am 15.08.2025 23:24
@warrwirr schrieb:- Bei entsprechenden Käufen und Verkäufen ist die Gebühr aktuell ebenfalls fällig?
Ja, aber da beträgt diese Gebühr sogar 2,90 €. Steht allerdings so im PLV und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden. (Keine derartige Gebühr übrigens bei Sparplänen.)
Die Pauschale i.H.v. 2,38 € bei Überträgen ist hingegen m.E. rechtlich zweifelhaft, da zwar fremde Spesen in Rechnung gestellt werden dürfen, aber natürlich nur die, die auch tatsächlich angefallen sind.
am 15.08.2025 23:41
@Klever schrieb:Die Pauschale i.H.v. 2,38 € bei Überträgen ist hingegen m.E. rechtlich zweifelhaft, da zwar fremde Spesen in Rechnung gestellt werden dürfen, aber natürlich nur die, die auch tatsächlich angefallen sind.
Nur leider hat noch niemand gewagt dagegen zu klagen.
Aber das würde ja nichts bringen.
Selbst wenn man gewinnen würde bekäme man die paar Euro zurück - und wird dann gekündigt.
Das Geschäftsgebahren der Comdirect würde sich deshalb auch nicht ändern.
Abgesehen davon beschäftigt sich kein Anwalt und kein Gericht mit so einem Streitwert.
Da müsste man schon mit dem Strafgesetz kommen.
am 16.08.2025 08:23
@Silver_Wolf schrieb:
@Klever schrieb:Nur leider hat noch niemand gewagt dagegen zu klagen.
Aber das würde ja nichts bringen.
Selbst wenn man gewinnen würde bekäme man die paar Euro zurück - und wird dann gekündigt.
Für den einzelnen Kunden macht eine Klage in der Tat wenig Sinn.
Klagen müsste ein Verband wie die Verbraucherschutzzentrale. Auf diese Weise wurden schon einige bedeutsame Erfolge gegen Banken vor Gericht erzielt.
am 16.08.2025 12:52
Verbraucherschutzzentralen haben die Eigenschaft, dass sie Robin Hood für Leute spielen, die einfach das PLV und die AGB nicht lesen - aber dann wegen 2,45 € zur Verbraucherzentrale rennen und die wittern dann ihr Geschäft. Dadurch wird der Kunde entmündigt, weil - obwohl die Kosten ausgewiesen werden - er klagt. Ich kann doch auch nicht beim REWE was reklamieren, weil ich zu Hause plötzlich die Erkenntnis habe, dass die Milch mir 15 Cent zu teuer ist, denn dann müsste ich woanders einkaufen gehen. Es kann nicht angehen, dass Kunden eine solche Macht haben, wonach man dann eh auf PLV und Preisschilder pfeifen kann, weil am Ende die Gerichte immer zugunsten der Leute entscheiden. Dazu kommt, ob man eine Kündigung riskieren will, weil man einen Prozess von selbst angestoßen hat, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
am 16.08.2025 15:03
Bei den bisherigen Wortmeldungen ist mir aufgefallen:
am 16.08.2025 16:11
@warrwirr schrieb:
- Oder habe ich trotz intensiver Suche etwas übersehen?
Ja, du hast das Kernproblem übersehen, das lautet "Wer soll für eine Dienstleistung zahlen? Nur die, welche die spezielle Dienstleistung in Anspruch nehmen, oder alle Kunden, d.h. auch die, die diese Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen?"
Ich habe dazu eine klare Meinung: Vor 2021 wäre es gerecht gewesen, wenn alle Kunden dafür zahlen; nach 2021 nicht mehr. Dafür gibt es auch einen nachvollziehbaren Grund: vor 2021 habe ich mehrfach Depotüberträge durchgeführt, danach nicht mehr.
am 16.08.2025 23:11
@Floppy85 schrieb:Verbraucherschutzzentralen haben die Eigenschaft, dass sie Robin Hood für Leute spielen, die einfach das PLV und die AGB nicht lesen - aber dann wegen 2,45 € zur Verbraucherzentrale rennen und die wittern dann ihr Geschäft. Dadurch wird der Kunde entmündigt, weil - obwohl die Kosten ausgewiesen werden - er klagt. Ich kann doch auch nicht beim REWE was reklamieren, weil ich zu Hause plötzlich die Erkenntnis habe, dass die Milch mir 15 Cent zu teuer ist, denn dann müsste ich woanders einkaufen gehen. Es kann nicht angehen, dass Kunden eine solche Macht haben, wonach man dann eh auf PLV und Preisschilder pfeifen kann, weil am Ende die Gerichte immer zugunsten der Leute entscheiden. Dazu kommt, ob man eine Kündigung riskieren will, weil man einen Prozess von selbst angestoßen hat, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Sehe ich alles komplett anders. Ist aber egal, denn: Die 2,38 €, um die es hier geht, finden sich nicht im PLV.
am 17.08.2025 14:06
@warrwirr schrieb:
Diese gestern erhaltene Sprechblase erzürnte mich so sehr, dass ich mich heute an die BaFin gewandt habe
Das ist der einzige Satz, der für mich von Interesse ist.
Mich würde definitiv die Antwort der Bafin interessieren.
Bitte bei Erhalt hier posten - Danke !
Ansonsten gehöre ich der Fraktion an, die diese 2,xx Euro bagatellisiert, sich nicht „ getäuscht“ fühlt und auch das Vertrauen in die Bank nicht als gestört ansieht.
am 17.08.2025 18:41
@Floppy85 schrieb:Verbraucherschutzzentralen haben die Eigenschaft, dass sie Robin Hood für Leute spielen, die einfach das PLV und die AGB nicht lesen
Es geht hier ja nicht um die regulären Clearstream-Gebühren, die im PLV aufgeführt sind. Die sind ja auch schon grenzwertig, aber wenn man dem zustimmt dann muss man sie halt auch bezahlen. Es geht hier um versteckte Gebühren, die im Rahmen eines Depotübertrags durch den Hinweis "ggf. fremde Spesen" gerechtfertigt werden, und auch betragsmäßig nichts mit den Angaben im PLV zu tun haben. Diese Gebühren sind reine Fantasiegebühren, und der Kunde weiß vorab noch nicht einmal bei welchen Wertpapieren diese Gebühren in welcher Höhe anfallen. Wenn du comdirect aufforderst, dir nachzuweisen, dass die Gebühren tatsächlich angefallen sind, dann werden sie dir mangels Beleg wahrscheinlich lieber die Gebühren zurückerstatten.
Meines Wissens ist comdirect auch die einzige Bank, die so etwas überhaupt macht. Warum belasten andere Banken ihren Kunden keine Clearstream-Gebühren? Es ist jedenfalls vollkommen abwegig zu glauben, dass diese Gebühren tatsächlich anfallen, und abgesehen von comdirect alle anderen Banken darauf verzichten Gebühren weiterzubelasten, die nachweislich vom Kunden verursacht wurden, und diese stattdessen lieber aus ihrer eigenen Tasche begleichen.
Genau dasselbe gilt auch für die Umschreibegebühr bei Namensaktien. Comdirect kassiert diese Gebühr bei einem untertägigen Kauf und Verkauf von Aktien, obwohl in diesem Fall überhaupt keine Umschreibung stattfindet. Dazu wird die Gebühr auch bei jeder einzelnen Sparplanausführung in Rechnung gestellt, selbst wenn nur Bruchstücke erworben werden und sich der Bestand nur im Nachkommabereich verändert. Eine Umschreibung kann aber tatsächlich nur stattfinden, wenn sich der Bestand vor dem Komma ändert, man also mindestens eine ganze Aktie mehr besitzt als vorher. Die Gebühr wird trotzdem genommen, obwohl sie überhaupt nicht anfällt.
Das alles mögen nur einstellige Euro-Beträge pro Kunde und Transaktion sein, aber in Summe sind das für comdirect gigantische Erträge, die unter dem Deckmantel "fremde Spesen" abkassiert bzw. angeblich "weiterbelastet" werden, obwohl diese Kosten nie angefallen sind. Mich würde mal interessieren, ob die U30-Kunden, die man gerade mit Neobroker-Konditionen lockt, diese Gebühren auch bezahlen müssen oder ob man dort ausnahmsweise auf eine "Weiterbelastung" verzichtet.
Man kann sich darüber streiten, ob die vergleichsweise hohen Ordergebühren bei comdirect jetzt gerechtfertigt sind oder nicht. Wenn da aber ständig externe Spesen abkassiert werden, die überhaupt nicht angefallen sind und deren Existenz auch nicht belegt werden kann, dann beschädigt das mein Vertrauen nachhaltig, dabei spielt es auch keine Rolle ob es sich nur um einstellige Beträge pro Transaktion und Kunde handelt. Die Thematik rund um diese ganzen Fantasiegebühren war für mich mit einer der Gründe das comdirect Depot endgültig aufzulösen. Das ist nicht seriös und ich habe einfach kein gutes Gefühl mehr gehabt.
17.08.2025 19:17 - bearbeitet 17.08.2025 19:19
17.08.2025 19:17 - bearbeitet 17.08.2025 19:19
@ehemaliger Nutzer schrieb:Meines Wissens ist comdirect auch die einzige Bank, die so etwas überhaupt macht. Warum belasten andere Banken ihren Kunden keine Clearstream-Gebühren? Es ist jedenfalls vollkommen abwegig zu glauben, dass diese Gebühren tatsächlich anfallen, und abgesehen von comdirect alle anderen Banken darauf verzichten Gebühren weiterzubelasten, die nachweislich vom Kunden verursacht wurden, und diese stattdessen lieber aus ihrer eigenen Tasche begleichen.
Genau dasselbe gilt auch für die Umschreibegebühr bei Namensaktien. Comdirect kassiert diese Gebühr bei einem untertägigen Kauf und Verkauf von Aktien, obwohl in diesem Fall überhaupt keine Umschreibung stattfindet. Dazu wird die Gebühr auch bei jeder einzelnen Sparplanausführung in Rechnung gestellt, selbst wenn nur Bruchstücke erworben werden und sich der Bestand nur im Nachkommabereich verändert.
Die Banken nehmen eben was sie bekommen können. 😞
Was ich von diesen CBL Spesen halte muss ich nicht nochmal wiederholen.
Man kann sich mit diesen Praktiken und Tricks nur abfinden und sein Handeln darauf einstellen.
Ich hatte mal geschätzt dass eine Buchung einer gängigen Aktie bei Clearstream Gebühren im Bereich 10-20 Cent kostet.
Selbst ein Neobroker der 1€ für eine Order bekommt steckt das einfach als Betriebskosten weg.
Die Umschreibung von Namensaktien kostet bei Clearstream 0,60 Eur.
Bei Consors bezahle ich dafür gleich 1,95 EUR. Reine Willkür. 😞
Bei der ING ist die Umschreibung hingegen kostenlos.
Bei einem untertägigen Kauf und Verkauf von Aktien erfolgt natürlich eine Umschreibung.