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Gewinn-/Verlustrechnung bei geerbtem Depot

Katzenfreund
Autor
4 Beiträge

Guten Abend,

 

ich habe ein Depot geerbt, das verschiedene Aktien enthält, die zu einem höheren Preis erworben wurden als sie jetzt wert sind. Andererseits befinden sich auch diverse Aktien im Depot, bei denen der Fall genau umgekehrt liegt (also der eigentlich wünschenswerte Fall vorliegt).

 

Wie verhält es sich jetzt bei Verkäufen?  Kann ich den Verlust von Aktie A, gekauft am xx für  100 Euro, heutiger Wert 75 Euro, mit einem Aktiengewinn beim Verkauf von Aktie B verrechnen lassen, so dass ggf. nicht nur keine Abgeltungssteuer für den Veräußerungsgewinn von Aktie A anfällt, sondern vielleicht sogar weitere Aktien mit Gewinn verkauft werden können, ohne dass Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, weil der Verlust beim Verkauf von Aktie B entsprechend hoch war?

 

Bekomme ich für das Depot also einen neuen Verlusttopf, für den die Anschaffungspreise maßgeblich sind, die mein Vater damals für die einzelnen Werte gezahlt hat?

 

Vielen Dank

14 ANTWORTEN

Katzenfreund

Was genau ist mit "Gewinne, die am Ende des Jahres nicht verrechnet wurden, verfallen dann zum 31.12." gemeint? 

Silver_Wolf
Legende
5.878 Beiträge

@Katzenfreund  schrieb:

Was genau ist mit "Gewinne, die am Ende des Jahres nicht verrechnet wurden, verfallen dann zum 31.12." gemeint? 


Das ist reichlicher Unsinn.

Nicht realisierte Gewinne die nicht mit Verlusten verrechnet werden bleiben halt im Depot stehen.

Da verfällt gar nichts.

 

Man hätte halt mit einer Realisierung den Verlusttopf mindern können.

GetBetter
Legende
8.406 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@Katzenfreund  schrieb:

Was genau ist mit "Gewinne, die am Ende des Jahres nicht verrechnet wurden, verfallen dann zum 31.12." gemeint? 


Das ist reichlicher Unsinn.

Nicht realisierte Gewinne die nicht mit Verlusten verrechnet werden bleiben halt im Depot stehen.

Da verfällt gar nichts.


 

Die Antwort von @CurtisNewton ist vollkommen korrekt aber zugegebenermaßen reichlich missverständlich formuliert. Das gilt für Deine Antwort aber in gleicher Weise.

 

@Katzenfreund

Nochmal zurück auf Anfang. Du hattest folgendes wissen wollen:

 

Wie lange kann ich den Verlusttopf denn nutzen? Müssen Gewinne, die in einem Jahr angefallen sind, mit Verlusten verrechnet werden, die im selben Jahr entstanden sind? Oder können solche Transkationen jahrübergreifend erfolgen?

Ja. Gewinne, die in einem Jahr angefallen sind, können mit Verlusten verrechnet werden, die im selben Jahr entstanden sind. Oder auch mit Verlusten, die in früheren Jahren verstanden sind. Verrechnet wird nämlich immer mit dem Verlusttopf, in dem alle Aktienverluste gesammelt werden und der am Ende eines Kalenderjahres einfach ins Folgejahr vorgetragen wird. Das funktioniert zeitlich unbegrenzt, längstens bis zum Ableben des Depotinhabers (oder bis zu einer eventuellen Gesetzesänderung).

 

Anders sieht es dagegen bei Gewinnen aus – und selbstverständlich reden wir hier von realisierten Gewinnen, und nicht von noch im Depot stehenden Buchgewinnen. Gewinne, die bis zum Jahresende nicht mit Verlusten verrechnet wurden, werden nicht ins Folgejahr vorgetragen. In der Praxis bedeutet das, dass solche nicht verrechneten Gewinne definitiv versteuert werden und sich auch nicht mehr durch zukünftig realsierte Verluste zurückholen lassen.

 

Ungeachtet dessen wurde bei alken bisherigen Antworten stillschweigend unterstellt, dass die geerbten Aktien erst 2009 oder später gekauft wurden. Für diesn Fall sind die Antworten korrekt.

 

Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sähe die Antwort allerdings etwas anders aus: Für diese ist eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nicht möglich. Das gilt in beide Richtungen:

Mit solchen Aktien erlittene Verluste können mit nichts mehr verrechnet werden, umgekehrt sind damit eingefahrene Gewinne aber auch steuerfrei.

Krügerrand
Mentor
964 Beiträge

Korrekt, der letzte Abschnitt von @GetBetter ist der wichtigste, da man hier etwas kaputt machen kann.

 

Der Rest ist, wie er ist.

#TANSTAAFL "There ain't no such thing as a free lunch."

dg2210
Legende
8.283 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

\

Verluste werden ins nächste Jahr fortgeschrieben, verfallen also nicht.

 


Das ist die heutige Rechtslage, die sich schnell ändern kann. Daher ist der oben mehrfach gegebene Rat, zum Jahresende aufzuräumen, so wichtig. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)