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Geplante Änderungen beim BAFöG

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

 Liebe Leute,

 

wenn ihr euch bisher beim Investieren in die Junior-Depots eurer Kinder deswegen zurück gehalten habt, weil ihr euch Sorgen um die Vermögensgrenze beim späteren BAFöG gemacht habt, dann könnt ihr fortan womöglich etwas freier atmen:

 

Das Bundeskabinetts will ran ans BAföG und unter anderem den Freibetrag für das Vermögen des "Kindes" von bisher 12.000 Eur auf dann 45.000 Eur erhöhen.

 

Eine Übersicht über die (weiteren) geplanten Änderungen gibt es unter anderem hier:

 

Klick  

 

Also nix wie ran an die Sparpläne und Sparrate erhöhen! 🙂

 

Ich wünsche einen schönen Abend!

 

Lukas

 

 

 

4 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

45.000 Euro Freibetrag finde ich schon krass.

 

Zum Vergleich: Ich habe nicht studiert, sondern nach meinem Schulabschluss eine Ausbildung gemacht und arbeite seitdem im gleichen Unternehmen. Sollte ich jetzt arbeitslos werden, ein Jahr (eventuell etwas länger, aber auch nicht ewig) Alg I  beziehen und danach immer noch keinen Job finden, muss ich erstmal mein Erspartes aufbrauchen und erhalte sehr lange kein Alg II. Ich weiß nicht genau, wie hoch der Freibetrag bei Alg II ist, jedoch ist dieser bedeutend niedriger als 45.000 Euro. Der Student darf also das Geld behalten und ich muss es aufbrauchen?!

 

Das soll jetzt auch nicht falsch rüberkommen: Ich versuche nicht arbeitslos zu werden sondern möchte gerne noch ein paar Jahr(zehnt)e weiterarbeiten. Und ich vermute auch, dass ich in einem Jahr auch einen neuen Job finden würde. Aber ich habe auch keine Glaskugel und weiß nicht, was ich in drei Jahren machen werde.

 

Grüße aus Dresden

Sonni

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.877 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  Ein Student  ist nicht arbeitslos sondern macht eine Ausbildung die er, im Gegensatz zu einem Auszubildenden im Betrieb, nicht bezahlt bekommt sondern selbst finanziert. Und Bafög bekommt man auch nicht für den Rest seines Lebens sondern nur für die Zeitdauer die normalerweise für die Ausbildung vorgesehen ist. Des weiteren ist Bafög zur Hälfte ein zinsloser Kredit der zurück gezahlt werden muss.

 

Was Du forderst entspricht in etwa dass Du als betrieblicher Azubi kein Gehalt bekommst da Du ja eh schon genug Geld auf dem Konto hast,

und wenn Du als Azubi doch Gehalt bekommst, dass Du die Hälfte Deines Azubi Gehaltes nach Abschluss Deiner Ausbildung zurück zahlen musst.

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Was Du forderst entspricht in etwa dass Du als betrieblicher Azubi kein Gehalt bekommst da Du ja eh schon genug Geld auf dem Konto hast, und wenn Du als Azubi doch Gehalt bekommst, dass Du die Hälfte Deines Azubi Gehaltes nach Abschluss Deiner Ausbildung zurück zahlen musst.


Ich fordere eher ähnlichere Freibeträge. Wie hoch oder niedrig diese sein sollen, darüber lässt sich streiten. Ich habe jetzt mal ganz kurz gegoogelt: 3.900 Euro für mich als Freibetrag +19.500 Euro Vermögen zur Altersvorsorge vs. 45.000 Euro sind schon ein Unterschied.

 

Als Azubi bekommt man eine Ausbildungsvergütung, weil man auch da schon eine (wenn auch geringe und mit der Zeit immer höhere) Wertschöpfung im Unternehmen leistet. Das ist ja keine Sozialleistung vom Staat. Bafög in Höhe von 50 Prozent ist bei weitem immer noch mehr als 0 Euro Alg II, weil man zu viel Vermögen erspart hat.

 

Grüße aus Dresden

Sonni

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

Ach, jetzt ist mir klar geworden, woher dieser große Sprung beim Vermögensfreibetrag auf 45.000 Eur kommen soll:

 

"Antragstellende können ab sofort auch mehr eigenes Vermögen haben und trotzdem BAföG bekommen. Bei unter 30-Jährige sind das 15.000, ab 30 Jahren 45.000 Euro."

 

Schade, schade, Schokolade...