21.10.2022 12:45 - bearbeitet 21.10.2022 12:45
Da die "steuerfreien" Zertifikate bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr nicht nach der Kapitalertragssteuer sondern mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen kann die Bank das auch gar nicht versteuern.
Und ob Du über den Freibetrag für Privatveräußerungen kommst ist der Bank auch nicht bekannt.
am 21.10.2022 13:27
Gut zu wissen, der Zusammenhang war mir auch nicht bewusst 🙂
am 21.10.2022 16:38
Hallo zusammen,
es gibt hier ein neues BMF-Schreiben vom 10.05.2022 „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“, welches bei uns ab 02.06.2022 umgesetzt wurde. Demzufolge unterliegen Geschäfte in den betreffenden Gattungen nicht mehr der Abgeltungsteuer und werden daher auf Bankebene nicht mehr steuerlich betrachtet. Eine eventuelle Steuerpflicht muss durch den Kunden im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geprüft bzw. erklärt werden.
Die Klassifizierung, inwieweit einzelne Wertpapiere durch das o. g. BMF-Schreiben betroffen sind, erfolgt regelmäßig durch unseren Datenlieferanten WM-Datenservice. Die genannten Gattungen A27Z30 und A3GPMN unterliegen aufgrund der Neueinstufung nicht mehr der Abgeltungsteuer. Vor diesem Hintergrund kann auch eine eventuelle Verlustanrechnung ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen.
Viele Grüße
Mario
am 21.10.2022 16:47
@ehemaliger Nutzer schrieb:
Die Klassifizierung, inwieweit einzelne Wertpapiere durch das o. g. BMF-Schreiben betroffen sind, erfolgt regelmäßig durch unseren Datenlieferanten WM-Datenservice. Die genannten Gattungen A27Z30 und A3GPMN unterliegen aufgrund der Neueinstufung nicht mehr der Abgeltungsteuer. Vor diesem Hintergrund kann auch eine eventuelle Verlustanrechnung ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen.
Danke, das ist mal eine klare Aussage.
Kann ich das auch schriftlich von der Bank erhalten?
Ich fände es gut wenn man solchen wichtigen Änderungen den betroffenen Kunden mitteilen würde.
Das könntest du ja mal anregen.
am 21.10.2022 16:53
Ist doch... schriftlich? 🤔
am 21.10.2022 16:57
Aber sicher nicht rechtsverbindlich was hier geschrieben wird.
am 21.10.2022 17:00
🙄
21.10.2022 17:02 - bearbeitet 21.10.2022 17:07
Dann schreib dem Kundenservice ne Mail (per Kontaktformular), damit dir das dort nochmal individuell bestätigt werden kann.
Wage zu bezweifeln, dass wegen einer einzelnen Frage im Forum ein bankenweites Schreiben verfasst 😉
Davon abgesehen... rechtsverbindlicher als ein BMF Schreiben wird's doch nicht? Und wenn irgendwas an der Abrechnung am Ende nicht stimmen sollte, kann man immer noch reklamieren mit Verweis auf das Schreiben, und dann wird es eben individuell geprüft und entweder korrigiert oder dir geantwortet, warum es doch korrekt ist.
Für die Reklamationsbearbeitung macht eine vorherige Bestätigung dann auch keinen Unterschied.
am 21.10.2022 17:14
@Tarulia schrieb:
Wage zu bezweifeln, dass wegen einer einzelnen Frage im Forum ein bankenweites Schreiben verfasst 😉
Das ist nun schon eine ärgerliche Sache. 😞
Wenn man da als Kunde rechtzeitig informiert würde, also vor der Umsetzung, dann könnte man noch sinnvoll reagieren.
Gerade kamen die beiden Abrechnungen von Consors.
Bei beiden Papieren wurden die Verluste auch nicht mehr verrechnet. 😞
Wenn ich von dieser Änderung gewusst hätte dann hätte ich im April/Mai noch alle Verluste realisieren und die Steuern dafür sparen können.
Das ist einfach ein Unding daß so etwas unterjähring gemacht wird ohne die Anleger vorher zu informieren. 😞
21.10.2022 17:34 - bearbeitet 21.10.2022 17:36
21.10.2022 17:34 - bearbeitet 21.10.2022 17:36
Das heißt du willst dass die Bank dir hilft bei den Steuern zu schummeln? Viel Glück damit 😉
Selbst mit einer Vorabinfo ist aber fraglich inwiefern dir das helfen würde. Die Regelungen vom BMF gelten in der Regel ab der Gültigkeit des BMF Schreibens (dann erfolgt in der Regel auch eine nachträgliche Korrektur), oft auch erst im Folgejahr (oder anhand einer Kulanzregelung des BMF á la "es wird nicht beanstandet, wenn ..."), oder hin und wieder auch rückwirkend. Wenn das Schreiben außerdem im Mai erst kommt, wie willst du dann im April schon eine Info der Bank haben um eventuell noch was zu drehen?
Unabhängig davon wird es technisch eben schnellstmöglich umgesetzt (bzw. hier vmtl. eh automatisiert weil das auf einem Datensatz von WM beruht), und die Umsetzung zu verschieben damit Kunden da noch entgegen der Regelung was selbst machen können wird wohl eher nicht erfolgen.
Klar, ist ärgerlich, aber da geht ein Dank in Richtung BMF 😉