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Quellsteuer und Steuerfreibetrag

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Hallo Leute,

 

anfang des Jahres hab ich mir eine kleine Position (10 Stk) von MCD aufgebaut.

 

Zur letzten Quartalsdividende hab ich eine Frage zum eingesetzten Steuerfreibetrag.

 

Umgerechnet wurden mir vor Steuern 10,31 € zugestanden.

 

Nach Abzug der Steuer von den USA bleiben mir noch 8,76 € nach Steuermitteilung.

 

Da ich meinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe konnte ich jetzt die 8,76 € Steuerfrei bekommen.

 

Wieso wurde mir jedoch von meinem Freibetrag 10,31 € abgezogen,  sollte dieser Wert dann nicht auch bei 8,76 € liegen?

 

beste Grüße

Bert

 

 

42 ANTWORTEN

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @Bert1989,

 

das ist furchtbar einfach: Du kannst die Erstattung einer deutschen Steuer nur dann erwarten, wenn du zuvor überhaupt eine deutsche Steuer gezahlt hast. Du hast aber mit der Quellensteuer eine amerikanische Steuer bezahlt. Die erhältst du natürlich nicht vom deutschen Staat zurück. Wenn du allerdings tatsächlich deutsche Abgeltungssteuer bezahlen solltest (also Kapitalerträge oberhalb des Freistellungsbetrags erhalten hast), dann - und nur dann - wird dir die amerikanische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet; deine deutsche Steuer wird dann also reduziert, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Tastsächlich bist du ja gar nicht doppelt besteuert worden.

 

Gruß paba

dg2210
Legende
6.226 Beiträge

@Bert1989  schrieb:

 

Wieso wurde mir jedoch von meinem Freibetrag 10,31 € abgezogen,  sollte dieser Wert dann nicht auch bei 8,76 € liegen?

 


Deine Abrechung stimmt.

 

@paba: Das Problem des Fragestellers ist nicht die Doppelbesteuerung, sondern die Tatsache, daß MCD in USA 10,31 EUR losgeschickt hat, wovon nur 8,76 EUR in Deutschland angekommen sind (den Rest hat der amerikanische Fiskus). Trotzdem schrumpft sein Freibetrag um 10,31 EUR.

 

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @dg2210,

 

aber auch wenn nur 8,76€ zu Lasten des Freibetrags gegangen wären, hätte @Bert1989 dadurch nicht die amerikanische Steuer zurückerhalten. Es würde bei dieser Art der Besteuerung nur länger dauern, bis @Bert1989 seinen Freibetrag verbrauchen würde. Es bleibt dabei: Nur wer seinen Freibetrag vollständig verbraucht hat, kann im Ausland bezahlte Steuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen.

 

Gruß paba

paba
Mentor
890 Beiträge

Noch eine Anmerkung zu dem obigen Thema: Man mag es als ungerecht empfinden (und das ist es wohl auch), dass nur jemand, der seinen Freibetrag verbraucht hat, die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen kann, aber so ist eben die Gesetzeslage. Und negative Steuern gibt es meines Wissens in keinem Land der Erde. Warum sollte also der deutsche Staat eine amerikanische Steuer zurückerstatten? Die Tatsache, dass @Bert1989  in den USA Steuern zahlen muss, ist ein amerikanisches Problem, kein deutsches! Um hier Gerechtigkeit für alle zu schaffen, müsste @Bert1989 entweder auch in den USA so etwas wie einen Sparerpauschbetrag haben (keine Ahnung, ob es so etwas für US-Bürger in den USA gibt) oder der deutsche Sparerpauschbetrag müsste für alle komplett abgeschafft werden. Im letzteren Fall würde allen vom ersten Cent an 25% KESt plus 5.5% Soli zahlen (ist auch keine gute Idee, wie ich finde).

 

Gruß paba

paba
Mentor
890 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Das Problem des Fragestellers ist nicht die Doppelbesteuerung, sondern die Tatsache, daß MCD in USA 10,31 EUR losgeschickt hat, wovon nur 8,76 EUR in Deutschland angekommen sind (den Rest hat der amerikanische Fiskus). Trotzdem schrumpft sein Freibetrag um 10,31 EUR.


@dg2210, du verschreibst in obigen Beitrag wie ich meine eine völlig falsche Medizin. Den schuldigen hast du ja klar erkannt: "den Rest hat der amerikanische Fiskus". Warum du dann den deutschen Staat dafür verantwortlich, kann ich nicht nachvollziehen. Würde der Freibetrag tatsächlich wie du vorschlägst mit nur 8,76€ statt 10,31€ belastet, so würde jemand, der seine Freibetrag nicht bis zum Jahresende verbrauchen kann, genauso wenig profitieren wie er das heute tut. Jemand, der seinen Freibetrag aber locker verbraucht (wie du und ich), würde aber noch stärker profitieren als er das heute tut. Damit ist der Gerechtigkeit sicher nicht gedient. Wenn es so gerechnet würde wie du vorschlägst, würde ich nur noch ausländische Akten kaufen; so könnte ich meine Steuerlast deutlich reduzieren (und @Bert1989 würde nach wie vor in die Röhre schauen).   

 

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Dem verstärkten Verbrauch des Freistellungsauftrags (10,31 statt nur 8,76) steht ein entsprechender Zuwachs im Topf „anrechenbare (noch nicht abgerechnete) Quellensteuer“ gegenüber. Das sollte aus der Steuermitteilung auch hervorgehen.

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Hallo Leute, 

 

danke für die rege Beteiligung 😉

 

Im Laufe ds Jahres decke ich meinen Freibetrag mittlerweile gut ab.

 

Aber jetzt zum Verständnis.

 

Bekomme ich Dividende aus den USA von ca. 801 € erhalte ich nach Abzug der Steuern (USA) ca. 680 €.

 

Also verbrauchter Freibetrag werden mit dann die 801€ angerechnet.

 

Theoretisch ist dann mein eigener Freibetrag verbraucht (den von meiner Frau unberücksichtigt).

 

Wenn diese schwelle Überschritten ist, werden dann die weiteren Dividenden aus den USA anders behandelt?

 

Grüße

Bert

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @Bert1989,

 

du zahlst in Deutschland erst Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), wenn sowohl dein Freibetrag als auch deine "anrechenbare ausländische Quellensteuer" verbraucht ist. Damit wird auch deine in den USA gezahlte Steuer in Deutschland vollständig erstattet, allerdings nur in Form einer Minderung der in Deutschland zu zahlenden Steuer. Solange du also die Summe deines  Freibetrag plus anrechenbare ausländische Quellensteuer nicht verbrauchst, erhältst du aus Deutschland auch nichts zurück (denn eine Steuer wird niemals negativ).

 

Noch zwei Hinweise:

  1. Zuerst wird dein bei comdirect gemeldete Freibetrag abgeschmolzen. Wenn der auf 0,00€ steht geht es beim Topf für die anrechenbare ausländische Quellensteuer weiter, bis dieser auf 0,00€ steht. Erst dann zahlst du tatsächlich eine deutsche Steuern.
  2. Wenn ihr (deine Frau und du) wirklich die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet haben möchtet, müsst ihr schon euren gesamten Sparerpauschbetrag (1602€) verbrauchen. Sonst bleibt noch immer zumindest ein Teil der ausländischen Steuer unberücksichtigt bzw. ein Teil des Sparerpauschbetrag bleibt ungenutzt.

 

Gruß paba

FPS
Autor
1 Beiträge

Negative Steuer? Also Steuer auf Verluste? Deutschland kann das! Mit der „Investmentsteuerreform“ von 2017/18.

Beispiel:

Ein Rentner hat in seiner aktiven Zeit für seine Altersversorgung vor 2018 regelmäßig Fonds gekauft, die zum Jahreswechsel 2017/18 einen Kursgewinn von 50.000 Euro ausgewiesen haben. Darauf wird zu diesem Zeitpunkt eine unwiderrufliche Steuerschuld von ca. 26 Prozent festgeschrieben – ca. 13.000 Euro!
Der Kurswert dieser Fonds fällt dann dieser Tage auf den ursprünglichen Einstandskurs zurück. Jetzt löst zum Beispiel der Emittent aus irgendeinem Grund den Fonds auf – was ja hin und wieder schon mal geschieht. Dies entspricht aber steuerrechtlich einem Verkauf und dem Inhaber werden sofort (!) die 13.000 Euro Steuern – für einen „Gewinn“ von null Euro minus Spesen – von der Verkaufssumme abgezogen …

Hohe Steuern auf geringe Kursgewinne oder sogar -verluste werden durch diese „Reform“ in heutigen Zeiten auch dann fällig, wenn keine Fonds aufgelöst werden, der Inhaber aber wegen Bargeldbedarfs – beispielsweise zur Aufbesserung seiner Rente – mit (Kurs-) Verlusten verkaufen muss. Denn auch dann bleibt die Ende 2017 festgeschriebene Steuerschuld bestehen; vom aktuell darauf anzurechnenden Verlust wird aber jetzt der jeweilige Prozentsatz der sogenannten „Teilfreistellung“ – bis zu 80 Prozent je nach Fonds-Art – abgezogen.

Diese „Reform“ bestraft alle jene, die durch Fleiß und Konsumverzicht Rücklagen in Fonds gebildet haben, um im Alter nicht nur auf die staatliche Renten-Alimentierung angewiesen zu sein, jetzt aber aufgrund der verbleibenden Lebenserwartung keine Chance mehr haben, diese festgeschriebenen Steuerschulden durch künftige Kursgewinne auch nur auszugleichen.