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Russische ADR´s umwandeln in Orginal Aktien.

Nobka
Mentor
820 Beiträge

Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger? 

 

https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf 

3.225 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Silver_Wolf mal etwas anderes. Wie ist eigentlich deine Meinung zur Dividendenbesteuerung, den Rechten der ADR Inhaber und den Abruf der Altdividenden bei Cifra??? Das waren hier für einige drängende Fragen, die ich hier nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet habe.

Ich würde gerne hierzu deine geschätzte Expertenmeinung lesen wollen. Und nicht nur ich, sondern auch die Forenmitglieder....

Vielen Dank. Wouter.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

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ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

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ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

[Beitrag gelöscht wegen Verstoß gegen die Community-Regeln]

ae
Mentor ★★★
3.474 Beiträge

Mach doch Deine Abstimmung auf einer dafür geeigneten Plattform 

 

Dafür ist die Community nicht da

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.041 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer, @Silver_Wolf, liebe Community, 

 

ich fasse mich kurz. All unsere Bitten wurden augenscheinlich nicht gehört. Stattdessen wurde lieber eskaliert. Schade und dieser Community absolut unwürdig. 

 

@ehemaliger Nutzer @Silver_Wolf Ihr beiden habt euch eine Auszeit redlich verdient. 

 

Wir werden zukünftig hier jeden Kommentar, der nichts mit dem Thema ADR zu tun hat, sondern nur das Ziel hat, aufzustacheln, zu provozieren etc. sofort und ohne Vorwarnung löschen bzw. editieren. Ferner behalten wir uns vor, den Autor ebenfalls mindestens für 24 Stunden zu sperren. 

 

Viele Grüße

Christoph

joulb
Experte ★
135 Beiträge

Da hier die Frage aufgeworfen wurde,

Wie sind Dividenden auf einem ausländischen Konto zu versteuern?

hier der Auszug aus dem Steuerrecht

 

Wer Wertpapiere im Ausland verwahrt, muss die erzielten Erträge und Kursgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben (Erklärungspflicht).

 

d.h. Ihr müsst Eure "zwar erhaltenen aber für Euch nicht verfügbaren" Dividenden in der Steuererklärung angeben, und darauf in Deutschland Kapitalertragssteuer und Soli zahlen.
Deutschland bzw. das Finanzamt wird es auch wenig interessieren, ob Ihr das Geld (Dividende) tatsächlich zur Verfügung habt bzw. darüber frei verfügen könnt.

 

Merke:

Werden Konten im Ausland nicht angegeben und dadurch zu geringe Steuern gezahlt hat, dem drohen Nachbescheidung und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

 

Gruß Joulb

huhuhu
Legende
8.777 Beiträge

Ihr lieben

 

 ICH habe die Rechte an der Sandkiste/demSandkasten ☝️

Es war MEIN Vorschlag ☝️

 

Ergo,

Tantieme an MICH 

Verdammischnochmol 

 

 

250a
Autor ★★
29 Beiträge

Manche Nutzer scheinen es nicht zu ertragen, wenn andere Nutzer eine andere Meinung vertreten und diese auch noch öffentlich äußern.


Wenn Du Dir den Diskussionsverlauf in letzter Zeit anschaust, dann waren das keinerlei Meinungsäußerungen in der Sache, sondern sehr harsche Versuche, den Beitragenden an weiteren Beiträgen zu hindern, ihm das Recht abzusprechen, hier noch weiter zu diskutieren, klarzumachen, dass niemand hier im Forum solche Beiträge braucht oder gar haben will. ... mit einem gewissen Absolutheitsanspruch. Und dieses Recht, einem anderen hier im Forum den Mund zu verbieten, steht außer dem SMT niemand anderem zu!

Anleger72
Autor ★
24 Beiträge

@joulb Vielen Dank. Die Frage nach der Steuerehrlichkeit, wie du sie hier beschreibst, stellt sich doch nur zum Teil so.

Das steuerliche Problem ist doch viel komplexer als der Hinweis, dass das Welteinkommen zu versteuern ist.

Da machst du es dir sehr einfach. Keine Betrachtung zum jeweiligen Devisen-Umrechnungskurs oder zum Besteuerungszeitpunkt

Eine Depoteröffnung bei einem russischen Broker / Bank kann ohne Hinterlegung einer Steuernummer des Anlegers gar nicht erfolgen.

Teile des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland sind ausgesetzt.

https://www.ey.com/de_de/technical/steuernachrichten/russland-setzt-bestimmte-dba-regelungen-mit-38-...

Somit dürfte auch ein Austausch der Daten zu den Erträgnisse zwischen Russland und den unfreundlichen Ländern nicht stattfinden.

Nach Aufhebung der Sanktionen besteht die Gefahr für die Anleger, dass die Einkünfte in Russland nach Deutschland gemeldet werden.

Mit erheblichen Folgen für die Anleger, wie von dir auch richtig beschrieben.

Zu dem Thema zu welchem Umrechnungskurs die Dividenden in Deutschland zu versteuern wären, sagst du gar nichts.

Der letzte für amtliche festgesetzte Kurs des Rubel wurde am 02.03.2022 mit einem Kurs von 117,201 Rubel/Euro festgesetzt.

Auch nichts zum Thema des Besteuerungszeitpunktes in Deutschland.

Für die Anleger ist der Besteuerungszeitpunkt in vielen Fällen entscheidend. Bei kleineren Zins- und Dividendeneinkünften dürfte das unerheblich sein. Bei größeren Summen kann das für den Steuerpflichtigen einen großen zeitlichen Liquiditätsnachteil bedeuten. Der Steuerpflichtige zahlt beispielsweise im Jahr des steuerlichen Zuflusses die deutschen Steuern und kann aber über die Zinsen/Dividenden in Russland aufgrund der Sperrkonten Typ C gar nicht darauf zugreifen. 

Ein Beispiel mag das verdeutlichen. Nehmen an der Anleger versteuert jedes Jahr in Deutschland seine russischen Einkünfte. Dann dürfte das Finanzamt den Rubelkurs von 117,201 anerkennen. Das bedeutet bei 1 Mio. Rubel wären das ca.8.532 Euro (1 Mio/117,201)

Nach Aufhebung der Sanktionen und der Wiederaufnahme des amtlichen Handels des Rubels könnte der Kurs 80 lauten.

Dann wären zu versteuern 12.500 Euro (1 Mio/80).

Das sind also erhebliche Unterschiede.

Jetzt kommt es auf die jeweiligen Finanzbehörden an, ob sie eine sofortige Versteuerung oder eine Steuerstundung gewähren.

Die Anleger argumentieren zum Teil, dass die zwar die Zinsen oder Dividenden auf den russischen Konten gutgeschrieben bekommen haben.

Da diese aber gesperrt und nicht verfügbar sind werden oft Steuerstundungen beantragt. Hier müssen wohl die Finanzämter unterschiedliche

Sichtweisen vertreten. Es ist jedem Anleger anzuraten. Meldung seiner weltweiten Einkünfte beim hiesigen Finanzamt. In Bezug auf eine mögliche Steuerstundung sollte auf jeden Fall mit dem hiesigen Finanzamt Rücksprache genommen werden.

Am Ende muss der Anleger abwägen.

1. Steuerstundung schafft erst einmal einen Liquiditätsvorteil

2. Eine Nachversteuerung zu einem späteren, sehr viel ungünstigen amtlichen Rubelkurs kann sich in der ex post (im Nachhinein) Betrachtung als sehr negativ erweisen.

Du siehst also, das Thema ist viel komplexer als nur der Hinweis, dass alle Einkünfte zu versteuern sind und dass ansonsten

saftige Steuernachzahlungen mit evtl. Steuerstrafverfahren in der Folge drohen.

Alle Angaben nur informativ und keine Steuerberatung.