mehrere Depots und Auswirkung auf Abgeltungssteuer
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am 26.02.2019 16:34
Hallo,
wenn man mehrere Depots hat (z.B. persönlich, cominvest, etc): Wenn man nun über alle Depots einen größeren Teil verkauft und Gewinne bei dem einen sowie Verluste bei dem anderen Depot realisiert - wie bringt man die Bank dazu, die Gewinne und Verluste für die Abgeltungssteuer direkt zu verrechnen und nicht erst mit der späteren Steuererklärung?
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cominvest
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am 26.02.2019 17:29
Hallo @slartibartfs,
wenn es sich um Depots bei verschiedenen Banken handelt, werden dir Banken dir hier wohl nicht helfen. Die einzige Chance ist, dass du dir bei allen beteiligten Banken eine "Verlustbescheinigung Aktien und Sonstige" ausstellen lässt und damit dann in deiner Steuererklärung die Gewinne und Verluste selber ausgleichst (Anlage KAP ausfüllen, die beinhaltet ab 2018 gleich 3 Teile: Anlage "KAP" für die "normalen" Kapitalerträge, Anlage "KAP-BET" für Beteiligungen - z.B. ausländische Quellensteuer zurückholen und "KAP-INV" für Investitionen bei ausländischen Banken; von wegen unser Steuererklärung soll einfacher werden!).
Gruß paba
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am 26.02.2019 17:49
OT:
@paba schrieb:ab 2018 gleich 3 Teile: Anlage "KAP" für die "normalen" Kapitalerträge, Anlage "KAP-BET" für Beteiligungen - z.B. ausländische Quellensteuer zurückholen und "KAP-INV" für Investitionen bei ausländischen Banken
AHHH! Das wusste ich ja noch gar nicht. Muss mich da gleich mal einlesen. Mir schwant nichts Gutes 😞
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am 26.02.2019 17:50
On-Topic:
Keine Chance. Nur mit Verlustbescheinigung und über die Steuererklärung.
baha
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26.02.2019 18:51 - bearbeitet 26.02.2019 18:56
Innerhalb einer Bank sollte es hingegen automatisch laufen. Für Ehepartner nur, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt (notfalls in Höhe 0).
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am 26.02.2019 19:03
@paba schrieb:(Anlage KAP ausfüllen, die beinhaltet ab 2018 gleich 3 Teile: Anlage "KAP" für die "normalen" Kapitalerträge, Anlage "KAP-BET" für Beteiligungen - z.B. ausländische Quellensteuer zurückholen und "KAP-INV" für Investitionen bei ausländischen Banken; von wegen unser Steuererklärung soll einfacher werden!).
Die meisten werden aber mit der Grund-KAP auskommen. Beteiligungen im Sinne der KAP-BET wären so etwas wie geschlossene Fonds, glaube ich; und KAP-INV braucht man nur, wenn man bei einer ausländischen Bank ein Depot hat und dort Fondsanteile verwalten läßt (keine Einzelaktien).
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am 26.02.2019 20:13
@paba schrieb:Verluste selber ausgleichst (Anlage KAP ausfüllen, die beinhaltet ab 2018 gleich 3 Teile: Anlage "KAP" für die "normalen" Kapitalerträge, Anlage "KAP-BET" für Beteiligungen - z.B. ausländische Quellensteuer zurückholen und "KAP-INV" für Investitionen bei ausländischen Banken;
Ich danke der großartigsten Bundesregierung der ganzen Welt dafür, uns Steuerzahler immer excellent zu unterhalten und zu beschäftigen....
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am 26.02.2019 20:56
@chi schrieb:
Die meisten werden aber mit der Grund-KAP auskommen. Beteiligungen im Sinne der KAP-BET wären so etwas wie geschlossene Fonds, glaube ich; und KAP-INV braucht man nur, wenn man bei einer ausländischen Bank ein Depot hat und dort Fondsanteile verwalten läßt (keine Einzelaktien).
... ich brauche in diesem Jahr die Anlage KAP-BET, um mir den 15%-tigen Anteil an der norwegischen Quellensteuer zurückzuholen (kann man in ELSTER leider nicht mehr einfach in Zeile 52 der Anlage KAP eingeben [ausgegraut! ==> nur noch für Übertrag aus Jahressteuerbescheinigung der Bank vorgesehen], sondern muss man jetzt umständlich - zusammen mit einem Haufen anderer Daten – über Anlage KAP-BET beantragen; die anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer wird dabei in Zeile 35 eingetragen; Danke liebe Bundesregierung, dass ihr die Steuererklärung kontinuierlich "vereinfacht"!)
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am 27.02.2019 08:55
@slartibartfs schrieb:
Hallo,
wenn man mehrere Depots hat (z.B. persönlich, cominvest, etc): Wenn man nun über alle Depots einen größeren Teil verkauft und Gewinne bei dem einen sowie Verluste bei dem anderen Depot realisiert - wie bringt man die Bank dazu, die Gewinne und Verluste für die Abgeltungssteuer direkt zu verrechnen und nicht erst mit der späteren Steuererklärung?
Hallo @slartibartfs,
unsere Community hat dein Thema ja bereits aufgegriffen. Vielen Dank an alle Unterstützer!
Darüber, wie es bei mehreren Kontoverbindungen innerhalb einer Bank gehandhabt wird, habe ich hier schon einmal etwas geschrieben.
Ist deine Frage damit beantwortet?
Gruß aus Quickborn
Erik
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am 27.02.2019 09:10
Hallo @SMT_Erik
ja, vielen Dank an alle - ich habe das Ganze schon viel besser verstanden.
Deine Antwort hier wirft allerdings wieder neue Fragen auf. Dort heisst es
"Kontoübergreifend wird das Procedere per 31.12. automatisch vorgenommen, sofern ein gültiger Freistellungsauftrag vorliegt. Aber Achtung, dies ist nur bei Einzelkonten vorgesehen, sofern ein Einzelfreistellungsauftrag vorliegt (kontoübergreifende Verlustverrechnung). Sobald ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde, sieht der Gesetzgeber dieses Vorgehen nicht vor (ehegattenübergreifende Verlustverrechnung)!"
Das war aber genau der Punkt - persönliches Depot (dort Aktien u.a. mit Verlust) und gemeinsames Depot mit Ehefrau (dort Aktienfonds mit Gewinn) (alle bei comdirect, also der gleichen Bank).
Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag liegt vor. Nach Deiner Erklärung oben kann die Bank das nicht verrechnen. Wie sollte ich also vorgehen?
