung der Anlagen der Anteilseigner erworben hat) zurückzugeben.

 

Die Frage ist nur wie und wo mache ich das? Finde hierzu keine weiteren Informationen..

 

 

 

 

4 ANTWORTEN

vachss
Autor ★★
29 Beiträge

Hallo Mojito,

das Schreiben von Amundi habe ich auch gelesen. Mir scheint der nächste fett gedruckte Absatz nach der oben von dir zitierten Passage entscheidend. Den interpretiere ich so: wenn du die Anteile bei der Fondsgesellschaft halten würdest, könntest du sie kostenprivilegiert zurückgeben. Wenn du die Anteile im comdirect-Depot hast ("die Erteilung einer Order auf dem Sekundärmarkt") zahlt du die üblichen Transaktionsgebühren bei comdirect. Dementsprechend formuliert comdirect im Anschreiben auch lapidar, du kannst verkaufen vor dem (Datum), wenn du mit der Verschmelzung nicht einverstanden bist. Soweit mein Verständnis. 

Viele Grüße

vachss

Janni
Autor ★
8 Beiträge

... genau, einfach im Depot lassen, Amundi steigt in den ETF127 als Verwalter ein, es ändert sich nichts, auch nicht die WKN, keine Kosten und wenn die Ukraine Krise vorbei ist steigt der Kurs wieder und man kann erfolgreich aussteigen....

Mojito
Autor ★★
13 Beiträge

danke für die Antworten. Das comdircet das tatsächlich so meint ( du kannst vor der Verschmelzung verkaufen wenn du nicht einverstanden bist) kann ich mir kaum vorstellen. Da es sich ja um eine wichtige Änderung des Vertrags handelt, hatt man ja eigentlich so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht, was ohne zusätzliche Kosten vonstatten gehen sollte.

 

@ Janni, darum geht es mir eigentlich nicht. Der Etf liegt bei mir quasi als Depotleiche herum da ich schon lange einen anderen EM bespare und ich nur auf einen günstigen Zeitpunkt gewartet hab ihn "los zu werden". Dachte, durch die Verschmelzung lassen sich evtl. Verkaufsgebühren sparen..

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@Mojito  schrieb:

Das comdircet das tatsächlich so meint ( du kannst vor der Verschmelzung verkaufen wenn du nicht einverstanden bist) kann ich mir kaum vorstellen. Da es sich ja um eine wichtige Änderung des Vertrags handelt, hatt man ja eigentlich so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht, was ohne zusätzliche Kosten vonstatten gehen sollte.


Die Aussage von @vachss ist korrekt.

Der Vergleich mit Vertrag und Sonderkündigungsrecht hinkt, denn faktisch bist Du mit niemandem einen bindenden Vertrag eingegangen, der einer außerordentlichen Kündigung bedürfte.

 

Wenn Du Dir in den wesentlichen Anlegerinformationen mal die typischen Kosten bei Handel direkt mit der Fondsgesellschaft ansiehst (Stichworte z.B. "Ausgabeaufschlag" und "Rücknahmeabschlag"), dann weißt Du um welche Größenordnungen es da geht und welche Klientel üblicherweise direkt kauft. Unsereins ist eher am Sekundärmarkt aktiv, so dass ohnehin keine wesentlichen Gebühren anfallen, die erlassen werden müssten.