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Steuer abgezogen

mrmax
Autor ★
7 Beiträge

Hallo,

ich habe kürzlich einige ETF´s verkauft.

Es wurden ca 50 € Kapitalertragssteuer abgezogen. Ich habe zu einem höheren Kurs verkauft als ich die Fondsanteile damals gekauft hatte.

Daher ca 200 € Gewinn/Kapitalertrag.

Habe für 2021 einen Freistellungsauftrag über 400€ erteilt.

Ich dachte in meinem Fall würde mir dann nichts abgezogen???

Es handelt sich um einen ausschüttenden ETF Sparplan.

2020 habe ich einen FSA über 100€ von dem noch ca 80€ übrig ist.

 

Gruß 

Max

18 ANTWORTEN

Zilch
Legende
7.853 Beiträge

Warte, korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber:

 


@GetBetter  schrieb:

 

Die beiden mittlerweile wichtigsten Fragen sind:

  1. Wann wurde der Verkauf ausgeführt?
  2. Wann wurde der Freistellungsauftrag über 400 € eingereicht?

So. Diese beiden Fragen wurden im Vorfeld beantwortet und durch den Screenshot verdeutlicht:
1. Verkauf in 2021 verrechnet, da die Gewinne für das Steuerjahr 2021 berechnet wurden.

2. FSA für 2021 eingereicht und auch eingerichtet

 

Im Vorfeld habe ich bereits gesagt, dass es zu einer Korrektur kommt, sollte der FSA zu kurz vor Verkauf eingerichtet und er deshalb erstmal nicht beachtet worden sein. 

Gut, also wissen wir, dass der Verkauf 2021 nicht nur eine Annahme ist. Zumindest was die steuerliche Betrachtung angeht!

Sollte es auch hier zu Fehlern gekommen sein, z.B. 2020 verkauft aber jetzt erst verrechnet etc. pp. hilft auch hier nur der Kundenservice.

 


@GetBetter  schrieb:

dass die verkauften ETFs erst frühestens 2018 gekauft wurden (es also keine gestundete Steuerschuld aufgrund altem InvStG gibt) und dass es sich um ETFs mit 30% Teilfreistellung handelt.


Diese beiden Fragen hast du nicht als "zwei wichtigste Fragen" vermerkt, auf die ich mich auch nur bezogen habe 😉

 

Im Wesentlichen ist die 30% Teilfreistellung doch unerheblich, oder?
Ob er jetzt 200€ Gewinn macht, wovon 140€ zu versteuernder Gewinn ist, oder ob er 200€ Gewinn macht, wovon 170€ zu versteuernder Gewinn ist, ist doch egal, weil er in beiden Fällen unberechtigterweise Steuern bezahlt.

Es ist nur wichtig für die Frage nach der Betrachtung des zu versteuernden Gewinns, nicht aber warum er Steuern bezahlte obwohl sein FSA für alle Fälle ausreichend ist. 

 

Was die gestundete Steuerschuld angeht: Müsste nicht dennoch der FSA beachtet werden? Da kenne ich mich zu wenig mit aus.

 

Edit: Vielleicht nun weiter im Text und keine weitere Wortklauberei in dem es nur darum geht "das letzte Wort" bzw. "Recht" zu haben 😉 🙂

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Yosemite
Autor ★★
36 Beiträge

Wie oben schon angemerkt ist das definitiv ein Fehler. So was ähnliches hatte ich letztes Frühjahr auch, ist leider immer noch nicht korrigiert. Als Tipp für den Kontakt mit der Reklamationsabteilung kann ich nur geben: Hartnäckig bleiben. Mir wurde einmal am Telefon und danach nochmal per E-mail bei ähnlichem Fehlerbild mitgeteilt, dass das schon alles so stimme, bis eine dritte Mitarbeiterin am Telefon erkannte, dass wirklich ein korrekturbedürftiger Fehler vorliegt. Also nicht mit "das wird alles automatisch verrechnet" abspeisen lassen.

 

Schade zu sehen, dass das Steuerprogramm dieser Bank wohl weniger zuverlässig ist als gedacht. Mir wurde am Telefonat dann noch erklärt, dass man bei unterjährigen Änderungen vom Freibetrag besser vorsichtig sein solle. Das ginge zwar, aber die Steuer-IT komme häufig nicht hinterher, was manuelle Korrekturen nötig mache, wobei die zuständige Abteilung so überlastet ist, dass sich das über ein Jahr hinziehen kann. Der Hinweis, bei der comdirect im Zweifel auf eine Änderung des Freistellungsauftrags zu verzichten, um die Steuerabrechnung nicht durcheinander zu bringen, ist vielleicht noch für andere hilfreich.

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Warte, korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber:

[...]

Vielleicht nun weiter im Text und keine weitere Wortklauberei in dem es nur darum geht "das letzte Wort" bzw. "Recht" zu haben 😉 🙂


Ja, was denn jetzt? Smiley (zwinkernd)

 

 


@Zilch  schrieb:

So. Diese beiden Fragen wurden im Vorfeld beantwortet und durch den Screenshot verdeutlicht:
1. Verkauf in 2021 verrechnet, da die Gewinne für das Steuerjahr 2021 berechnet wurden.

2. FSA für 2021 eingereicht und auch eingerichtet


Der Screenshot verdeutlicht, dass mindestens ein Verkauf in 2021 stattgefunden hat.

Zum einen war im Moment der Frage nicht klar, ob es sich dabei um den hier gegenständlichen Verkauf gehandelt hat.

Zum anderen reden wir auch vom dem Verkauf. Es wurden mehrere ETFs verkauft, folglich haben auch mehrere Einzelaktionen stattgefunden durch die es z.B. zu Verrechnungen gekommen sein kann, die sich unter dem Radar des im Screenshot sichtbaren Endergebnisses abgespielt haben würden.

 

 


@Zilch  schrieb:

Im Vorfeld habe ich bereits gesagt, dass es zu einer Korrektur kommt, sollte der FSA zu kurz vor Verkauf eingerichtet und er deshalb erstmal nicht beachtet worden sein. 

Gut, also wissen wir, dass der Verkauf 2021 nicht nur eine Annahme ist.


Nur weil Du was in der Möglichkeitsform formulierst, wissen wir noch gar nichts Smiley (zwinkernd)

 

Ich will ja auch nicht sagen, dass Deine Annahmen unbegründet waren, sie waren nur nicht zwingend. Jedenfalls macht es Sinn bei solchen Themen Eventualitäten explizit auszuschliessen, vor allem wenn die Befürchtung besteht, dem Fragenden könnten die steuerlichen Details nicht ganz geläufig sein. Immerhin hast Du Dich in Deiner ersten Antwort ja auch sofort zu einer Klarstellung bzgl. der nicht existierenden Übertragbarkeit des Freibetrages genötigt gesehen.

 

 


@Zilch  schrieb:

Im Wesentlichen ist die 30% Teilfreistellung doch unerheblich, oder?
Ob er jetzt 200€ Gewinn macht, wovon 140€ zu versteuernder Gewinn ist, oder ob er 200€ Gewinn macht, wovon 170€ zu versteuernder Gewinn ist, ist doch egal, weil er in beiden Fällen unberechtigterweise Steuern bezahlt.


Es gibt Konstellationen, bei den der "äußere" Gewinn der Investition (=Erlös abzgl. Kaufkosten) nur 200 € beträgt, der zu versteuernde Gewinn aber beispielsweise 600 € beträgt. In dem Fall wäre die Abführung von KapESt für den Teil über 400 € korrekt.

 

Ursache dieses Phänomens sind die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen die bis 2017 bzw. ab 2018 gelten. Dieser Effekt kann aber nur auftraten wenn der ETF eine Teilfreistellung genießt. Die wirkt nämlich nicht nur steuerentlastend auf Gewinne sondern auch belastend auf die interne (!) Verrechenbarkeit bei Verlusten.

"Verluste" bezieht sich hier ausdrücklich nicht auf die Gesamtinvestition sondern auf den Zeitraum seit der virtuellen Neuanschaffung der Anteile.

Daher auch die anfängliche Frage nach dem Kaufdatum.

 

 


@Zilch  schrieb:

Was die gestundete Steuerschuld angeht: Müsste nicht dennoch der FSA beachtet werden? Da kenne ich mich zu wenig mit aus.


Doch würde sie.

mrmax
Autor ★
7 Beiträge

Der Kundensupport hat den Fehler eingeräumt, soll zeitnah korrigiert werden.

 

Danke an Alle

mrmax
Autor ★
7 Beiträge
Ich möchte das Depot zum Ende dieses Quartals auflösen.
Möchte keine Depotgebühr zahlen nur weil ich auf meine fälschlich gezahlten Steuern warte.
Daher wüsste ich gerne, wie lange das bis zur Erledigung noch dauern kann?
Oder geht das auch noch, wenn ich das Depot aufgelöst habe?

mrmax0815
Einsteiger
1 Beiträge

Mittlerweile ist über 1 Jahr vergangen.

Ich denke ich kann das Geld abschreiben.

Ich werde es nicht wieder bekommen.

Auf Nachfrage wird immer nur gesagt, dass machen wir aber das dauert.

Joerg78
Mentor ★★★
2.742 Beiträge

Verstehe ich das richtig, dass du noch immer auf das Geld aus der Steuerproblematik vom Frühjahr 2021 wartest?

Falls ja, dann: Schreibe bitte eine E-Mail an reklamation @ comdirect.de, schildere dort den Fall und setze eine Frist (z.B. 2 Wochen) - ggf. mit dem Hinweis, dich ansonsten an die BaFin zu wenden. Du wartest  jetzt schon lang genug auf eine Lösung des Problems.

Auf keinen Fall würde ich das Geld, das dir gehört, abschreiben!

 

Viele Grüße,

Jörg

peyd0r
Autor ★★★
74 Beiträge

Darf ich mich mal kurz mit einklinken um ein neue Themerstellung zu vermeiden?

Ich habe ähnlich wie der Themenersteller ein ETF über 2 Jahre bespart. FSA über 800€ war jedes Jahr eingereicht. 

ETF: LYX05V / Ausschütter / US Dollar geführt / Lyxor Nasdaq-100 UCITS ETF - USD DIS ETF

 

Zum Zeitpunkt des Verkaufs:  21.01.2022 wurden 30% Teilfreistellung von 417,xx€ // 125,xx€ abgezogen. Auch ich dachte, dass mit FSA keinerlei Gewinne versteuert werden? Aus dem Internet werde ich nicht schlau, weil jedes mal steht der deutscher Bürger ist Kapitalertragssteuerbefreit bis 801€ 

 

30% Teilfreistellung30% TeilfreistellungVerkaufVerkauf

 

vielleicht kann man mir das Laienhaft erklären, warum 30% "Gewinne" abgezogen werden. 

Gruß Peter

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

@peyd0r 

So wie Du die Sache beschreibst scheinst Du davon auszugehen, dass Dir 30% des Gewinns als Steuer abgezogen worden seien.

In dem Punkt kann ich Dich zunächst mal beruhigen, das ist nicht der Fall.

 

Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass ein gewisser Prozentsatz eines Gewinns oder auch Verlustes aus einem Investmentfonds-Geschäft auf Anlagerebene steuerlich unberücksichtigt bleibt. Bei einem Aktien-ETF beträgt dieser Prozentsatz 30%.

Konkret bedeutet das, dass Du 30% des hier erzielten Gewinns von 417,45 €, also 125,24 €, nicht versteuern musst.

Die restlichen 292,22 € unterliegen der üblichen Steuerberechnung.

 

In Deinem Beispiel wurde dafür zunächst der vorher im Verlustverrechnungstopf Sonstiges aufgelaufene Betrag von 139,21 € gegengerechnet. Danach verbleiben noch 153,01 € zu versteuernder (nicht verrechneter) Gewinn.

Nur dieser Betrag belastet den eingereichten Freistellungsauftrag und wird von diesem abgezogen.

 

Ausgezahlt bekommst Du aber den kompletten Verkaufserlös ohne jeden Steuerabzug.

Die Abrechnung ist vollkommen korrekt.

 

Die Teilfreistellung ist eine Folge der Neuregelung des Investmentsteuergesetzes 2018. Seither werden bereits vom Fonds gezahlte Steuern (Quellensteuer, Körperschaftssteuer) nicht mehr ausgewiesen, so dass der Anleger (Anteilseigner) diese seinerseits bei seinem FA nicht geltend machen kann. Um daraus möglicherweise resultierende Doppelbesteuerungen zu verhindern erhälst Du "sicherheitshalber" die anteilige Steuerfreiheit.