09.11.2020 22:43 - bearbeitet 09.11.2020 23:04
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
09.11.2020 23:13 - bearbeitet 10.11.2020 10:41
09.11.2020 23:13 - bearbeitet 10.11.2020 10:41
Freistellungsauftrag bedeutet: "801 Euro Kapitalerträge sind steuerfrei" - und nicht etwa "801 Euro Steuern werden dir erlassen".
Und deshalb hat das seine Richtigkeit. Weil 25% Steuer von 801 EUR sind 200,25 EUR. Plus Soli sind es 211,26 EUR.
Aber es gibt trotzdem noch eine Chance, mehr Steuern zurückzubekommen, indem du eine Steuererklärung einreichst, und darin die "Günstigerprüfung" beantragst. Falls du in diesem Jahr insgesamt weniger als ca. 9.000 Euro verdient hast, wirst du sogar alles zurückbekommen. Wenn du insgesamt mehr als ca. 50.000 Euro verdient hast, wirst du gar nichts zurückbekommen. Und wenn du zwischen 9.000 Euro und 50.000 Euro verdient hast, wirst du einen Teil zurückbekommen.
09.11.2020 23:48 - bearbeitet 09.11.2020 23:49
09.11.2020 23:48 - bearbeitet 09.11.2020 23:49
@ehemaliger Nutzer schrieb:Wenn du insgesamt mehr als ca. 50.000 Euro verdient hast, wirst du gar nichts zurückbekommen. Und wenn du zwischen 9.000 Euro und 50.000 Euro verdient hast, wirst du einen Teil zurückbekommen.
@ehemaliger Nutzer
Perfekte Antwort aber an der zitierten Stelle machst Du dem guten @Zorg etwas zu viel Hoffnung.
Die Grenze liegt nicht bei 50.000 € sondern bei rund 28.000 € (für Singles).
09.11.2020 23:52 - bearbeitet 10.11.2020 00:03
09.11.2020 23:52 - bearbeitet 10.11.2020 00:03
@GetBetter schrieb:Perfekte Antwort aber an der zitierten Stelle machst Du dem guten @Zorg etwas zu viel Hoffnung. Die Grenze liegt nicht bei 50.000 € sondern bei rund 28.000 € (für Singles).
Darüber hatte ich auch erst lange meditiert Und mein Schluss war, dass der durchschnittliche Steuersatz und nicht der Grenzsteuersatz relevant sein müsste, und demnach die 50.000 € doch stimmen müssten. Kann's jetzt aber auch nicht beschwören, müsste morgen nochmal tiefer meditieren, falls du die 28.000 € aufrecht erhalten möchtest?
am 10.11.2020 00:22
@ehemaliger Nutzer schrieb:Darüber hatte ich auch erst lange meditiert Und mein Schluss war, dass der durchschnittliche Steuersatz und nicht der Grenzsteuersatz relevant sein müsste
Es ist genau andersrum: Der Grenzsteuersatz ist entscheidend
@ehemaliger Nutzer schrieb:Kann's jetzt aber auch nicht beschwören, müsste morgen nochmal tiefer meditieren, falls du die 28.000 aufrecht erhälst!
Ich bleibe bei den 28.000 € und erspare Dir das Meditieren: Klick.
Allerdings gebe ich zu, dass mir die genaue Grenze nach wie vor nicht ganz klar ist, da ich auf verschiedenen Seiten immer wieder etwas unterschiedliche Angaben finde. Ich ließe mich also ggf. um 2.000 € hoch- oder runterhandeln.
Auf 50.000 € führt aber kein Weg.
am 10.11.2020 07:43
Das wird daran liegen, dass Kapitalerträge erst nach anderen Einkünften (N,G,S) herangezogen werden. Somit fallen Sie bei Berufstätigen typischerweise in den Bereich des Einkommensgraphens, bei dem der Steuersatz über 25% ist.
Es hängt dann nicht nur vom Einkommen, sondern auch den Abzügen ab, die das zu versteuernde Einkommen senken. Daher vielleicht die Schwankungen.
10.11.2020 08:39 - bearbeitet 10.11.2020 08:58
10.11.2020 08:39 - bearbeitet 10.11.2020 08:58
@Ihr Nickname schrieb:Das wird daran liegen, dass Kapitalerträge erst nach anderen Einkünften (N,G,S) herangezogen werden. Somit fallen Sie bei Berufstätigen typischerweise in den Bereich des Einkommensgraphens, bei dem der Steuersatz über 25% ist.
Aaah!
Das heißt @GetBetter hat recht, zumindest bei den meisten Leuten, den Berufstätigen. Wer dagegen nichts arbeitet und nur Kapitalerträge hat, da stimmt meine Grenze.
10.11.2020 09:27 - bearbeitet 10.11.2020 09:28
10.11.2020 09:27 - bearbeitet 10.11.2020 09:28
@Ihr Nickname schrieb:Das wird daran liegen, dass Kapitalerträge erst nach anderen Einkünften (N,G,S) herangezogen werden. Somit fallen Sie bei Berufstätigen typischerweise in den Bereich des Einkommensgraphens, bei dem der Steuersatz über 25% ist.
Es hängt dann nicht nur vom Einkommen, sondern auch den Abzügen ab, die das zu versteuernde Einkommen senken. Daher vielleicht die Schwankungen.
Vorab: Ich bin weder Steuerberater noch sonstwie beruflich in diesem Thema zu Hause, aber eine Unterscheidung in "vorher/nachher" gibt es meiner Meinung nach nicht.
Die Unterscheidung liegt darin, welche Kosten jeweils angerechnet werden können (Betriebsausgaben vs. Werbungskosten), am Ende landen aber alle Gewinne in einem gemeinsamen Topf, so dass sich auch nur ein Grenzsteuersatz ergibt.
Meine Verwirrung bzgl. des Betrages rührte vermutlich aus folgender Fehlannahme:
Auf dieser Seite (runterscrollen bis "Grenzsteuersatz 2020") werden die Grenzen 9.744 € und 57.918 € angegeben. Basierend darauf ergäbe sich ein Einkommen von rd. 28.000 €.
Tatsächlich ist dieser Bereich aber gar nicht einheitlich sondern es gibt bei 14.532 € eine weitere Stufe (siehe auch Diagramm auf der gleichen Seite).
Die genauen Formeln lassen sich in der Wikipedia finden. Damit dürfte der Wert noch um ein paar Euro sinken.
Das bei Erwerbslosen die Grenze erst bei 50.000 € liegt halte ich jedenfalls für ein Gerücht.
am 10.11.2020 09:55
Vielen dank für die ausführliche erklährung Lustiger, ich habe das ganze mit dem Freistellungsauftrag falsch verstanden gehabt, nun habe ich etwas dazu gelernt und kann das ganze besser verstehen 🙂
10.11.2020 10:36 - bearbeitet 10.11.2020 10:42
10.11.2020 10:36 - bearbeitet 10.11.2020 10:42
@GetBetter schrieb: Das bei Erwerbslosen die Grenze erst bei 50.000 € liegt halte ich jedenfalls für ein Gerücht.
Jemand hat Aktiengewinne in Höhe von 45.000 EUR und sonst kein Einkommen.
Oder habe ich einen Denkfehler?