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Kapitalertragssteuer durch Umzug nach Belgien umgehen

DidierSix
Autor
9 Beiträge

Hallo,

Hat eine(r) von euch schon mal die Kapitalertragssteuer durch einen Umzug nach Belgien umgangen? Oder mal ins Auge gefasst das zu tun?

Könnte sich ja schon mal lohnen wenn man einen erklecklichen Aktiengewinn realisieren würde und dementsprechend ordentlich Kapitalertragssteuer plus Soli zahlen müsste. Kommt natürlich auch auf die Lebensumstände drauf an, logisch, bei einer Festanstellung im tiefsten Bayern sicher nicht möglich, bin aber Freelancer und arbeite aktuell sowieso zu 60% von zu Hause aus.

Grüße

37 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@DidierSix  schrieb:


Das wäre noch ein angenehmer Nebeneffekt, hatte ich auch schon gesehen, ich würde von der privaten KV in die gesetzliche KV zurückkommen.
Wegen diesem Thema wollte ich schon nach Spanien, hab ne Hütte auf La Palma, aber mit B würde ich dann gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.


aka Sozialschmarotzer.

 

Erst "sparen" durch günstige PKV -- dann Sozialsysteme belasten, wenns teuer wird.

DidierSix
Autor
9 Beiträge

 


@dg2210  schrieb:

@DidierSix  schrieb:

Natürlich wäre das zwingend notwendig in B steuerpflichtig zu sein. Das heisst erstmal anmelden und mehr als 180 Tage in B zu sein.

Nein!

"In Belgien steuerpflichtig zu sein" und "In Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein" sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.  Für deinen Zweck kommt es nur auf letzten an.


OK, wann bin ich denn in D steuerpflichtig? Wenn ich meinen Lebenmittelpunkt hier habe. Und den habe ich nicht wenn ich im Ausland wohne und die meiste Zeit dort verbringe. Auch wenn ich das Geld dort nicht verdiene.

Sonst würden hier etliche Arbeitskollegen schon in D steuerpflichtig sein, obwohl sie in CH steuerpflichtig sind und hier etliche Zeit arbeiten.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@DidierSix  schrieb:

 


@dg2210  schrieb:

@DidierSix  schrieb:

Natürlich wäre das zwingend notwendig in B steuerpflichtig zu sein. Das heisst erstmal anmelden und mehr als 180 Tage in B zu sein.

Nein!

"In Belgien steuerpflichtig zu sein" und "In Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein" sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.  Für deinen Zweck kommt es nur auf letzten an.


OK, wann bin ich denn in D steuerpflichtig? Wenn ich meinen Lebenmittelpunkt hier habe.


Falsch. Ich empfehle §1 Abs. 4 EStG zu lesen.

Antonia
Mentor ★★★
2.627 Beiträge

@Necoro  schrieb:

@DidierSix  schrieb:


Das wäre noch ein angenehmer Nebeneffekt, hatte ich auch schon gesehen, ich würde von der privaten KV in die gesetzliche KV zurückkommen.
Wegen diesem Thema wollte ich schon nach Spanien, hab ne Hütte auf La Palma, aber mit B würde ich dann gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.


aka Sozialschmarotzer.

 

Erst "sparen" durch günstige PKV -- dann Sozialsysteme belasten, wenns teuer wird.


 

Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!

Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@DidierSix  schrieb:

 


@dg2210  schrieb:

@DidierSix  schrieb:

Natürlich wäre das zwingend notwendig in B steuerpflichtig zu sein. Das heisst erstmal anmelden und mehr als 180 Tage in B zu sein.

Nein!

"In Belgien steuerpflichtig zu sein" und "In Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein" sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.  Für deinen Zweck kommt es nur auf letzten an.


OK, wann bin ich denn in D steuerpflichtig? Wenn ich meinen Lebenmittelpunkt hier habe. Und den habe ich nicht wenn ich im Ausland wohne und die meiste Zeit dort verbringe.


Ich muß mich leider wiederholen:

Nein! So funktioniert das Steuerrecht nicht!

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@Antonia  schrieb:


 

Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!

Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!


@Antonia: Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.

artdeco
Experte
124 Beiträge

Wenn ich mir die Threaderöffnung anschaue und deinen Input hier verfolge, scheinst du ja mit deinen Gedanken schon sehr weit gekommen zu sein.

Fehlt nur die Umsetzung, also auf !!

Für weitere Infos ist das Forum mMn ungeeignet. Musst halt zum Steuerberater gehen, der sich mit der Thematik auskennt.

Kostet aber Geld Smiley (überglücklich) !!

Aber bei den steuerfreien Kursgewinnen ist das ja kein Problem

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Antonia  schrieb:


 

Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!

Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!


@Antonia: Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.


Huch? Was ist dazu die Begründung (nehme auch einfach gerne einen Link)?

Antonia
Mentor ★★★
2.627 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Antonia  schrieb:


 

Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!

Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!


@Antonia: Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.


 

So ein Mist aber auch.

Danke für die Info @dg2210 .

Mir bleibt der "Trost", dass der Aufwand ziemlich groß wäre, es allein wg der GKV zj machen   😕

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@Necoro  schrieb:

@dg2210  schrieb:


Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.

Huch? Was ist dazu die Begründung (nehme auch einfach gerne einen Link)?


Gerne: https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/17.html

(plus die ganzen "höherrangigen" Dokumente)

 

Zusammenfassung:

Jeder EU-Bürger hat das Recht, in jedem EU-Staat zu arbeiten.

Kein Staat hat das Recht, seinen Arbeitsmarkt durch künstliche Barrieren abzuschotten.

Wer in einem EU-Staat in der "gesetzlichen" Krankenversicherung ist, kann von dem Staat, in dem er arbeiten will, nicht in eine teure "PKV" gezwungen werden , denn das wäre eine verbotene Abschottungsmaßnahme.

Daher muß ein "gesetzlich" Versicherter aus einem EU-Staat bei der Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Staat einen Weg in die "gesetzliche" KV haben.

 

"gesetzlich" und "PKV" stehen in Anführungszeichen, weil dies die typisch deutsche Terminologie ist.