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am 07.01.2019 16:40
guten tag zusammen,
das depot bei der comdirect wurde vor kurzem erst eröffnet - derzeit warte ich auf die ausführung des depot übertrags.
nun ist mir eingefallen dass ich der comdirect noch keinen freistellungsauftrag für zukünftige erträge erteilt habe.
1) macht die erteilung eines freistellungsauftrags bei der comdirect überhaupt sinn für mich, wenn die jahres erträge, bei mir ausschliesslich dividenden, locker und leicht die höhe des maximal möglichen freistell. auftrags von euro 1602,- ( verheiratet sonst bei keiner anderen bank bisher freistellungs aufträge erteilt - keine kirchensteuer ) übersteigen?
2) liegt evtl. der einzige vorteil durch die erteilung eines freistellungs auftrags darin, dass bis zu dessen ausschöpfen keine abgeltungssteuer+soli auf meine dividenden oder etwaige realisierte kursgewinne von der comdirect abgeführt wird, ich somit die abgeltungssteuer "vorauszahlung" für max. euro 1602,- vermeide?
3) ergibt sich durch erteilung eines freistellungsauftrags ein steuer stundungseffekt da ich die jahres erträge ohnehin in der jahres steuererklärung erklären werde?
( da ich bisher ausschl. dividenden bei einer ausländ. depotbank vereinahmt habe ist diese thematik völlig neu für mich. )
herzlichen dank für eure hilfe vorab und einen tollen start in ein gesundes neues jahr!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 07.01.2019 16:57
Hallo @fireball8,
- Das ergibt schon Sinn, da Du hierdurch 1602,- Euro steuerfrei vereinnahmen kannst, erst darüber hinaus zahlst Du Steuern und Soli.
- Ja.
- Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilst, zahlst Du erst die Steuern und holst sie Dir über die Steuererklärung zurück. Einfacher ist es meiner Meinung nach, den Freibetrag gleich zu nutzen. Warum erst zahlen, nur um es später zurück zu fordern?
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am 07.01.2019 16:58
Hallo @fireball8,
im einfachsten Steuerfall für einen Aktienbesitzer, nämlich einfach ein Depot bei einer (nicht mehreren) deutschen Bank wie der Comdirect zu haben, funktioniert es so:
Du richtest bei der Bank den Freistellungsauftrag in der gewünschten Höhe ein, und die Bank führt nur für über diesen Betrag anfallende Erträge Kapitalertragssteuern ab. In der Folge ist auch die Angabe der Kapitaleinkünfte bei der Steuererklärung nicht notwendig (und bringt auch keinen Vorteil), da die Bank bereits alles erledigt hat.
Natürlich gibt es zig Gründe und Situationen, bei denen es dennoch sinnvoll sein kann, die Kapitalerträge anzugeben und ebenso welche, bei denen man dies sogar tun muss. Aber allein der Aktienhandel/-besitz und Dividendeneinkünfte bei einer einzelnen Bank gehören nicht dazu.
Also Antwort auf deine konkreten Fragen:
1) Ja, macht Sinn, wenn du den Freistellungsbetrag nicht schon anderweitig ausgeschöpft hast.
2) Ja, wie oben beschrieben.
3) Nein, gestundet wird hier nichts, aber es wird eben eine Steuerüberzahlung vermieden. Unter Umständen ist die Angabe der Erträge in der Steuererklärung nach deinem Übertrag und Einrichtung des Freistellungsauftrags aber unnötig, siehe oben. In dem Fall hat die Bank dir die freien Erträge steuerfrei gutgeschrieben und die restlichen bereits korrekt versteuert.
baha
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am 07.01.2019 17:04
Der Freistellungsauftrag würde bewirken, daß gut 400 Euro Steuern weniger einbehalten werden.
Tatsächlich bleibt „unter dem Strich“ der gleiche Steuerbetrag, wenn du ohne Freistellungsauftrag erst zu viel Steuern zahlst und dir das dann über die Steuererklärung wieder zurückholst. Du gibst dem Staat nur einen vorübergehenden Kredit.
Warum willst du in jedem Fall die Erträge in der Steuererklärung angeben? Liegt dein bzw. euer persönlicher Steuersatz unter 25%? Ansonsten sind die meisten Leute froh, wenn sie sich diesen Teil der Steuererklärung sparen können.
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am 07.01.2019 21:40
besten dank für die mühe,
ja rückforderung da deutlich unter 25% + Soli.
kap macht macht der steuerberater.
herzliche grüsse

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