am 14.11.2022 20:26
Hallo werte Steuerexperten,
es geht um die Verlustverrechnung und darum wie man zuviel gezahlte Steuern zurück erhält. Ich mache mir diesbzgl. seit geraumer Zeit einen Knoten ins Hirn und hoffe einfach, dass es hier kluge Menschen gibt, die mir weiterhelfen können.
Annahmen:
- ausschließlich Aktien
- es wurde kein Freistellungsauftrag erteilt
- Der aktuelle Verlustsaldo/Verrechnungstopf beträgt 0€
- es finden nur zwei Geschäfte/Trades im betrachten Jahr statt
- Kirchensteuer und Soli werden nicht berücksichtigt
Beispiel: Erst Verluste dann Gewinne
1. Verkauf Aktie A im Januar mit Verlust i.H.v. 100€.
Im Verlustverrechnungstopf tauchen -100€ auf
2. Verkauf Aktie B im Juli mit Gewinn i.H.v. 100€
Comdirect führt keine 25% Kapitalertragsteuer ab, da der o.g. Verlust im Verrechnungstopf "gegengerechnet" wird.
Soweit so klar, ABER was passiert im umgekehrten Fall, wenn der erste Trade mit Gewinn durchgeführt wird und der zweite Trade mit Verlust? In diesem Fall hat die Bank ja nach dem ersten Trade im Januar (Verkauf Aktie A mit Gewinn von 100€) bereits 25€ (25%*100) Kapitalertragssteuer an das FA abgeführt. Wenn ich nun die Aktie B zu einem späteren Zeitpunkt mit Verlust i.H.v. 100€ verkaufe, dann müsste ich die 25€ abgeführten Steuer vom ersten Trade ja zurückerhalten, da ich übers Jahr betrachet keinen Gewinn erziehlt habe. Aber mir ist einfach nicht klar, wie das funktioniert. Holt die Comdirect das Geld, das sie beim ersten Trade an das FA abgeführt hat sich vom FA wieder zurück, oder muss ich in der Steuererklärung irgendwie darlegen, dass ich in diesem Jahr ja eigentlich gar keinen Gewinn gemacht habe und die 25€, die das FA von der Comdirect erhalten hat, daher gerne wieder hätte? Oder wird einfach nach dem Verlust Trade, die (rückblickend betrachtet) fälschlicherweise an das FA zuviel gezahlte KapESt für den ersten Trade in meinem Verlustverrechnungstopf irgendwie "gutgeschrieben", nach dem Motto: "Sorry, lieber Christoph, die 25€ zuviel gezahlte Steuer siehst du dieses Jahr nicht mehr, aber wenn Du irgendwann mal wieder einen Gewinn machen solltest, berücksichten wir, dass du uns 25€ zuviel überwiesen hast?
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
Christoph
Ich verkaufe ein Aktie A mit Verlust i.H.v. 100€
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
14.11.2022 21:01 - bearbeitet 15.11.2022 00:24
Wenn du Gewinne versteuert hast und dann einen Verlust realisierst dann wird die entsprechende Steuer erstattet.
Das geht alles automatisch, da musst du nichts tun.
Natürlich sollte man die Abrechnung immer prüfen und mit der Steuerübersicht vergleichen.
Kirchensteuer und Soli ergeben sich aus der gezahlten Kapitalertragssteuer und werden ebenso erstattet.
Alles kein Problem bei deutschen Banken.
Allerdings gibt es hier Berichte daß bei der CoDi in Einzelfällen der Verlustvortrag eben nicht ins nächste Jahr übertragen wurde.
Also wie gesagt immer alles nachprüfen.
am 15.11.2022 07:15
Hallo Silver_Wolf,
Vielen Dank für die genauso schnelle wie hilfreiche Antwort!
Beste Grüße
Christoph
am 02.12.2022 08:30
Herzlich willkommen in dieser Community! @Silver_Wolf hat bereits die richtige Antwort gegeben. Ich möchte dazu noch zwei Punkte ergänzen.
1. Bei comdirect war (nur) im Kalenderjahr 2021 ein anderer Dienstleister (nämlich HSBC in Düsseldorf) für die Berechnung der Kundensteuern zuständig. Da das System nicht reibungslos lief, hat man zum Jahreswechsel 2021/22 wieder auf das alte System (Commerzbank in Frankfurt) zurückgestellt*. Und leider ist diese zweite Umstellung enorm schiefgelaufen. Daher sind bei einigen Kunden (u.a. bei meinem Nachbarn nmh) bis heute die Steuern für 2021 nicht richtig berechnet. Seit Januar 2022 laufen die Systeme aber völlig problemlos, das von @Silver_Wolf geschilderte Problem tritt also für Geschäfte seit 1. Januar 2022 nicht mehr auf.
2. Die Banken in Deutschland unterscheiden sich wesentlich darin, wann die gezahlten Steuern zurückgezahlt werden! Wenn Du bei comdirect einen Wertpapierverkauf mit Verlust hast, wird die zuviel gezahlte Steuer sofort mit der WP-Abrechnung zurückgezahlt. Bei anderen Banken dauert es einige Tage, und in vielen Fällen zahlen Banken die Steuern bei Verlust sogar nur gesammelt am Ende jedes Quartals zurück! Du siehst: Ein grosser Vorteil, comdirect-Kunde zu sein.
Herzliche Grüsse aus München
der Nachbar von nmh
*) Und ein Vorstand der Commerzbank, Herr Hessenmüller, musste deswegen sogar seinen Hut nehmen, siehe Google!
am 05.12.2022 11:23
hmm habe ein ähnliches Problem. meine Vodi Optionsscheine verkauft. es wurde weder ein Gewinn noch Verlust verrechnet. Warum? Außer den Spesen nix gewesen oder wie?
Verstehe es nicht. Müsste der Betrag nicht zumindest in der Verlust rechnung auftauchen?
Oder übersehe ich hier was?
am 05.12.2022 16:22
Das war ein Totalverlust.
Diese Verluste dürfen von den Banken nicht mehr verrechnet werden.
Den kannst du bei der Steuererklärung angeben.
Sinnvoller ist es solche Dinge per Depotübertrag einem Freund zu verkaufen.
Das ist wie ein Verkauf nur ohne Gebühren.
Dann wird der Verlust noch angerechnet.
am 05.12.2022 16:29
Wenn diese Verluste aber nirgendswo auftauchen, wie soll ich diese bei der Steuer angeben?
Das diese von mir aus nicht direkt verrechnet werden ok, aber dieser Verlust muss doch irgendwo ersichtlich sein.
Und warum ist es ein Totalverlusst wenn ich diese noch verkaufe?
am 05.12.2022 16:46
Der Verlust sollte auf der Jahressteuerbescheinigung genannt werden.
Wenn nicht mußt du halt die Belege zu Kauf und Verkauf vorlegen.
Das ist ein Totalverlust weil die Gebühren höher sind als der Verkaufswert.
Du hast da noch 6,40 Euro drauf gezahlt.
am 05.12.2022 17:01
OK, das mit dem Totalverlust wie du es beschreibst kann ich nachvollziehen.
Das mit der JSTB und Codi ist ein anderes Thema, und müsste ich dies nicht in meiner Steuerübersicht auch finden bzw, sehen?
am 05.12.2022 17:08
Verluste aus Termingeschäften und Totalverluste werden nicht mehr durch die Bank versteuert.
Deshalb steht da Null.