10.11.2020 11:04 - bearbeitet 10.11.2020 11:04
10.11.2020 11:04 - bearbeitet 10.11.2020 11:04
@ehemaliger Nutzer schrieb:Oder habe ich einen Denkfehler?
Hmmm, zumindest kann ich keinen erkennen.
Ich bin mir sicher, dass ich gerade irgendwas übersehe bzw. falsche Schlüsse ziehe, weiß aber noch nicht genau wo und was.
Ich muss nachdenken.
10.11.2020 14:41 - bearbeitet 10.11.2020 14:43
10.11.2020 14:41 - bearbeitet 10.11.2020 14:43
@GetBetter schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:Oder habe ich einen Denkfehler?
Hmmm, zumindest kann ich keinen erkennen.
Ich bin mir sicher, dass ich gerade irgendwas übersehe bzw. falsche Schlüsse ziehe, weiß aber noch nicht genau wo und was.
Ich muss nachdenken.
Ihr vermischt beide den Grenz- und den Gesamtsteuersatz.
Der Grenz-~ gibt an, wie jeder zusätzliche Euro zu besteuern ist. Hier ist es offensichtlich: Wenn der >25% ist, lohnt sich die Veranlagung nicht, weil jeder Euro Kapitalertrag eben mit >25% versteuert wird.
Das Beispiel von @ehemaliger Nutzer betrachtet nun aber den Gesamtsteuersatz. Man erkennt den Unterschied, wenn man mal nicht von 0 EUR Einkommen und 45000 EUR Aktiengewinn, sondern von 40000 EUR Einkommen und 5000 EUR Aktiengewinn ausgeht:
ESt bei 40000: 8452 EUR
ESt bei 45000: 10807 EUR
(Werte laut BMF-Rechner)
Differenz: 2355 EUR -- ergibt einen Steuersatz auf die 5000 EUR von 47.1% ≫ 25%.
Um beides unter einen Hut zu bekommen, würde ich eine Kombination vorschlagen:
Eine Veranlagung empfiehlt sich, wenn das normal zu versteuernde Einkommen <25000 EUR (→ Grenz-~) und das Gesamteinkommen <50000 EUR (→ Gesamt-~) ist.
10.11.2020 14:59 - bearbeitet 10.11.2020 15:04
10.11.2020 14:59 - bearbeitet 10.11.2020 15:04
Nachtrag: Ich glaube fast, die 25k 17k¹-Grenze ist doch die am Ende sinnvollste, sofern man splitten kann.
Denn um @ehemaliger Nutzers Beispiel noch einmal heranzuziehen: 45000 EUR Kapitalgewinn, sonst keine Einkünfte.
- rein AbgSt: 11250 EUR
- rein ESt: 10244 EUR
- Split: 17000 EUR ESt + 28000 EUR AbgSt: 1577 + 7000 = 8577 EUR
¹ Laut BMF liegt der Grenzsteuersatz ab 17000 EUR Einkommen > 25%.
Nachnachtrag: Splitting ist wohl eher nicht erlaubt 😞
10.11.2020 16:20 - bearbeitet 10.11.2020 16:46
10.11.2020 16:20 - bearbeitet 10.11.2020 16:46
@Necoro schrieb:Ihr vermischt beide den Grenz- und den Gesamtsteuersatz.
Ne, ich glaube daran liegt es nicht, denn...
@Necoro schrieb:Um beides unter einen Hut zu bekommen, würde ich eine Kombination vorschlagen:
Eine Veranlagung empfiehlt sich, wenn das normal zu versteuernde Einkommen <25000 EUR (→ Grenz-~) und das Gesamteinkommen <50000 EUR (→ Gesamt-~) ist.
...ich kriege diese Zahlen nicht unter einen Hut.
Wenn der Grenzsteuersatz (der ja grundsätzlich höher liegt als der Gesamtsteuersatz) schon bei 25.000 € erreicht ist, wie kann es dann bei einem anderen noch bei 50.000 € grenzwertig sein?
Ich finde den großen Unterschied zu hoch da dieser deutlich über den abzugsfähigen Kosten (Differenz zwischen Einkommen und zvE) liegt.
Daher scheitert meine persönliche Plausibilitätsprüfung (die einen fehlerhaften Algorithmus haben mag).
am 10.11.2020 16:35
@GetBetter schrieb:Daher scheitert meine persönliche Plausibilitätsprüfung (die einen fehlerhaften Algorithmus haben mag).
Deine Plausi hat Recht: Hab das mal beispielhaft mit 16k Einkommen und 20k Kapitalertrag gerechnet, und eine Anrechnung wäre teurer.
Macht denn also nur Sinn, wenn die Steuern die man spart, weil ein Teil mit <25% besteuert wird, mehr sind, als die Mehrbesteuerung ab 17k. (Das ist z.B. im Beispiel von @ehemaliger Nutzer so, wo ja ~9000 EUR als Grundfreibetrag vollständig steuerbefreit sidn).
am 10.11.2020 23:50
Natürlich wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Kapitalertrag "nach" den sonstigen Einkünften gerechnet. Es wird einmal mit und einmal ohne geprüft, also liegt der Kapitalertrag "oben drauf", dort wo der höchste Steueranteil zu zahlen ist.
Bis zu welcher Summe das der Fall ist, ist aus meiner Sicht nur in extrem wenig Fällen relevant, denn wer so wenig normales Einkommen hat und trotzdem so viele Kapitalerträge, wird hoffentlich sowieso die Anlage KAP ausfüllen. Das Kreuzchen für Günstigerprüfung tut dann auch nicht mehr weh.
Warum wird man die KAP ausfüllen? Weil die Bank einem keine Abzüge vom zu versteuernden Einkommen gewähren kann.
am 11.11.2020 00:40
@Ihr Nickname schrieb:Natürlich wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Kapitalertrag "nach" den sonstigen Einkünften gerechnet. Es wird einmal mit und einmal ohne geprüft, also liegt der Kapitalertrag "oben drauf", dort wo der höchste Steueranteil zu zahlen ist.
Die Formulierung "Es wird einmal mit und einmal ohne geprüft" gefällt mir am Besten.
Mit "nach" und "oben drauf" kann ich in dem Zusammenhang nicht viel anfangen, ich weiß aber was Du meinst.