am 03.07.2020 09:21
Hallo @FPS,
dein Thema hat zwar nichts mit ausländischer Quellensteuer zu tun, aber ich antworte trotzdem mal auf deinen sehr berechtigten Einwand.
Ja, das Problem, das du beschreibst, empfindet wohl jeder normale Steuerzahler als ungerecht und es wurde schon öfter auch in anderen Foren diskutiert. Ich halte diesen Umstand auch für einen groben Webfehler in der Reform der Fondsbesteuerung 2017/18: Durch die virtuelle Zwangsveräußerung zum Jahreswechsel 2017/18 kann es bis zur tatsächlichen Veräußerung in Einzelfällen tatsächlich zu positiven Steuer kommen, obwohl in Summe über die gesamte Laufzeit erhebliche Verluste entstanden sein können. Ich vermute das war vom Gesetzgeber so gar nicht gewollt (denn nur so kann man ja die Stundung der eigentlich zum Jahreswechsel 2017/18 fälligen Steuer erklären). Das Problem ist die Zwangsveräußerung: Hier wurde "vergessen" in das Gesetzt für die Steuerreform eine Sonderregelung einzuführen, die für vor dem 01.01.2018 erworbene Altanteile eine Besteuerung nach den alten Regeln von vor 2018 ermöglicht hätte, falls es durch die Zwangsveräußerung zum Jahreswechsel 2017/18 für diese Anteile zu einer steuerlichen Benachteiligung gekommen wäre. Das hätte das Gesetz und die Durchführung der Besteuerung aber erheblich aufwändiger gemacht, weswegen sich der Gesetzgeber diese Sonderregelung wohl erspart hat (Gesetze sind leider nicht immer gerecht).
Man darf sich aber durchaus fragen, ob die hier gewählte Lösung mit der Zwangsveräußerung in jedem Fall Verfassungskonform ist. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruß paba
am 23.09.2023 23:06
Hi , auch wenn der Threat 3 Jahre alt ist, nehm ich den da es genau um mein Thema hier geht
Ich denke dank dem Threat hab ich nun die Quellensteuer verstanden. Bitte korrigiert mich falls ich doch noch falsch liege
Ich hab 100@ Freibetrag. nun kassiere ich 1000 Dividende sagen wir zb von reality income
dann wird mein freibetrag direkt aufgebraucht , und ich erhalte 850 aufs Konto und zahle 150€ Quellensteuer. nun erhalte ich nochmals 200 dividende
Da mein Freibetrag aufgebraucht ist, geht es an den quellensteuertopf. Dieser hat 150 drin, also zahle ich auf 50€ ca 26% Steuer , ergo 13 euro
bei der nächsten dividende von reality mit 1000 zahl ich dann 260 euro steuer (150 an die usa und 110 an den fiskus )
korrekt?
Solange mein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist , muss ich diese 15% also als Verlust (Renditeminderung) abschreiben
Und nun der Clou ... dann sollte ich bei meinem Kinderdepot für mein Sohn mit nicht veranlagung (er darf ja dann bis zu knapp 11k euro dividende im jahr steuerfrei haben ) ... doch auf jedenfall nur Dinge ohne quellensteuer ins depot legen .
Richtig ?
Nun 2 Fragen
am 23.09.2023 23:19
Du schreibst etwas wirr aber die Zahlen stimmen schon.
Wenn du nur Erträge mit 15% QuSt hast dann brauchst du 2500 Euro Ertrag um 1000 Euro Freibetrag und die anrechenbare QuSt zu verbrauchen.
Wenn man keine Steuer zahlt (NVB) dann sollte man natürlich keine Anlagen haben wo QuSt anfällt. 🙂
am 24.09.2023 02:08
Im Gegensatz zu @Silver_Wolf bin ich der Meinung, dass Deine Zahlen nicht korrekt sind. Das mag natürlich an der tatsächlich etwas wirren Darstellung liegen, ich störe mich aber an dieser Passage:
@EtFoderAktie schrieb:[...] nun erhalte ich nochmals 200 dividende
Da mein Freibetrag aufgebraucht ist, geht es an den quellensteuertopf. Dieser hat 150 drin, also zahle ich auf 50€ ca 26% Steuer , ergo 13 euro
Wenn Dein Freibetrag aufgebraucht ist und Du 200 € Dividende erhältst, dann wird der QSt-Topf zur Verrechnung herangezogen. Dabei gilt aber ein Faktor 4, d.h. für 1 € Gewinn reduziert sich der Topf um 0,25 €.
Anders ausgedrückt: Die 150 € im Topf wirken wie ein Freibetrag von 600 €.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass die erhaltenen 200 € steuerfrei bleiben, der Topf sich aber um 50 € auf dann noch 100 € reduziert. Faktisch würden bei dieser Dividende übrigens wieder 30 € QSt angefallen sein, weswegen der Topf sofort wieder auf 130 € anwächst.
Bei der darauffolgenden Dividende von 1.000 € geht das Spiel von vorne los. Zu den 130 € kommen neue 150 € QSt hinzu (insgesamt somit 280 €). Die erhaltene Dividende ist in Deutschland folglich weiterhin steuerfrei, der Topf reduziert sich um 250 € (Faktor 4) auf dann noch 30 €.
@EtFoderAktie schrieb:Und nun der Clou ... dann sollte ich bei meinem Kinderdepot für mein Sohn mit nicht veranlagung (er darf ja dann bis zu knapp 11k euro dividende im jahr steuerfrei haben ) ... doch auf jedenfall nur Dinge ohne quellensteuer ins depot legen .
Richtig ?
Du sollst in erster Linie sinnvolle Investments ins Depot legen und kein Steuersparmodell aufbauen.
Sich das Depot nur mit deutschen und englischen Titeln zu füllen, weil bei diesen keine Quellensteuer anfällt, hielte ich für die falsche Denkweise.
am 24.09.2023 04:30
@EtFoderAktie schrieb:
Solange mein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist , muss ich diese 15% also als Verlust (Renditeminderung) abschreiben
Und nun der Clou ... dann sollte ich bei meinem Kinderdepot für mein Sohn mit nicht veranlagung (er darf ja dann bis zu knapp 11k euro dividende im jahr steuerfrei haben ) ... doch auf jedenfall nur Dinge ohne quellensteuer ins depot legen .
Obacht Falle:
Bei mehr als 485€ Einkünften pro Monat nach Abzug des Pauschbetrages fällt der Sohn aber aus der gesetzlichen Familienversicherung und muss selbst krankenversichert werden.
am 24.09.2023 08:08
Das mit dem Anrechnungsfaktor 4 des Quellensteuertopfs bei Verrechnung mit Dividenden erschließt sich mir so nicht?
Den Betrag selbst hat man ja auch nur einmal im Ursprungsland des entstandenen Dividendengewinns bezahlt. Zumal er bei Verrechnung mit z.B. Aktiengewinnen auch nur mit Faktor 1 verrechnet wird.
Richtigerweise wird der Quellensteuertopf erst nach allen anderen Töpfen und Freibeträgen ausgeschöpft und kann auch nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
am 24.09.2023 08:20
@CurtisNewton schrieb:
Obacht Falle:
Bei mehr als 485€ Einkünften pro Monat nach Abzug des Pauschbetrages fällt der Sohn aber aus der gesetzlichen Familienversicherung und muss selbst krankenversichert werden.
Der Hinweis auf die „ Falle“ ist berechtigt zur gesetzl. Familienversicherung.
Man sollte ausserdem beachten, dass der abzugfähige Pauschalbetrag lediglich die Werbungskostenpauschale von 51,- Euro ist und nicht - wie vielfach vermutet - der Sparerfreibetrag in Höhe von 1000.,-
am 24.09.2023 08:22
Sorry an alle für die wirre Schreibweise, hab nur versucht es in Laiensprache (ne andere kann ich ja leider nicht :D) klar darzustellen was meine Gedanken sind ( und ja die sind halt noch wirr 😉 )
@ Getbetter , das hab ich bisher noch nirgends gehört / gelesen , das 1€ Quellensteuer dann 0,25 gibt abzug gibt. Das würde meine Theorie ja umkehren , und quellensteuer etfs noch lukrativer machen . Danke für den neuen Input 🙂
Und hier :
Du sollst in erster Linie sinnvolle Investments ins Depot legen und kein Steuersparmodell aufbauen.
Sich das Depot nur mit deutschen und englischen Titeln zu füllen, weil bei diesen keine Quellensteuer anfällt, hielte ich für die falsche Denkweise
Stimme ich dir 100% zu , aber die meisten ETFs gibt es ja zum Glück in mehreren Versionen (ländern etcpp) und dann stört mich ne Abrechnung wo 15% weg gehen , die ich nicht verstehe wie die sich in 18 Jahren auswirken , und da mich das thema "ausländische Quellensteuer zurückholen" noch mehr abschreckt 😄 will ich es eben 18 Jahre (ok nun nur noch 13, der kleine is ja schon 5) lang vermeiden und ihm dann trotzdem ein steuerfreies Depot übergeben, daher auch die dividendenwahl, und nicht thesaurierend . und 15% verschenken aus unwissenheit machte mir eben Kopfzerbrechen
Auch Dir danke für den Hinweis,das hab ich gelesen von der Grenze bin ich aber zum Glück noch weit weg 😄
24.09.2023 08:48 - bearbeitet 24.09.2023 09:11
24.09.2023 08:48 - bearbeitet 24.09.2023 09:11
@ttplayer schrieb:Das mit dem Anrechnungsfaktor 4 des Quellensteuertopfs bei Verrechnung mit Dividenden erschließt sich mir so nicht?
Den Betrag selbst hat man ja auch nur einmal im Ursprungsland des entstandenen Dividendengewinns bezahlt. Zumal er bei Verrechnung mit z.B. Aktiengewinnen auch nur mit Faktor 1 verrechnet wird.
Der Faktor 4 ist jahrelang gelebte Praxis, auch in dieser Community dutzendfach besprochen und gilt selbstverständlich auch bei Aktiengewinnen.
Wieso meinst Du bei Aktiengewinne fände dies nicht statt?
am 24.09.2023 09:16
Ich glaube es gibt noch Verwirrung mit den Begrifflichkeiten. Mit Quellensteuertopf ist wohl die anrechenbare ausländische Quellensteuer gemeint, nicht der Topf sonstige mit Verlustverrechnung.
Das ganze ist z.b. ein Problem bei niederländischen ausschüttenden ETF da in den Niederlanden auch die Ausschüttungen von ETF mit 15% besteuert werden, die sind dann halt weg man nicht über den Freibetrag kommt.
Die neueren ETF von van Eck haben deswegen fast alle eine ISIN in Irland.