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06.01.2017 12:39 - bearbeitet 06.01.2017 12:46
Liebe Angesprochene,
hat jemand Erfahrungen mit Anträgen auf Quellensteuer-Rückerstattung aus Irland?
Das wird relevanter, weil zahlreiche US-Unternehmen ihren Firmensitz nach Irland verlegen (Medtronic, Covidien, Tyco) und die irischen Dividenden mit 20% Quellensteuer belastet sind. Davon werden in Deutschland aber nur 15% angerechnet.
Die irische Steuerbehörde hat mir per E-Mail mitgeteilt, dass sie für einen Rückerstattungsantrag neben der obligatorischen Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts auch einen "Tax-Voucher" benötigt, also wohl ähnlich wie in der Schweiz (siehe die Hinweise von @dg2210 und mir --hier-- in der community).
Frage an comdirect (@SMT_Martina usw.): Bietet comdirect die Tax-Vouchers, die ich von Euch bisher nur für die Schweiz kenne, auch für irische Dividenden an? Welche Gebühr fällt an?
Lustig: Wenn man mit der irischen Steuerbehörde per E-Mail kommuniziert, duzen die einen (d.h. auf Englisch: sprechen mich mit meinem Vornamen an), und auch der Umgangston ist sehr familiär ("Oh, that's a pity!"). Es gibt also weniger Unterschiede zwischen dem irischen Finanzamt und dem SMT als man vermuten würde!!!!
Gut, ich hör ja schon auf.
Herzliche Grüße aus einem... ach, Ihr wißt schon... München
nmh
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 09.01.2017 14:35
Hallo @ehemaliger Nutzer,
danke für die klare Antwort.
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am 27.01.2017 11:23
Bei der Consors"bank" in Nürnberg gibt es auch den Versuch einer "community". Natürlich nicht so fundiert wie hier in Quickborn, aber immerhin ein Versuch.
Dort wurde zum Thema "irische Quellensteuer" soeben folgendes von einem Moderator gepostet:
"Um die irische Quellensteuer zurück zu fordern ist ein Credit Advice und ein Tax Voucher notwendig. Die Fremdgebühr, die seitens der Lagerstelle Clearstream Banking dafür in Rechnung gestellt wird, beträgt 500 Euro. Diese Gebühren reichen wir an den Kunden weiter. Hinzu kommen weiteren Gebühren in Höhe von 91,36 inkl. MWSt - wovon die Consorsbank 19,95 berechnet. Erstattungsfähig sind die vollen 20%. Eine Vorabbefreiung bieten wir nicht an."
Vielleicht könnte das @SMTcomdirect das mal mit der Vorgehensweise bei comdirect abgleichen? Danke!
Viele Grüsse aus einem sonnigen, eiskalten München
nmh
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am 27.01.2017 13:51
nmh schrieb:
Bei der Consors"bank" in Nürnberg gibt es auch den Versuch einer "community". Natürlich nicht so fundiert wie hier in Quickborn, aber immerhin ein Versuch.
Dort wurde zum Thema "irische Quellensteuer" soeben folgendes von einem Moderator gepostet:
"Um die irische Quellensteuer zurück zu fordern ist ein Credit Advice und ein Tax Voucher notwendig. Die Fremdgebühr, die seitens der Lagerstelle Clearstream Banking dafür in Rechnung gestellt wird, beträgt 500 Euro. Diese Gebühren reichen wir an den Kunden weiter. Hinzu kommen weiteren Gebühren in Höhe von 91,36 inkl. MWSt - wovon die Consorsbank 19,95 berechnet. Erstattungsfähig sind die vollen 20%. Eine Vorabbefreiung bieten wir nicht an."
Vielleicht könnte das @SMTcomdirect das mal mit der Vorgehensweise bei comdirect abgleichen? Danke!
Viele Grüsse aus einem sonnigen, eiskalten München
nmh
Hallo nmh,
ich lasse deine Frage mal von unseren Steuerexperten klären und melde mich wieder bei dir.
Gruß aus Quickborn,
Erik
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am 31.01.2017 13:03
Hallo nmh,
nach dem heutigen Stand betragen die Entgelte bei der Rückforderung der irischen Quellensteuer von Clearstream 120 Euro plus Umsatzsteuer. Hinzukommen unsere eigenen Entgelte von ca. 20 Euro.
Sofern du eine DBA-Vollmacht bei uns eingereicht hast, leiten wir die Rückforderung grundsätzlich automatisch in die Wege, sofern dies in Hinblick auf die anfallenden Entgelte wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Allerdings ist es in Irland aufgrund der dortigen Vorgaben immer etwas undurchsichtig. Wir empfehlen dir daher, dich vor oder kurz nach einer Dividendenzahlung noch einmal mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir den neuesten Stand bei der Commerzbank erfragen können. Dies gilt insbesondere hinsichtlich eventueller Sonderkonditionen für einige Gattungen (z. B. Medtronic). Hier gab es in der Vergangenheit seitens Clearstream geringere Entgelte. Dies soll sich aber in Kürze ändern, so dass wir hier ohne Rücksprache mit der Commerzbank keine verlässliche Aussage treffen können.
Ohne DBA-Vollmacht können wir dir bei der Rückforderung irischer Quellensteuer keine Unterstützung anbieten.
Viele Grüße, Philipp B.
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am 29.04.2017 20:47
Hallo nmh und alle anderen Betroffenen,
der Thread ist zwar schon ein paar Tage alt, aber vielleicht doch für den ein oder anderen aktuell.
Habe diese Woche meine Rückerstattung für 2016 aus Irland erhalten.
Ich habe die Rückersattung selber betrieben, weder comdirect noch clearstream waren involviert. Dabei habe ich keinen Tax Voucher beigefügt, abgesehen davon, daß ich eine derartige Anforderung auf den Formularen auch nicht finden konnte.
Die irischen Behörden scheinen dennoch sehr gewissenhaft zu sein, ich bekam zwischendurch ein Schreiben, ob denn die für die Rückerstattung angegebene Kontonummer auch wirklich richtig sei und dann eine zweite kurz vor der Überweisung, daß die Gutschrift unmittelbar bevorstünde. Etwa eine Woche später war alles da und tippitoppi i.O.
Viele Grüße
Opitan
- Tags:
- Irland
- Quellensteuer
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am 01.05.2017 15:48
Hallo @opitan,
danke für die Rückmeldung. Kannst du etwas zum Ablauf der Rückerstattung sagen? Welche Formulare hast du benutzt, wo gibt es diese, welche Unterlagen hast du beigefügt, wie lange hat es gedauert?
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am 01.05.2017 17:53
Hallo @dg2210,
der Ablauf ist einfach. Ausgangspunkt ist für mich immer erst einmal das Steuerliche Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern.
Dort sucht Du Dir das betreffendes Land aus, in diesem Fall also Irland, ein Klick und Du bist hier auf der Seite der Irischen Steuerbehörden.
Jede Menge Formulare, aber welches ist das Richtige ? Es hilft ungemein, wenn die eigenen Englischkenntnisse gut genug sind, daß man ohne die (leider unvollständige) Übersetzung weiterkommt. Für den Fall, daß eine Privatperson eine normale Aktie (z.B. Medtronic) selber besitzt und die Quellensteuer im Nachhinein mittels selber gestelltem Antrag zurückerstattet bekommen möchte, brauchst Du
a) das erste Formular Dividend withholding Tax Refund Claim Form (Das ist das eigentliche Antragsformular, hier kreuzt Du Option A an) und
b) das aktuell achte Formular Non resident Form V2A (eine Art Ansässigkeitsbescheinigung). Den ersten Teil füllst Du selber aus, den zweiten Teil Dein Finanzamt. Es kann sein, daß der Finanzbeamte sich ein wenig zopfig anstellt, wenn er kein Englisch kann und nicht versteht, was er da ausfüllen soll. Mit gutem Zureden und freundlicher Übersetzungshilfe bin ich aber schon häufig weitergekommen.
Beachte: Es wird unterschieden zwischen der "TAX REFERENCE NUMBER" (=Steuernummer) und der "TAX IDENTIFICATION NUMBER" (=Steuer ID) !
c) die Gutschriftsanzeigen der Dividendenzahlungen.
Das ganze Paket schickst Du dann im Original per Post nach Tipperary (Genaue Adresse steht im Antrag).
Mit den diversen Zwischenbescheiden dauert es zwischen Antrag und Gutschrift etwa 3 - 4 Monate.
Angesichts des Portos nach Irland und der Zeit für die nötigen Stempel beim Finanzamt, kannst Du Dir überlegen, ab welcher Rückforderungungssumme ein Antrag sinnvoll ist.
Viele Grüße
Opitan
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am 27.11.2017 12:39
Meine Frage ist: wie viele Jahre kann man die gezahlte quellensteuer zurückholen? Sind es 3 Jahre, oder 10 Jahre oder ?
Besten Dank!
Aug.Schell
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am 27.11.2017 12:58
Hallo @August Schelling,
die Antwort auf Deine Frage steht bereits weiter oben in dem Beitrag von 6.01.2017 um 18:15. Offenbar beträgt die Frist vier Jahre.
nmh
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am 19.05.2018 12:44
Kurzer Zwischenbericht zur Quellensteuer aus Irland:
Ich habe im Februar 2018 meinen Antrag eingereicht (nur Formular, Kopien der Dividendenabrechnungen und die Wohnsitzbestätigung, keinen Tax-Voucher) und heute (Mitte Mai 2018) eine Bestätigung erhalten, daß man mir die Quellensteuer (allerdings ohne Angabe des Betrags) auf das angegebene Konto auszahlen wird.
Schöne Feiertage!
nmh

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