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Nichtveranlagungsbescheid vs. Freistellungsantrag?

zylon111
Autor ★★★
63 Beiträge

Hallo, wir haben für unseren 12 jährigen Sohn (kein Einkommen) einen kleinen Wertpapiersparplan. Hier wurde ein Freistellungsantrag von 801 Euro gestellt. Der Gewinn überstieg diesen Betrag, so dass ein paar Euro Steuern anfielen. Meine Frage macht es Sinn hier für meinen Sohn den Nichtveranlagungsbescheid zu beantragen oder lieber den Freistellungsantrag zu erhöhen?

 

Sorry für die blöde Frage aber ich bin komplett neu in dieser Thematik

14 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

Einfache Antwort:

Die Freistellung hört sowieso bei 801 Euro auf. Mehr kannst Du nicht einreichen Smiley (fröhlich)

 

Damit ist der Weg klar Smiley (zwinkernd)Gruß Crazyalex

 

 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

zylon111
Autor ★★★
63 Beiträge

Bei Zusammenveranlagung doch erst bei 1602 Euro?

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

@zylon111 

Die wenigsten 12-jährigen in Deutschland werden zusammenveranlagt. Das ist hier üblicherweise illegal Smiley (zwinkernd)Gruß Crazyalex

 

 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Hallo @zylon111,

 

ich heiße dich herzlich in unserer Community willkommen!

 

Zunächst zur Begrifflichkeit: Du meinst die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Ich würde sie auf jeden Fall zu Beginn jeden Jahres bei eurem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Der Vorteil ist: Bei ausschüttenden ETFs - oder auch Aktien - können die Erträge gleich wieder angelegt werden.

Es gibt nur eine Bedingung: Der 12-jährige muss mit dem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag i.H.v. 9.408 EUR (für 2020) bleiben.

 

Bei der Zusammenveranlagung verwechselst du etwas: Die ist nur bei Ehegatten möglich.*

Dein Sohn hat einen eigenen Freibetrag. (Um das sicherzustellen: Das Depot läuft auf den Namen deines Sohnes. Korrekt?)

 

Hilft dir das? Falls ja, freuen sich die Mitglieder der Community über ein "Danke" oder "hilfreicher Beitrag" von dir. Weitere Fragen beantworten wir gerne.

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

_____

* Wie @Crazyalex sagte. Ich möchte gar nicht wissen, was die "beste aller Ehefrauen" über diesen Satz denkt. "Bis dass der Tod euch scheidet..."

zylon111
Autor ★★★
63 Beiträge

Prima vielen Dank, dann werde ich das ganze gleich beantragen. Einkünfte hat mein Sohn noch keine er möchte demnächst mit Zeitungsaustrage beginnen aber hier sind ja keine großen Einkommen zu erwarten. VG

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

@zylon111  schrieb:

Prima vielen Dank, dann werde ich das ganze gleich beantragen. Einkünfte hat mein Sohn noch keine er möchte demnächst mit Zeitungsaustrage beginnen aber hier sind ja keine großen Einkommen zu erwarten. VG


 

hallo @zylon111 

 

auch von mir herzlich willkommen im Forum!

Nur zur Klarstellung, dein Sohn hat bereits Einkünfte!

 

😉

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

buddy
Experte
79 Beiträge

Hi @zylon111 ,

 

du solltest vielleicht noch kurz auf die sehr entscheidende Frage von @Gevatter_Tod antworten!

 

Läuft denn "nur" ein für den Sohn gedachter ETF-Sparplan im elterlichen Depot oder hat der Spross sein eigenes Depot?

Mir ist das bisher auch nicht so ganz klar, zumal deinerseits die Frage nach dem Freistellungsauftrag auf 1602€ erhöhen aufkam... 

 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@zylon111  schrieb:

Hallo, wir haben für unseren 12 jährigen Sohn einen kleinen Wertpapiersparplan.

Der Gewinn überstieg diesen Betrag, so dass ein paar Euro Steuern anfielen. 


Hallo zylon111,

ich wundere mich ein wenig, dass bei einem "kleinen" Sparplan über 801 € Gewinn entstanden sein sollen.

Daher sicherheitshalber die Frage ob wir tatsächlich von realisierten Gewinnen (Verkäufe und Ausschüttungen) reden und nicht von bloßem Wertzuwachs. 

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

@GetBetter 

"klein" ist halt immer relativ Smiley (zwinkernd)

 

...aber vermutlich hast Du recht!

 

Gruß Crazyalex


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