10.09.2020 15:37 - bearbeitet 10.09.2020 15:37
Hallo, wir haben für unseren 12 jährigen Sohn (kein Einkommen) einen kleinen Wertpapiersparplan. Hier wurde ein Freistellungsantrag von 801 Euro gestellt. Der Gewinn überstieg diesen Betrag, so dass ein paar Euro Steuern anfielen. Meine Frage macht es Sinn hier für meinen Sohn den Nichtveranlagungsbescheid zu beantragen oder lieber den Freistellungsantrag zu erhöhen?
Sorry für die blöde Frage aber ich bin komplett neu in dieser Thematik
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 10.09.2020 15:57
Einfache Antwort:
Die Freistellung hört sowieso bei 801 Euro auf. Mehr kannst Du nicht einreichen ![]()
Damit ist der Weg klar
Gruß Crazyalex
am 10.09.2020 16:02
Bei Zusammenveranlagung doch erst bei 1602 Euro?
am 10.09.2020 16:06
Die wenigsten 12-jährigen in Deutschland werden zusammenveranlagt. Das ist hier üblicherweise illegal
Gruß Crazyalex
10.09.2020 16:14 - bearbeitet 10.09.2020 16:19
Hallo @zylon111,
ich heiße dich herzlich in unserer Community willkommen!
Zunächst zur Begrifflichkeit: Du meinst die Nichtveranlagungsbescheinigung.
Ich würde sie auf jeden Fall zu Beginn jeden Jahres bei eurem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Der Vorteil ist: Bei ausschüttenden ETFs - oder auch Aktien - können die Erträge gleich wieder angelegt werden.
Es gibt nur eine Bedingung: Der 12-jährige muss mit dem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag i.H.v. 9.408 EUR (für 2020) bleiben.
Bei der Zusammenveranlagung verwechselst du etwas: Die ist nur bei Ehegatten möglich.*
Dein Sohn hat einen eigenen Freibetrag. (Um das sicherzustellen: Das Depot läuft auf den Namen deines Sohnes. Korrekt?)
Hilft dir das? Falls ja, freuen sich die Mitglieder der Community über ein "Danke" oder "hilfreicher Beitrag" von dir. Weitere Fragen beantworten wir gerne.
Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod
_____
* Wie @Crazyalex sagte. Ich möchte gar nicht wissen, was die "beste aller Ehefrauen" über diesen Satz denkt. "Bis dass der Tod euch scheidet..."
am 10.09.2020 16:20
Prima vielen Dank, dann werde ich das ganze gleich beantragen. Einkünfte hat mein Sohn noch keine er möchte demnächst mit Zeitungsaustrage beginnen aber hier sind ja keine großen Einkommen zu erwarten. VG
am 10.09.2020 16:54
@zylon111 schrieb:Prima vielen Dank, dann werde ich das ganze gleich beantragen. Einkünfte hat mein Sohn noch keine er möchte demnächst mit Zeitungsaustrage beginnen aber hier sind ja keine großen Einkommen zu erwarten. VG
hallo @zylon111
auch von mir herzlich willkommen im Forum!
Nur zur Klarstellung, dein Sohn hat bereits Einkünfte!
😉
am 11.09.2020 01:43
Hi @zylon111 ,
du solltest vielleicht noch kurz auf die sehr entscheidende Frage von @Gevatter_Tod antworten!
Läuft denn "nur" ein für den Sohn gedachter ETF-Sparplan im elterlichen Depot oder hat der Spross sein eigenes Depot?
Mir ist das bisher auch nicht so ganz klar, zumal deinerseits die Frage nach dem Freistellungsauftrag auf 1602€ erhöhen aufkam...
am 11.09.2020 07:50
@zylon111 schrieb:Hallo, wir haben für unseren 12 jährigen Sohn einen kleinen Wertpapiersparplan.
Der Gewinn überstieg diesen Betrag, so dass ein paar Euro Steuern anfielen.
Hallo zylon111,
ich wundere mich ein wenig, dass bei einem "kleinen" Sparplan über 801 € Gewinn entstanden sein sollen.
Daher sicherheitshalber die Frage ob wir tatsächlich von realisierten Gewinnen (Verkäufe und Ausschüttungen) reden und nicht von bloßem Wertzuwachs.
am 11.09.2020 08:01
"klein" ist halt immer relativ ![]()
...aber vermutlich hast Du recht!
Gruß Crazyalex