- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 08.01.2025 09:12
Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand erklären, wie man im Erbfall am besten mit einem Aktiendepot verfährt.
Zur Situation: Mein Vater ist gestorben, Berliner Testament. Meine Mutter ist bereits Jahre zuvor gestorben. Mein Bruder und ich teilen uns das Erbe zu gleichen Teilen. Neben einem Haus gibt es in der Erbmasse ein Aktiendepot mit einem Wert von ca. 200.000 Euro. Insgesamt sollte sich das Erbe für jeden von uns auf knapp über oder unter dem Wert von 4000.000 Euro belaufen, es ist also eventuell möglich, dass für uns Erbschaftssteuer anfällt. Da der Erbschein noch nicht ausgestellt ist, kann ich zu den genaueren Werten (auch zum Depot) noch nichts sagen, ich möchte mich aber schon mal allgemein informieren.
Wenn ich das richtig sehe, haben mein Bruder und ich drei Möglichkeiten:
1. Wir verkaufen die Aktien und teilen die Summe (nach Kapitalertragssteuer) auf.
Frage dazu: Ich habe gelesen, dass der Wert der Aktien zum Todestag relevant ist. Nachträglich steigende oder fallende Kurse spielen keine Rolle. Was ist mit der Kapitalertragssteuer, spielt die hinterher auch keine Rolle, oder wird diese vom Depotwert abgezogen?
2. Mein Bruder eröffnet ein Depot (ich habe bereits eins) und wir lassen die Aktien auf unsere Depots übertragen.
Frage dazu: Wie könnte man Aktien gerecht verteilen? Wenn beispielsweise 12 Stück von Aktie A im Depot sind, diese aber zu verschiedenen Zeitpunkten erworben würden, kann man ja nicht einfach 6 Stück auf jedes Depot übertragen. Denn je nach Anschaffungszeitpunkt machen einige vielleicht Gewinn und andere Verluste.
3. Wir übertragen die Aktien auf mein Depot, ich verkaufe die Aktien und gebe meinem Bruder die Hälfte des Erlöses (nach Steuer).
Frage dazu: Wäre das überhaupt sinnvoll? Hat man dadurch irgendeinen Vorteil im Vergleich zur 1. Möglichkeit (außer der, dass ich bei meiner Bank weniger Verkaufsgebühren zahle)?
Ich persönlich möchte die Aktien nicht halten, weil sie nicht zu meiner Anlagestrategie passen. Mein Bruder möchte mit Aktien gar nichts zu tun haben.
Ich hoffe, mir kann jemand hier etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten, Ideen und Hilfen.
Viele Grüße
Sunny
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
- Labels:
-
Aktien
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
08.01.2025 09:37 - bearbeitet 08.01.2025 09:48
Guten Morgen @Sunnny
ich würde Euch empfehlen in Ruhe einen wirklich guten Steuerfachmann/RA hinzu zuziehen,
der/die auch ein paar Euro kosten dürfen.
Ich/wir hatten das zuletzt bei den Großeltern, und wir wurden hier Top beraten.
Und auf keinen Fall etwas überstürzen, oder von möchtegern Finanzfachleuten beraten lassen.
Viel Erfolg
Grüße
Daniel
Nachtrag;
auch würde ich hier keine Summen einstellen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 08.01.2025 09:41
@Sunnny schrieb:
Zur Situation: Mein Vater ist gestorben, Berliner Testament. Meine Mutter ist bereits Jahre zuvor gestorben. Mein Bruder und ich teilen uns das Erbe zu gleichen Teilen. Neben einem Haus gibt es in der Erbmasse ein Aktiendepot mit einem Wert von ca. 200.000 Euro. Insgesamt sollte sich das Erbe für jeden von uns auf knapp über oder unter dem Wert von 4000.000 Euro belaufen, es ist also eventuell möglich, dass für uns Erbschaftssteuer anfällt. Da der Erbschein noch nicht ausgestellt ist, kann ich zu den genaueren Werten (auch zum Depot) noch nichts sagen, ich möchte mich aber schon mal allgemein informieren.
Bei diesen Summen solltest du nicht auf allgemeine Hinweise im Internet vertrauen. Nehmt euch einen guten Steuerberater und lasst euch die Optionen (basierend auf euren individuellen Gegebenheiten) darlegen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 08.01.2025 10:16
Hallo,
prinzipiell haben die Kollegen davor schon den Hinweis zu professioneller Beratung gegeben. Allerdings ist durch das Berliner Testament der "Drops schon gut gelutscht".
Dennoch aufgrund dieses Satzes mein Tipp, was vermutlich am weitesten führt:
@Sunnny schrieb:[..]
Ich persönlich möchte die Aktien nicht halten, weil sie nicht zu meiner Anlagestrategie passen. Mein Bruder möchte mit Aktien gar nichts zu tun haben.
[..]
Alles Verkaufen.
geht schnell, vermeidet Streit über den tatsächlich zu verteilenden Wert und erzeugt Liquidität für die zu erwartenden Erschaftssteuer.
(ist aber wahrscheinlich nicht die kosten optimale Lösung)
Für die Erbschaftsteuer wird der Depotwert am Todestag herangezogen. Vorhandene Verlustvorträge entfallen, Abgeltungssteuer bei Verkauf nach Tod kann nicht mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden.
Aus eigener Erfahrung:
Ich habe mich mit meiner Schwester in Sachen Erbschaft meiner Eltern darauf geeinigt, dass wir die Werte eines gemeinsam festgelegten Tages als Berechnungsgrundlage genommen haben. Dann wurden die Depottitel nach Risikoneigung verteilt (ich eher die Einzelaktien, meine Schwester die Fonds) und auf die Depots der Erben transferiert. Ein dabei entstandenes Delta wurde per Geld aus dem vererbten liquiden Vermögen ausgeglichen. Und das Ganze wurde noch in einem schriftlichen Erbauseinandersetzungsvertrag fixiert (falls später einer oder dessen Angehörige Gedächtnisprobleme haben) .
bye

- Junior Depot Eröffnung in Konto, Depot & Karte
- Kontovollmacht geben / Wertpapierkenntnisse in Konto, Depot & Karte
- 10-Prozent Range für Absicherung in Wertpapiere & Anlage
- Wechsel von Onvista zu Comdirect in Wertpapiere & Anlage
- Alle Kurse werden nicht aktualisiert (Online und APP) in Website & Apps