Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer LVMH

feiyang
Autor ★★★
69 Beiträge

Hallo, liebe Experten,

 

bin geradetwads verwundert, dass bei der heutigen Zahlunder LVMH Dividende 28%. Quellensteuer einbehalten wurden(lt. Gutscgriftmitteilung in meiner Postbox). Ich dachte mir , dass die Quellensteuer12,8% für französische Dividendenden beträgt. Habeich hier einen Denkfehler?

 

Danke für Eure Hinweise zur Aufklärung!

8 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @feiyang,

 

zum Thema "Französische Quellensteuer" habe ich vor Kurzem hier etwas geschrieben.

 

Gruß

Erik

feiyang
Autor ★★★
69 Beiträge

<DANKE FÜR die AantwortLEIDER IST DARAUS ABER NICHT ersichtlich,warum 28% STATT 12,8% QUELLENSTEUER abgezogen wurden?

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @feiyang,

 

mit der Suchfunktion in der Community kannst du mit dem Stichwort "französische Quellensteuer" weitere Infos dzu finden. Schaue gerne einmal hier.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

haxo
Legende
3.787 Beiträge

Hallo, habe auch 28% abgezogen bekommen, da hilft ->googeln.

 

Also so wahnsinnig viele Produkte von LVMH kann man sich von der Dividende nicht kaufen Katze (zwinkernd)

 

hx

MCGA - Make Community Great Again

feiyang
Autor ★★★
69 Beiträge

Habe geschaut, beantwortet aber leider immer noch nicht die Frage, warum 28% statt 12,8% Quellensteuer abgezogen wurden.

 

<die 12,8% waren im Schreiben des Bundeszentralamts für Stuern ersichtlich.

Titel:" 

Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat" 

 

-> dort befindet sich eine Tabelle.

Mir gehts aber jetzt nicht um diAnrechenbarkeit der Quellensteuer, soden deren Höhe, beim Vorababzug.

 

Danke nochmal!

 

Marin
Mentor ★
1.472 Beiträge

Die Frage wurde in den verlinkten Threads doch mehrfach beantwortet:

 

"Eine Anwendung des reduzierten französischen Quellensteuersatzes kann nur erfolgen, sofern ein Anleger eine Kontoverbindung in Frankreich unterhält und damit seine Daten offenlegt. Die Kundenbestände der comdirect liegen in einem Sammeldepot, daher ist die Anwendung des reduzierten Satzes in diesem Fall nicht möglich. "

 

"0% ist der allgemeine Quellensteuersatz in Frankreich, so wie bei uns 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer. 12,8% ist der ermäßigte Quellensteuersatz für natürliche Personen, die in Frankreich nicht steuerpflichtig sind. Wer vorab nachweist, dass er Steuerausländer ist, bekommt gleich nur 12,8% abgezogen. Wer es nicht vorab nachweist, wird genauso behandelt wie jemand mit Steuerpflicht in Frankreich, bekommt erst einmal 30% abgezogen und darf sich anschließend um eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern kümmern."

 

"Eine Vorabbefreiung für französische Bar- und Wahldividenden, welche direkt in Frankreich verwahrt werden, ist möglich. Bitte beachte dabei, dass die erstmalige Erstattung der französischen Quellensteuer durch eine Rückerstattung veranlasst werden muss. Die Vorabbefreiung ist somit erst im zweiten Jahr durchführbar.


Für französische Wertpapiere, welche nicht direkt in Frankreich verwahrt werden, ist ausschließlich eine Rückerstattung möglich.


Wir werden nur tätig, sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist. Als wirtschaftlich sinnvoll erachten wir eine Rückforderung, wenn nach Abzug sämtlicher Entgelte mindestens 25 Euro als Gutschriftbetrag verbleiben. Für eine Vorabbefreiung berechnen wir aktuell 5 Euro, bei einer Rückerstattung berechnen wir aktuell 20 Euro. Beide Entgelte sind zuzüglich Mehrwertsteuer. Des Weiteren können landesübliche Fremdspesen anfallen."

Challes
Autor
2 Beiträge

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Leider habe ich keine LVMH zum direkten Vergleich, aber einige AXA.

Bei mir wurden hier bei der Dividendenausschüttung im Juli 28% Quellensteuer von Frankreich erhoben, allerdings gleichzeitig wieder 25% als angerechnete ausländische Quellensteuer von Comdirect gegengerechnet. Dachte es dürfen nur die 12,8% gegengerechnet werden.

 

 

Avensis
Autor ★★
25 Beiträge
....vielleicht hilft dir das: Trotz der Steuersenkung gilt weiter: Liegen französische Aktien im Depot eines Privat­anlegers bei einer inländischen Bank, zieht diese meist wie bisher den Quellen­steu­ersatz von 30 Prozent ein. Der Grund: Der Steu­ersatz von 12,8 Prozent gilt nur für Nicht-Franzosen. Wert­papier­lager­stellen wie Clear­stream wissen aber nicht, in welchem Land der Anleger steuer­pflichtig ist. Daher ziehen sie weiter 30 Prozent ab. Davon werden seit 1. Juli 2018 jedoch nur noch 12,8 und nicht mehr 15 Prozent auf die deutsche Abgeltung­steuer von 25 Prozent ange­rechnet.