am 03.12.2020 16:04
Hallo, liebe Experten,
bin geradetwads verwundert, dass bei der heutigen Zahlunder LVMH Dividende 28%. Quellensteuer einbehalten wurden(lt. Gutscgriftmitteilung in meiner Postbox). Ich dachte mir , dass die Quellensteuer12,8% für französische Dividendenden beträgt. Habeich hier einen Denkfehler?
Danke für Eure Hinweise zur Aufklärung!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 03.12.2020 16:25
am 03.12.2020 16:30
<DANKE FÜR die AantwortLEIDER IST DARAUS ABER NICHT ersichtlich,warum 28% STATT 12,8% QUELLENSTEUER abgezogen wurden?
am 03.12.2020 16:48
am 03.12.2020 16:51
Hallo, habe auch 28% abgezogen bekommen, da hilft ->googeln.
Also so wahnsinnig viele Produkte von LVMH kann man sich von der Dividende nicht kaufen ![]()
hx
am 03.12.2020 17:05
Habe geschaut, beantwortet aber leider immer noch nicht die Frage, warum 28% statt 12,8% Quellensteuer abgezogen wurden.
<die 12,8% waren im Schreiben des Bundeszentralamts für Stuern ersichtlich.
Titel:"
Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat"
-> dort befindet sich eine Tabelle.
Mir gehts aber jetzt nicht um diAnrechenbarkeit der Quellensteuer, soden deren Höhe, beim Vorababzug.
Danke nochmal!
am 03.12.2020 17:11
Die Frage wurde in den verlinkten Threads doch mehrfach beantwortet:
"Eine Anwendung des reduzierten französischen Quellensteuersatzes kann nur erfolgen, sofern ein Anleger eine Kontoverbindung in Frankreich unterhält und damit seine Daten offenlegt. Die Kundenbestände der comdirect liegen in einem Sammeldepot, daher ist die Anwendung des reduzierten Satzes in diesem Fall nicht möglich. "
"0% ist der allgemeine Quellensteuersatz in Frankreich, so wie bei uns 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer. 12,8% ist der ermäßigte Quellensteuersatz für natürliche Personen, die in Frankreich nicht steuerpflichtig sind. Wer vorab nachweist, dass er Steuerausländer ist, bekommt gleich nur 12,8% abgezogen. Wer es nicht vorab nachweist, wird genauso behandelt wie jemand mit Steuerpflicht in Frankreich, bekommt erst einmal 30% abgezogen und darf sich anschließend um eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern kümmern."
"Eine Vorabbefreiung für französische Bar- und Wahldividenden, welche direkt in Frankreich verwahrt werden, ist möglich. Bitte beachte dabei, dass die erstmalige Erstattung der französischen Quellensteuer durch eine Rückerstattung veranlasst werden muss. Die Vorabbefreiung ist somit erst im zweiten Jahr durchführbar.
Für französische Wertpapiere, welche nicht direkt in Frankreich verwahrt werden, ist ausschließlich eine Rückerstattung möglich.
Wir werden nur tätig, sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist. Als wirtschaftlich sinnvoll erachten wir eine Rückforderung, wenn nach Abzug sämtlicher Entgelte mindestens 25 Euro als Gutschriftbetrag verbleiben. Für eine Vorabbefreiung berechnen wir aktuell 5 Euro, bei einer Rückerstattung berechnen wir aktuell 20 Euro. Beide Entgelte sind zuzüglich Mehrwertsteuer. Des Weiteren können landesübliche Fremdspesen anfallen."
am 06.12.2020 21:52
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Leider habe ich keine LVMH zum direkten Vergleich, aber einige AXA.
Bei mir wurden hier bei der Dividendenausschüttung im Juli 28% Quellensteuer von Frankreich erhoben, allerdings gleichzeitig wieder 25% als angerechnete ausländische Quellensteuer von Comdirect gegengerechnet. Dachte es dürfen nur die 12,8% gegengerechnet werden.
am 09.12.2020 10:33