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MSCI World als ETF-Sparplan

etf-fee84
Experte
93 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe bereits einen "eigenen" ETF-Sparplan (A12CX1), möchte nun aber zusätzlich einen mit meinem Partner im Gemeinschaftsdepot für mind. 10 Jahre besparen und suche dafür einen MSCI World, der möglichst folgende Kriterien erfüllt:

-MSCI World International
-Kein Emerging Market, unbedingt ohne Schwellenländer (zumindest ohne China)
-branchenmäßig möglichst breit gestreut

-ausschüttend
-gute Performance in den letzten Jahren
-replizierend (SWAP-basiert ist nachteilig, oder?)

-möglichst geringe Kosten (TER)

Was würdet ihr empfehlen? Ich finde beim ETF-Finder keinen, der alle o.g. Ansprüche erfüllt oder habe etwas übersehen?

 

Falls ich den Fragebogen nochmal ausfüllen soll:

  • Ziel (abgesehen von "mehr Geld am Ende"):
    Altersvorsorge

  • Alter und Anlagehorizont:
    36, über 10 J.

  • Altersvorsorge / Berufsleben:
    Mal sehen, wann ich werde in Rente gehen "dürfen". 🙂

  • Rahmenbedingungen wie z.B. Familie / angehende Erben:
    Keine Kinder, keine Erben

  • Geplanter monatlicher Sparbetrag / Einmalanlage:
    monatlich ca. 200€, zwischendurch ggf. auch Einmalzahlungen, Dividenden reinvestieren

  • Steuerfreibetrag:
    2 x 801€

  • Sicherheitsbedürfnis:
    mit ETFs, die international und breit aufgestellt sind, kann ich bestens leben 😉

  • Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto - und dessen Höhe:
    Ausreichend vorhanden

  • laufende Kredite/Finanzierungen:
    Fernstudium, aber beißt sich nicht mit der Anlage

  • Risikostreuung (andere Assetklassen - vorhandene Immobilie nicht vergessen!):
    Ich investiere bereits in meinem eigenen Depot in SWAN-Aktien

  • eventuell vorhandene Erfahrung mit Wertpapieren:
    Ja, mit großem Dank an diese Community, bin schon keine "blutige Anfängerin" mehr. 🙂 Hab bereits einen ETF-Sparplan in meinem Depot sowie verschiedene Aktien.

 

 

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

etf-fee 🙂

27 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

Da zu den ETFs aus meiner SIcht alles gesagt ist frage ich mal kurz noch in eine andere Richtung:

 


@etf-fee84  schrieb:

[...] möchte nun aber zusätzlich einen mit meinem Partner im Gemeinschaftsdepot für mind. 10 Jahre besparen [...]

 

[...]

 

  • Steuerfreibetrag:
    2 x 801€

Liege ich mit meiner Interpretation richtig, dass ihr beide nicht verheiratet seid?

 

In dem Fall würde ich mir die Sache mit dem Gemeinschaftsdepot sicherheitshalber nochmal gut überlegen. Ihr könntet da in einigen Themen laufen die ihr möglicherweise nicht auf Radar habt. Beispiele:

  • Es kann zu Problemen im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer kommen. Dies vor allem falls sich die Höhe der Zuführungen beider Parteien deutliche unterscheiden. Dies bitte langfristig und nicht nur auf die aktuelle Situation bezogen betrachten.
  • Bei Gemeinschaftskonten nicht gemeinsam veranlagter Parteien greift der Sparerpauschbetrag nicht. Ihr müsstet das also jährlich im Rahmen der beiden Steuererklärungen bereinigen.

 

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

@etf-fee84  schrieb:

@olli74: Das wäre tatsächlich auch eine Strategie-Option. 😄

Ich denke mir nur, dass ein anderer Index noch mehr Streuung bringen würde ins Haushalts-Depot. 😄 Aber da die Unterschiede ohnehin marginal bis kaum vorhanden sind, macht es wahrscheinlich kaum einen Unterschied.


Dein letzter Satz fasst es gut zusammen. Wenn Du Dir mal die Unterschiede zwischen MSCI World und FTSE Developed ansiehst, wirst Du tatsächlich feststellen, dass der Unterschied absolut zu vernachlässigen ist. Mehr Streuung hast Du im MSCI World jedenfalls nicht. Ein Vanguard FTSE Developed wäre also zusätzlich zu den sechs genannten ETFs eine sehr gute siebente Alternative. 

etf-fee84
Experte
93 Beiträge

@GetBetterGenau, wir sind unverheiratet. 1000 Dank für deine Hinweise, das bringt mich nun doch ziemlich ins Grübeln.

Ich habe mich nun auf die Schnelle darüber informiert: https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/anlegen-und-investieren/gemeinschaftsdepot-vorteile-nachte...

-Zum Thema Schenkungssteuer: Der Freibetrag beträgt pro Kopf 20.000 € in 10 Jahren. Puh, der ist wirklich schnell erreicht. Wenn wir gleiche Beträge einzahlen, besteht das Problem anscheinend nicht. Allerdings ist das Auszahlungskonto, das ich angegeben habe, mein eigenes Konto. Das müsste allerdings ein gemeinsames Bankkonto sein, wenn ich das richtig verstanden habe.
-Bereinigungen der jeweiligen Steuererklärungen würde auch die Sache verkomplizieren.

--> Dann machen Einzeldepots vermutlich doch mehr Sinn. 

etf-fee84
Experte
93 Beiträge

Dazu beschäftigt mich nun noch eine andere Frage:

Wenn wir 2 Einzeldepots haben, wer "vererbt" diese bei unverheirateten Paaren, wenn Einer plötzlich verstirbt?

Genügt es da, eine notariell beurkundete Generalvollmacht zu haben oder sollte eine zusätzliche Vollmacht bei comdirect ausgestellt werden?

etf-fee84
Experte
93 Beiträge

Wir haben nun den Antrag auf Gemeinschaftskonto zurückgezogen und verfahren lieber mit Einzeldepots. Man kann sie ja nach einer Heirat auch in Gemeinschaftsdepots umwandeln, von daher.. 🙂

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@etf-fee84  schrieb:

--> Dann machen Einzeldepots vermutlich doch mehr Sinn. 


Ich persönlich bin ein großer Freund von Einzeldepots. Obwohl verheiratet, haben meine Frau und ich mehrere Einzel- aber kein Gemeinschaftsdepot.

 

 


@etf-fee84  schrieb:

Wenn wir 2 Einzeldepots haben, wer "vererbt" diese bei unverheirateten Paaren, wenn Einer plötzlich verstirbt?

Genügt es da, eine notariell beurkundete Generalvollmacht zu haben oder sollte eine zusätzliche Vollmacht bei comdirect ausgestellt werden?


Disclaimer:

Ich bin weder Notar noch sonstwie gearteter Jurist. Alles was jetzt folgt ist "nur" meine Meinung.

 

Vererbt wird in der festgelegten Reihenfolge, d.h. entweder gemäß testamentarischer Festlegung oder, falls kein Testament existiert, gemäß gesetzlicher Erbfolge. Durchaus denkbar, dass anstatt eines Testaments auch spezielle andere Verträge ("Depotvertrag") hilfreich sind.

Ohne irgendwie festgelegte Willenserklärung des Verstorbenen wird der unverheiratete Partner aber wohl ziemlich alt aussehen. Und selbst mit einer solchen Willenserklärung: die 20.000 € Freibetrag sind nicht üppig.

 

Eine Vollmacht wird daran sicher nichts ändern. Die greift nämlich nicht in die Besitzverhältnisse ein.

etf-fee84
Experte
93 Beiträge

@GetBetter: Kann gut verstehen, dass ihr Einzeldepots vorzieht. Gemeinschaftsvermögensverwaltung wirkt auf mich in jeder Hinsicht "komplizierter".

Stimmt, es gibt ja die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Ich bin auch keine Juristin, mutmaße aber auch, dass man wohl spezifische Zusatzverträge braucht über die Generallvollmacht hinaus. Habe dazu noch Infos gefunden in der FAQ: https://www.comdirect.de/faq/general--vorsorgevollmacht sowie hier https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/konto-und-karten/bankvollmacht-vorlagen-infos-tipps#wozu-b...
In unserer Generalvollmacht sind auch finanzielle Angelegenheiten/Vermögen abgedeckt, allerdings habe ich gelesen, dass manche Banken eine zusätzliche Bankvollmacht verlangen. Dem 2. Link entnehme ich jedoch, dass eine General- und Vorsorgevollmacht wohl auch Kontogeschäfte abdeckt. Ganz sicher erfahren werde ich es aber sicherlich nur, wenn ich direkt bei comdirect nachfrage.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

So oder so bleibt es aber dabei: Die Vollmacht ist gedacht um Finanzgeschäfte im Sinne des Vollmachtgebers (Kontoinhabers) zu tätigen. Diese gilt zwar im Regelfall über den Tod hinaus, dies aber mit dem Ziel beispielsweise auch nach dem Tod nötige Geldgeschäft abwickeln zu können (Kosten der Beerdigung begleichen, dazu Wertpapiere verkaufen etc.). Keinesfalls ersetzt sie eine testamentarisch oder sonstwie geregelte Erbfolge.

 

Sich also nach dem Tod mithilfe der Vollmacht an der Erbmasse zu bedienen dürfte zu einigen Turbulenzen mit dem gesetzlichen Erbnehmer führen.

 

Zum Thema Bankvollmacht vermute ich, dass sich die Banken damit etwas besser absichern wollen. Die Echtheit einer allgemeinen Generalvollmacht wird möglicherweise schwerer zu beurteilen sein, vor allem wenn SIe erst nach dem Tod vorgelegt und nicht mehr vom Vollmachtgeber bestätigt werden kann.