11.11.2020 14:25 - bearbeitet 11.11.2020 14:26
Hallo,
Hat eine(r) von euch schon mal die Kapitalertragssteuer durch einen Umzug nach Belgien umgangen? Oder mal ins Auge gefasst das zu tun?
Könnte sich ja schon mal lohnen wenn man einen erklecklichen Aktiengewinn realisieren würde und dementsprechend ordentlich Kapitalertragssteuer plus Soli zahlen müsste. Kommt natürlich auch auf die Lebensumstände drauf an, logisch, bei einer Festanstellung im tiefsten Bayern sicher nicht möglich, bin aber Freelancer und arbeite aktuell sowieso zu 60% von zu Hause aus.
Grüße
am 11.11.2020 17:23
@DidierSix schrieb:Das wäre noch ein angenehmer Nebeneffekt, hatte ich auch schon gesehen, ich würde von der privaten KV in die gesetzliche KV zurückkommen.
Wegen diesem Thema wollte ich schon nach Spanien, hab ne Hütte auf La Palma, aber mit B würde ich dann gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
aka Sozialschmarotzer.
Erst "sparen" durch günstige PKV -- dann Sozialsysteme belasten, wenns teuer wird.
am 11.11.2020 17:25
@dg2210 schrieb:
@DidierSix schrieb:Natürlich wäre das zwingend notwendig in B steuerpflichtig zu sein. Das heisst erstmal anmelden und mehr als 180 Tage in B zu sein.
Nein!
"In Belgien steuerpflichtig zu sein" und "In Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein" sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Für deinen Zweck kommt es nur auf letzten an.
OK, wann bin ich denn in D steuerpflichtig? Wenn ich meinen Lebenmittelpunkt hier habe. Und den habe ich nicht wenn ich im Ausland wohne und die meiste Zeit dort verbringe. Auch wenn ich das Geld dort nicht verdiene.
Sonst würden hier etliche Arbeitskollegen schon in D steuerpflichtig sein, obwohl sie in CH steuerpflichtig sind und hier etliche Zeit arbeiten.
am 11.11.2020 17:31
@DidierSix schrieb:
@dg2210 schrieb:
@DidierSix schrieb:Natürlich wäre das zwingend notwendig in B steuerpflichtig zu sein. Das heisst erstmal anmelden und mehr als 180 Tage in B zu sein.
Nein!
"In Belgien steuerpflichtig zu sein" und "In Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein" sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Für deinen Zweck kommt es nur auf letzten an.
OK, wann bin ich denn in D steuerpflichtig? Wenn ich meinen Lebenmittelpunkt hier habe.
Falsch. Ich empfehle §1 Abs. 4 EStG zu lesen.
am 11.11.2020 17:32
@Necoro schrieb:
@DidierSix schrieb:Das wäre noch ein angenehmer Nebeneffekt, hatte ich auch schon gesehen, ich würde von der privaten KV in die gesetzliche KV zurückkommen.
Wegen diesem Thema wollte ich schon nach Spanien, hab ne Hütte auf La Palma, aber mit B würde ich dann gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.aka Sozialschmarotzer.
Erst "sparen" durch günstige PKV -- dann Sozialsysteme belasten, wenns teuer wird.
Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!
Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!
am 11.11.2020 17:32
@DidierSix schrieb:
@dg2210 schrieb:
@DidierSix schrieb:Natürlich wäre das zwingend notwendig in B steuerpflichtig zu sein. Das heisst erstmal anmelden und mehr als 180 Tage in B zu sein.
Nein!
"In Belgien steuerpflichtig zu sein" und "In Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein" sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Für deinen Zweck kommt es nur auf letzten an.
OK, wann bin ich denn in D steuerpflichtig? Wenn ich meinen Lebenmittelpunkt hier habe. Und den habe ich nicht wenn ich im Ausland wohne und die meiste Zeit dort verbringe.
Ich muß mich leider wiederholen:
Nein! So funktioniert das Steuerrecht nicht!
am 11.11.2020 17:35
am 11.11.2020 17:37
Wenn ich mir die Threaderöffnung anschaue und deinen Input hier verfolge, scheinst du ja mit deinen Gedanken schon sehr weit gekommen zu sein.
Fehlt nur die Umsetzung, also auf !!
Für weitere Infos ist das Forum mMn ungeeignet. Musst halt zum Steuerberater gehen, der sich mit der Thematik auskennt.
Kostet aber Geld !!
Aber bei den steuerfreien Kursgewinnen ist das ja kein Problem
am 11.11.2020 17:38
@dg2210 schrieb:
@Antonia schrieb:
Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!
Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!
@Antonia: Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.
Huch? Was ist dazu die Begründung (nehme auch einfach gerne einen Link)?
am 11.11.2020 17:46
@dg2210 schrieb:
@Antonia schrieb:
Danke @Necoro , das war auch mein erster Gedanke!
Dem wird ja hoffentlich bald mal ein Riegel vorgeschoben!
@Antonia: Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.
So ein Mist aber auch.
Danke für die Info @dg2210 .
Mir bleibt der "Trost", dass der Aufwand ziemlich groß wäre, es allein wg der GKV zj machen 😕
am 11.11.2020 18:08
@Necoro schrieb:
@dg2210 schrieb:
Die Regelung bleibt, weil sie ein Kernelement der EU (Arbeitnehmerfreizügigkeit) berührt.Huch? Was ist dazu die Begründung (nehme auch einfach gerne einen Link)?
Gerne: https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/17.html
(plus die ganzen "höherrangigen" Dokumente)
Zusammenfassung:
Jeder EU-Bürger hat das Recht, in jedem EU-Staat zu arbeiten.
Kein Staat hat das Recht, seinen Arbeitsmarkt durch künstliche Barrieren abzuschotten.
Wer in einem EU-Staat in der "gesetzlichen" Krankenversicherung ist, kann von dem Staat, in dem er arbeiten will, nicht in eine teure "PKV" gezwungen werden , denn das wäre eine verbotene Abschottungsmaßnahme.
Daher muß ein "gesetzlich" Versicherter aus einem EU-Staat bei der Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Staat einen Weg in die "gesetzliche" KV haben.
"gesetzlich" und "PKV" stehen in Anführungszeichen, weil dies die typisch deutsche Terminologie ist.