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Kapitalertragsteuern nur anteilig trotz Freistellungsauftrag gutgeschrieben worden

Zorg
Autor ★★
12 Beiträge
Hallo, ich habe dieses Jahr einen Freistellungsauftrag in höhe von 801€ gestellt (nur bei dieser Bank, es gibt kein anderes Depot oder Bank), gültig ab 01.01.2020. In der Steuerverrechnung wurden mir 211,25 € gutgeschrieben, jedoch sind mir 136,65 € Abgeführte Kapitalertragsteuern + 7,50 € Abgeführter Solidaritätszuschlag + 39,25 € Angerechnete ausländische Quellensteuer bis jetzt nicht gutgeschrieben worden. Die Steuern sind für Dividenden berechnet worden. Wird nicht alles Komplet berechnet und gutgeschrieben? Wird die restliche Steuer noch nachträglich gutgeschrieben? Können Sie mir hier bitte die benötigten Informationen geben? Im Voraus vielen Dank
16 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Freistellungsauftrag bedeutet: "801 Euro Kapitalerträge sind steuerfrei" - und nicht etwa "801 Euro Steuern werden dir erlassen".

 

Und deshalb hat das seine Richtigkeit. Weil 25% Steuer von 801 EUR sind 200,25 EUR. Plus Soli sind es 211,26 EUR. 

 

Aber es gibt trotzdem noch eine Chance, mehr Steuern zurückzubekommen, indem du eine Steuererklärung einreichst, und darin die "Günstigerprüfung" beantragst. Falls du in diesem Jahr insgesamt weniger als ca. 9.000 Euro verdient hast, wirst du sogar alles zurückbekommen. Wenn du insgesamt mehr als ca. 50.000 Euro verdient hast, wirst du gar nichts zurückbekommen. Und wenn du zwischen 9.000 Euro und 50.000 Euro verdient hast, wirst du einen Teil zurückbekommen.

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Wenn du insgesamt mehr als ca. 50.000 Euro verdient hast, wirst du gar nichts zurückbekommen. Und wenn du zwischen 9.000 Euro und 50.000 Euro verdient hast, wirst du einen Teil zurückbekommen.


@ehemaliger Nutzer

Perfekte Antwort aber an der zitierten Stelle machst Du  dem guten @Zorg  etwas zu viel Hoffnung.

Die Grenze liegt nicht bei 50.000 € sondern bei rund 28.000 € (für Singles).

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter  schrieb:


Perfekte Antwort aber an der zitierten Stelle machst Du  dem guten @Zorg  etwas zu viel Hoffnung. Die Grenze liegt nicht bei 50.000 € sondern bei rund 28.000 € (für Singles).


Darüber hatte ich auch erst lange meditiert Lachender Smiley Und mein Schluss war, dass der durchschnittliche Steuersatz und nicht der Grenzsteuersatz relevant sein müsste, und demnach die 50.000 € doch stimmen müssten. Kann's jetzt aber auch nicht beschwören, müsste morgen nochmal tiefer meditieren, falls du die 28.000 € aufrecht erhalten möchtest?

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Darüber hatte ich auch erst lange meditiert Lachender Smiley Und mein Schluss war, dass der durchschnittliche Steuersatz und nicht der Grenzsteuersatz relevant sein müsste


Es ist genau andersrum: Der Grenzsteuersatz ist entscheidend Smiley (zwinkernd)

 

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Kann's jetzt aber auch nicht beschwören, müsste morgen nochmal tiefer meditieren, falls du die 28.000 aufrecht erhälst!


Ich bleibe bei den 28.000 € und erspare Dir das Meditieren: Klick.

 

Allerdings gebe ich zu, dass mir die genaue Grenze nach wie vor nicht ganz klar ist, da ich auf verschiedenen Seiten immer wieder etwas unterschiedliche Angaben finde. Ich ließe mich also ggf. um 2.000 € hoch- oder runterhandeln.

Auf 50.000 € führt aber kein Weg. Smiley (zwinkernd)

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Das wird daran liegen, dass Kapitalerträge erst nach anderen Einkünften (N,G,S) herangezogen werden. Somit fallen Sie bei Berufstätigen typischerweise in den Bereich des Einkommensgraphens, bei dem der Steuersatz über 25% ist.

Es hängt dann nicht nur vom Einkommen, sondern auch den Abzügen ab, die das zu versteuernde Einkommen senken. Daher vielleicht die Schwankungen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Ihr Nickname  schrieb:

Das wird daran liegen, dass Kapitalerträge erst nach anderen Einkünften (N,G,S) herangezogen werden. Somit fallen Sie bei Berufstätigen typischerweise in den Bereich des Einkommensgraphens, bei dem der Steuersatz über 25% ist.


Aaah!

 

Das heißt @GetBetter hat recht, zumindest bei den meisten Leuten, den Berufstätigen. Wer dagegen nichts arbeitet und nur Kapitalerträge hat, da stimmt meine Grenze.

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Ihr Nickname  schrieb:

Das wird daran liegen, dass Kapitalerträge erst nach anderen Einkünften (N,G,S) herangezogen werden. Somit fallen Sie bei Berufstätigen typischerweise in den Bereich des Einkommensgraphens, bei dem der Steuersatz über 25% ist.

Es hängt dann nicht nur vom Einkommen, sondern auch den Abzügen ab, die das zu versteuernde Einkommen senken. Daher vielleicht die Schwankungen.


Vorab: Ich bin weder Steuerberater noch sonstwie beruflich in diesem Thema zu Hause, aber eine Unterscheidung in "vorher/nachher" gibt es meiner Meinung nach nicht.

 

Die Unterscheidung liegt darin, welche Kosten jeweils angerechnet werden können (Betriebsausgaben vs. Werbungskosten), am Ende landen aber alle Gewinne in einem gemeinsamen Topf, so dass sich auch nur ein Grenzsteuersatz ergibt.

 

Meine Verwirrung bzgl. des Betrages rührte vermutlich aus folgender Fehlannahme:

Auf dieser Seite (runterscrollen bis "Grenzsteuersatz 2020") werden die Grenzen 9.744 € und 57.918 € angegeben. Basierend darauf ergäbe sich ein Einkommen von rd. 28.000 €.

Tatsächlich ist dieser Bereich aber gar nicht einheitlich sondern es gibt bei 14.532 € eine weitere Stufe (siehe auch Diagramm auf der gleichen Seite).

 

Die genauen Formeln lassen sich in der Wikipedia finden. Damit dürfte der Wert noch um ein paar Euro sinken.

 

Das bei Erwerbslosen die Grenze erst bei 50.000 € liegt halte ich jedenfalls für ein Gerücht.

Zorg
Autor ★★
12 Beiträge

Vielen dank für die ausführliche erklährung Lustiger, ich habe das ganze mit dem Freistellungsauftrag falsch verstanden gehabt, nun habe ich etwas dazu gelernt und kann das ganze besser verstehen 🙂

 

 

 
 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter  schrieb: Das bei Erwerbslosen die Grenze erst bei 50.000 € liegt halte ich jedenfalls für ein Gerücht.

Jemand hat Aktiengewinne in Höhe von 45.000 EUR und sonst kein Einkommen.

  • Abgeltungssteuer wäre 25% (11.250 EUR).
  • Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz wäre 23% (10.350 EUR), und damit günstiger.

Oder habe ich einen Denkfehler?