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Quellsteuer und Steuerfreibetrag

42 ANTWORTEN

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.898 Beiträge

Oder andersrum:

 

Freibetrag nicht aufgebraucht: 0-x%, wobei x vom jeweiligen Land abhängt

Freibetrag aufgebraucht: ca 26-(26+y)%, wobei y zwischen 0 (x max 15% und DBA) und x (kein DBA) liegen kann.

 

Im schlimmsten Fall also 26+x%

Anrechenbarer Töpfe gehen dann davon wieder ab.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

GetBetter
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7.322 Beiträge

@EtFoderAktie  schrieb:

Schlussendlich als Fazit , kann man also sagen (egal ob der Freibetrag aufgebraucht ist) , ich bezahl immer 26% , quellensteuer hin oder her , die Frage ist nur ... will ich sie an ausländische länder zahlen oder an den deutschen Fiskus


Als Fazit kann man sagen, dass man bei aufgebrauchten Freibetrag immer in einem engen Band um die 26% landet. Im Endeffekt sorgt der deutsche Fiskus dafür, dass Du immer bei einer realen Besteuerung von 25% zzgl. SolZ auf die KapESt landest. Abweichungen entstehen nur durch den variablen Anteil der KapESt an diesen 25%.

 

Bei nicht aufgebrauchtem Freibetrag zahlst Du dagegen nur die (anrechenbare) QSt, die KapESt ist aber vom Freibetrag gedeckt und muss nicht abgeführt werden (siehe Beitrag von @Silver_Wolf).

 

 


@EtFoderAktie  schrieb:

wieso , oder in welchem Falle muss man dann seine quellensteuern vom ausland anfordern/zurück holen ??????????????

betrifft das dann nur länder , wo es mehr als 15% sind wie zb die schweiz ?


Müssen tust Du gar nichts, nur können.

Zurückholen kannst Du nur den Anteil, der vom Ursprungsland zwar erhoben, vom deutschen Fiskus aber nicht auf die KapESt angerechnet wird. Eine Liste mit den Sätzen für alle Länder kannst Du hier downloaden.

 

Die Schweiz ist da zwar nicht das einzige aber sicher das prominenteste Beispiel. Einerseits ist die Differenz zwischen erhobener QSt (35%) und anrechenbarer QSt (15%) am größten und andererseits ist der Rückholprozess ausgesprochen simpel (keine Sprachproblematik, sehr schnelle Bearbeitung). 

GetBetter
Legende
7.322 Beiträge

@Seppel  schrieb:

Es ist also möglich, so Geld zu sparen. Bei niedrigerer Quellensteuer (ungleich 0%) ist der Effekt sogar noch stärker.

Tendenziell ist der Effekt umso stärker, je höher (!) die (anrechenbare) Quellensteuer ist. Daraus resultiert nämlich eine geringere KapESt und somit ein niedrigerer SolZ.

Voraussetzung ist dabei natürlich, dass entweder die erhobene QSt komplett anerkannt wird oder der nicht anerkannte Anteil zumindest ohne wesentlichen Aufwand und Kosten (Porto, Bankgebühren) zurückgefordert werden kann.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Als Fazit kann man sagen, dass man bei aufgebrauchten Freibetrag immer in einem engen Band um die 26% landet. Im Endeffekt sorgt der deutsche Fiskus dafür, dass Du immer bei einer realen Besteuerung von 25% zzgl. SolZ auf die KapESt landest. Abweichungen entstehen nur durch den variablen Anteil der KapESt an diesen 25%.

 

Bei nicht aufgebrauchtem Freibetrag zahlst Du dagegen nur die (anrechenbare) QSt, die KapESt ist aber vom Freibetrag gedeckt und muss nicht abgeführt werden (siehe Beitrag von @Silver_Wolf).

 


Ich hatte das sicherlich schon mal verlinkt, aber ich mache das gerne nochmal.   🙂

Das enge Band geht doch eher bis 28% Belastung.

 

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-die-abgeltungssteuer.html

 

Wobei hier die Rundung fehlt.

Wenn man genauer rechnet:

 

100/400   plus Soli   0,2637500

100/408   plus Soli   0,2781863

100/409   plus Soli   0,2799511

 

GetBetter
Legende
7.322 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Das enge Band geht doch eher bis 28% Belastung.

Wenn man die Kirchensteuer einbezieht landet man tatsächlich jeweils etwas höher. In allen meinen Beiträgen habe ich mich allerdings rein auf die Betrachtung der KapESt sowie des SolZ konzentruert und die Kirchensteuer unberücksichtigt gelassen.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Das enge Band geht doch eher bis 28% Belastung.

Wenn man die Kirchensteuer einbezieht landet man tatsächlich jeweils etwas höher. In allen meinen Beiträgen habe ich mich allerdings rein auf die Betrachtung der KapESt sowie des SolZ konzentruert und die Kirchensteuer unberücksichtigt gelassen.


Ja, ist ok.

Dann eben kein "Band" und wir reden einfach von 26,375 %.     🙂

 

NordlichtSH
Mentor ★★
1.830 Beiträge

@paej  schrieb:

@CurtisNewton  schrieb:

 

 


Obacht Falle:

Bei mehr als 485€ Einkünften pro Monat nach Abzug des Pauschbetrages fällt der Sohn aber aus der gesetzlichen Familienversicherung und muss selbst krankenversichert werden. 


Der Hinweis auf die „ Falle“ ist berechtigt zur gesetzl. Familienversicherung.

Man sollte ausserdem beachten, dass der abzugfähige Pauschalbetrag lediglich die Werbungskostenpauschale von 51,- Euro ist und nicht - wie vielfach vermutet - der Sparerfreibetrag in Höhe von 1000.,-

 


Das ist veraltet, früher gab es einen Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge (§ 9a EStG) und den Sparerfreibetrag, inzwischen gibt es nur noch den Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG), der statt tatsächlicher Werbungskosten abgezogen wird.

 

P.S.: Welche Auswirkungen das auf die Familienversicherung hat, kann ich nicht sagen. 

EtFoderAktie
Autor ★
7 Beiträge

Danke an alle, dann werd ich damit leben bisher paar euro verloren zu haben , und dies als lehrgeld verbuchen und das anpassen 😄

 

Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.

 

Was haltet ihr von der Telekom , die hat ja auchn steuereffekt , da keine anfällt .

GetBetter
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7.322 Beiträge

@EtFoderAktie  schrieb:

Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.

Die im Fonds enthaltenen Aktien unterliegen natürlich auch dem Quellensteuerabzug. Ausgewisen wird der aber natürlich auf der Abrechnung, die der Emittent als Aktienbesitzer erhält und eben nicht auf Deiner ETF-Abrechnung.

 

Im Endeffekt bist aber Du Inhaber besagter Aktien und insofern geht es natürlich auch in dieser Konstellation letztendlich um Dein Geld.

Es ist also weitgehend das gleiche Ergebnis, nur ist der Abzug ein wenig besser kaschiert.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.830 Beiträge

@EtFoderAktie  schrieb:

Danke an alle, dann werd ich damit leben bisher paar euro verloren zu haben , und dies als lehrgeld verbuchen und das anpassen 😄

 

Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.

 

Was haltet ihr von der Telekom , die hat ja auchn steuereffekt , da keine anfällt .


Vorsicht, die Dividende der Telekom ist erstmal steuerfrei, mindert aber die Anschaffungskosten, so dass du die erhaltenen Dividenden bei einem späteren Verkauf nachversteuern musst. 

 

Steuerfreie Dividenden: Wenn die Aktien steuerfrei sind (faz.net)