Kapitalertragssteuer auf Dividende
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am 17.08.2019 14:01
Grüß euch!
Und zwar habe ich meine erste Dividendenzahlung von berauschenden 0,10 USD beommen 🙂
In dem PDF "Dividendengutschrift" der comdirect wird wunderbar aufgeschlüsselt wie dieser Betrag zustande kommt und was nach Abzug der Quellensteuer (15%) und dem Umrechnungskurs übrig bleibt, nämlich 0,07 EUR.
Bei dem PDF "Steuerermittlung" zu der o.g. Dividende werden nochmal 0,01 EUR Kapitalertragssteuer (angerechnet auf die ausländische Quellensteuer von 0,01 EUR?) abgezogen und unter "einbehaltene Kapitalertragssteuer" und "angerechnete ausländische Quellensteuer" aufgeführt (siehe Anlage).
Nun frage ich mich wie diese 0,01 EUR zustande kommen?
Bekomme ich diesen zurück wenn ich einen Freistellungsauftrag an die comdirect einreiche?
Mein Sparerpauschbetrag von 801 EUR ist noch längst nicht erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Frederic
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am 17.08.2019 14:13
@Fred90 schrieb:
Bekomme ich diesen zurück wenn ich einen Freistellungsauftrag an die comdirect einreiche?
ja
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 17.08.2019 14:15
… du hast offensichtlich keinen Freistellungsauftrag bei comdirect eingereicht. Das kannst du noch bis kurz vor Ende 2019 erledigen. Dann bekommst du die einbehaltene deutsche Steuer natürlich zurück. Die einbehaltene US-Quellensteuer natürlich nicht; die wird dir erst auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, wenn dein Freistellungsauftrag verbraucht ist.
Gruß paba
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am 17.08.2019 14:27
@Fred90 schrieb:Nun frage ich mich wie diese 0,01 EUR zustande kommen?
Die Berechnung sollte in der Steuermitteilung genau aufgeschlüsselt sein. Normalerweise werden auf die Dividendenzahlungen 25% Abgeltungssteuer plus Soli und eventuell Kirchensteuer angerechnet. Bei 0,09 Euro Ausschüttungen wären das (abgerundet) 0,02 Euro Steuern. Mit Anrechnung der ausländischen Quellensteuer kommen die 0,01 Euro hin.
Viele Grüße
Weinlese
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am 17.08.2019 20:15
@paba schrieb:… du hast offensichtlich keinen Freistellungsauftrag bei comdirect eingereicht. Das kannst du noch bis kurz vor Ende 2019 erledigen. Dann bekommst du die einbehaltene deutsche Steuer natürlich zurück. Die einbehaltene US-Quellensteuer natürlich nicht; die wird dir erst auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, wenn dein Freistellungsauftrag verbraucht ist.
Gruß paba
Hier wird ja öfters zum Freistellungsauftrag geraten, deswegen frage ich mal nach: Habt ihr tatsächlich alle einen FSA hinterlegt? Es gibt doch auch Gründe gegen einen FSA...
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am 17.08.2019 20:23
Ja, ich habe einen FSA eingereicht und wüsste spontan auch nicht, was dagegen sprechen soll...
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am 17.08.2019 20:26
@akonkret schrieb:
Hier wird ja öfters zum Freistellungsauftrag geraten, deswegen frage ich mal nach: Habt ihr tatsächlich alle einen FSA hinterlegt? Es gibt doch auch Gründe gegen einen FSA...
... also ich hab einen Freistellungsauftrag hinterlegt. Ich wüsste für mich keinen Grund, keinen Freistellungsauftrag zu hinterlegen. Dann müsste ich mir ja alles über die Steuererklärung zurückholen. Wäre möglich, aber unpraktisch.
Gruß paba
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am 17.08.2019 20:38
Hallo @akonkret,
dann verrate uns doch mal ganz konkert, welche Gründe deiner Meinung nach dafür sprechen, keinen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen. Ich komm nicht drauf.
Danke paba
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am 17.08.2019 21:34
@paba . Bei der CD ist die Steuerlast sehr übersichtlich dargestellt. In der St.erklärung KAP brauchst du nur eine einzige Zahl einzugeben.
Andere Anlageformen sind komplexer, da gibst du besser den FS ein und fertig. Der Steuerberater oder du selbst braucht sich nicht mit dutzenden Dokumenten herumzuschlagen.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 17.08.2019 21:52
@haxo schrieb:@paba . Bei der CD ist die Steuerlast sehr übersichtlich dargestellt. In der St.erklärung KAP brauchst du nur eine einzige Zahl einzugeben.
Andere Anlageformen sind komplexer, da gibst du besser den FS ein und fertig. Der Steuerberater oder du selbst braucht sich nicht mit dutzenden Dokumenten herumzuschlagen.
hx.
Hallo @haxo,
ich weiß. Ich gebe normalerweise in jedem Jahr die Anlage KAP ab, um mir z.B. ausländische Quellensteuer zurückzuholen, die die comdirect aus steuerrechtlichen Gründen nicht bei der Abgeltungssteuer berücksichtigen darf. Aber warum sollte ich deswegen keinen Freistellungsaftrag bei der comdirect einreichen? Je früher ich die Steuer einsparen, um so besser. Über die Steuererklärung bekomme ich das Geld doch erst Monate später zurück.
Gruß paba
