Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

mehrere Depots und Auswirkung auf Abgeltungssteuer

slartibartfs
Autor
4 Beiträge

Hallo,

wenn man mehrere Depots hat (z.B. persönlich, cominvest, etc): Wenn man nun über alle Depots einen größeren Teil verkauft und Gewinne bei dem einen sowie Verluste bei dem anderen Depot realisiert - wie bringt man die Bank dazu, die Gewinne und Verluste für die Abgeltungssteuer direkt zu verrechnen und nicht erst mit der späteren Steuererklärung?

23 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@paba: Was mit Elster ist, weiß ich nicht – muß ich mir vielleicht mal anschauen. In Frage kommt ein Fehler in Elster oder ein Bedienfehler, aber die Quellensteuer muß genau da rein, wo es angeblich nicht geht.

 

Im übrigen kann ich das allgemeine Gejammer über die stetige Verkomplizierung nicht nachvollziehen. Die böse, böse Finanzverwaltung (sicher im direkten Auftrag der fiesen, fiesen Bundesregierung) hat einen Teil der bisherigen KAP, der geschätzt 99,5% der Steuerpflichtigen nicht betrifft, in eine eigene Anlage ausgelagert. Die neue KAP ist eine halbe Seite kürzer. Die 2017er KAP hatte ziemlich genau die gleichen Felder und Fragen wie 2018er KAP und KAP-BET zusammengenommen.

dg2210
Legende
7.779 Beiträge

@paba  schrieb:

... ich brauche in diesem Jahr die Anlage KAP-BET, um mir den 15%-tigen Anteil an der norwegischen Quellensteuer zurückzuholen (kann man in ELSTER leider nicht mehr einfach in Zeile 52 der Anlage KAP eingeben [ausgegraut! ==> nur noch für Übertrag aus Jahressteuerbescheinigung der Bank vorgesehen], sondern muss man jetzt umständlich - zusammen mit einem Haufen anderer Daten – über Anlage KAP-BET beantragen; die anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer wird dabei in Zeile 35 eingetragen; Danke liebe Bundesregierung, dass ihr die Steuererklärung kontinuierlich "vereinfacht"!)


Ich habe mein Elster dieses Jahr noch gar nicht geöffnet...

@paba: Hast du Lust, einen Elster-Kurs für Normalsterbliche (mit KAP-BET) hier in der community anzubieten? 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

@slartibartfs  schrieb:

Hallo @SMT_Erik 

 

...

Das war aber genau der Punkt - persönliches Depot (dort Aktien u.a. mit Verlust) und gemeinsames Depot mit Ehefrau (dort Aktienfonds mit Gewinn) (alle bei comdirect, also der gleichen Bank). 

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag liegt vor. Nach Deiner Erklärung oben kann die Bank das nicht verrechnen. Wie sollte ich also vorgehen?


Hallo @slartibartfs ,

 

Sofern auf einem Depot realisierte Aktienverluste vorhanden sind, dürfen diese nicht mit Sonstigen Gewinnen (z. B. aus Aktienfonds) verrechnet werden. Das funktioniert auch dann nicht, sofern die Konstellation innerhalb eines Depots vorhanden ist, da der Gesetzgeber eine solche Verrechnung ausschließt.

 

Gruß

Erik

paba
Mentor
962 Beiträge

@dg2210  schrieb:


Ich habe mein Elster dieses Jahr noch gar nicht geöffnet...

@paba: Hast du Lust, einen Elster-Kurs für Normalsterbliche (mit KAP-BET) hier in der community anzubieten? 


Hallo @dg2210 ,

 

jetzt bringst du mich etwas in Verlegenheit (§2 StBerG). Aber ich kann hier ja ganz unverbindlich mal sagen, wie ich's - richtig oder falsch - gemacht habe.

 

Zunächst aber die Begründung, warum man sich bei norwegische Aktien den 15%-tigen Anteil an der Quellensteuer nur über die Anlage KAP-BET zurückholen kann: Bei norwegischen Aktien ist es den Banken untersagt den maximal anrechenbaren 15%-tigen Anteil an der Quellensteuer gleich bei der Dividendenabrechnung zu berücksichtigen, weil es in Norwegen zwei Möglichkeiten gibt, sich diesen Teil der Quellensteuer zurückzuholen (sogenannte Shielding Deduction und Erstattung nach DBA). Deshalb weist die Bank für norwegische Aktien in der Jahressteuerbescheinigung auch keine Quellensteuer aus (weder unter "Summe der angerechneten ausländischen Steuer Zeile 51 Anlage KAP" noch unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 52 Anlage KAP"). Wählt man als Anleger den einzig richtigen Weg der Rückerstattung nach DBA, hat man im neuen Elster das Problem: Zeile 52 ist ausgegraut, dort kann man manuell nichts eingeben (ist nur für Übertrag aus der Jahressteuerbescheinigung gedacht, und die sollte man besser nicht fälschen, denn es könnte sein, das man diese Unterlage später beim FA vorlegen muss). Die Finanzverwaltung möchte offensichtlich, dass man sich diese Steuern über die Anlage KAP-BET zurückholt (anders geht’s im neuen Elster legal wohl nicht). Deshalb habe das ich wie folgt über die Anlage KAP-BET gemacht - ob richtig oder falsch, soll jeder für sich beurteilen:

 

In Zeile 4 und 5 alle ausländischen Beteiligungen auflisten, auf die der obige Umstand zutrifft.

 

In Zeile 6 die Summe aller Dividenden der obigen Beteiligungen vor Steuern eintragen. Achtung: Dieser Betrag muss auch noch die ausländische Quellensteuer beinhalten, sonst wird’s falsch; Steuerhinterziehung.

 

Die Zeile 7 bis 11 sind selbsterklärend (sind bei mir leer).

 

Auch die Zeilen 12 bis 18 sowie 19 bis 23 sind bei mir leer (ich habe keine Beteiligungen ohne inländischen Steuerabzug und auch keine, die der tariflichen Steuer unterliegen).

 

In den Zeile 31 gibt man die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer, in Zeile 32 den Solidaritätszuschlag, in Zeile 33 die eventuelle Kirchensteuer und in Zeile 34 die bereits "Angerechnete ausländische Steuer" an. Zeile 34 ist bei mir aber leer, weil die Bank die norwegische Quellensteuer ja nicht anrechnen darf.

 

In Zeile 35 schließlich gibt man die "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuer" an, um die es ja hier ursprünglich ging.

 

Die Zeilen 37 bis 39 sind bei mir wieder leer. Fertig!

 

Gruß paba

dg2210
Legende
7.779 Beiträge

@paba: Danke für die Ausfüllanleitung; ich werde das nach Ostern einmal ausprobieren.

 

Ich hatte mir vor zwei Jahren Marine Harvest gegönnt; auch weil die Dividenden eine Kapitalrückzahlung (ohne norwegische Quellensteuer) waren. Seit letztem Jahr zahlt die Firma normale Dividenden und seit diesem Jahr heißt sie auch nicht mehr Marine Harvest.

"Irgendwann" ackere ich mich durch nmh's Quellensteuerrückerstattungsbeitrag und hole mir die fehlenden Teile der Steuer aus Norwegen zurück.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

paba
Mentor
962 Beiträge

@dg2210, genau um diese Aktie, Mowi ASA, geht’s bei mir auch. Für die anderen 10% der norwegischen Quellensteuer habe ich in Norwegen bereits den Antrag gestellt. Bei norwegischen Aktien solle man die Erstattung der Quellensteuer nur im Rahmen des DBA beantragen. Beim Antrag auf Shielding Deduction gibt’s aus Norwegen nur einen geringen Teil der Steuer zurück und vom deutschen Fiskus gibt’s dann gar nichts.

 

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@paba: Interessant, daß du nicht fälschlich behaupten willst, dir läge eine Steuerbescheinigung vor, wohl aber, dir läge ein Feststellungsbescheid des zuständigen Betriebsfinanzamts vor (Voraussetzung für KAP-BET).  🙂

 

In Elster online könnte ich in KAP 52 technisch gesehen eingeben, was ich will. Die Erläuterungen zu KAP 48 bis 53 sagen allerdings u.a.: „Im Ausnahmefall kann das Kreditinstitut die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilen (zum Beispiel bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen). Tragen Sie diese fiktive Steuer bitte in Zeile 53 [„fiktive ausländische Quellensteuer“] ein und reichen geeignete Nachweise ein.“

 

Wenn du in KAP 53 auch keine Eintragungen machen kannst, würde ich schlußfolgern, daß der Fall zu speziell für das Formular ist, und den Sachverhalt als Freitext schildern (Hauptvordruck 98).

dg2210
Legende
7.779 Beiträge

Jetzt bin ich noch verwirrter...

 

Zumindest ist die norwegische Steuer keine "fiktive Quellensteuer".

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

paba
Mentor
962 Beiträge

@chi  schrieb:

Wenn du in KAP 53 auch keine Eintragungen machen kannst, würde ich schlußfolgern, daß der Fall zu speziell für das Formular ist, und den Sachverhalt als Freitext schildern (Hauptvordruck 98).



Hallo @chi ,

 

ich glaube du hast recht: Ich trage diese Quellensteuer einfach in Zeile 53 Anlage KAP ein (KAP-BET entfällt dann ganz und es wird wieder etwas einfacher). Diese Steuern sind zwar absolut nicht "fiktiv" sondern durchaus real (daher meine Abneigung gegen Zeile 53), aber rein rechnerisch kommt auch damit exakt die korrekte Steuererstattung raus. Mich stört nur die Aufforderung "… und reichen Sie geeignete Nachweise ein", in der Beschreibung zu Zeile 53 – wo man doch bereits seit letztem Jahr überhaupt keine Unterlagen mehr einreich soll. Das ist ein Widerspruch in sich (na ja ich versuch's einfach mal ohne Belege wie im letzten Jahr; die werden sich im Zweifel schon melden).  

 

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ja, das mit ohne Belege ist so eine Sache – manche wollen sie dann plötzlich doch. Letztes Jahr habe ich keine eingereicht, dann kam (ohne Rückfrage bzw. Beleg-nachreich-Aufforderung) ein Bescheid ohne Berücksichtigung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung und mit Erläuterung, ohne Beleg könnten die nicht akzeptiert werden. Alles andere, z.B. Spenden, haben sie ohne Beleg hingenommen.

 

Ich habe die Bestätigung dann mit einem Einspruch nachgereicht, daraufhin wurde das korrigiert. Dieses Jahr werde ich sie gleich einreichen, obwohl Elster online eine Warnung ausgibt, wenn man „Belege werden nachgereicht“ ankreuzt.