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Aktien & Steuern

svewo
Beobachter
4 Beiträge

Hi, ich bin absoluter Neuling was Aktien betrifft, daher bitte nicht steinigen, falls meine Fragen doof sind.

Ich habe einmal grundlegende Fragen zur Versteuerung von Aktiengewinnen. Wenn ich eine Aktie heute kaufe und in einer Woche mit Gewinn verkaufe, führt meine Depotbank bei nicht hinterlegtem Freistellungsauftrag Abgeltungssteuer, Soli, Kirchensteuer ab. Verstehe ich es richtig, dass mit der Abgeltungssteuer dem Fiskus gegenüber alles abgegolten ist? Oder erhöht der Gewinn des Aktienverkaufs zusätzlich mein zu versteuerndes Einkommen und ich muss bei der jährlichen Einkommensteuer nochmals mehr versteuern?

 

Beispiel: Ich bin ein kleiner Selbstständiger und habe 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (Gewinn) aus Gewerbebetrieb. Mit einem Aktienverkauf habe ich z.B. 5.000 EUR Gewinn gemacht. Abzüglich Abgeltungssteuer (der Einfachheit halber rechne ich mit 25%) bleiben 3750 EUR. Muss ich nun am Jahresende 20.000 EUR über die Einkommensteuererklärung versteuern oder 23.750 EUR?

10 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

Hallo @svewo und herzlich willkommen in der Community.

 


@svewo  schrieb:

Hi, ich bin absoluter Neuling was Aktien betrifft, daher bitte nicht steinigen, falls meine Fragen doof sind.

Hier wird niemand gesteinigt – selbst dann nicht wenn die Fragen doof wären, was sie aber nicht sind.

 


@svewo  schrieb:

Verstehe ich es richtig, dass mit der Abgeltungssteuer dem Fiskus gegenüber alles abgegolten ist? 

Das verstehst Du absolut richtig, daher der Name.

Dabei unterstelle ich jetzt, dass die Gewinne bei einem deutschen Broker entstanden sind. Ein solcher führt die Steuer automatisch ab, bei einem ausländischer ist das regelmäßig nicht der Fall und Du wärst im Rahmen der Steuererklärung selber verantwortlich.

 


@svewo  schrieb:

Beispiel: Ich bin ein kleiner Selbstständiger und habe 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (Gewinn) aus Gewerbebetrieb. Mit einem Aktienverkauf habe ich z.B. 5.000 EUR Gewinn gemacht. Abzüglich Abgeltungssteuer (der Einfachheit halber rechne ich mit 25%) bleiben 3750 EUR. Muss ich nun am Jahresende 20.000 EUR über die Einkommensteuererklärung versteuern oder 23.750 EUR?


Du versteuern sind dann die 20.000 €, da die anderen 5.000 € schon versteuert sind.

Als freiwillig Krankenversicherter ist der Gewinn allerdings für die Krankenkasse interessant, da auch auf Gewinne aus Kapitalerträgen Beiträge zu zahlen sind.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.144 Beiträge

@svewo  schrieb:

Hi, ich bin absoluter Neuling was Aktien betrifft, daher bitte nicht steinigen, falls meine Fragen doof sind.

Ich habe einmal grundlegende Fragen zur Versteuerung von Aktiengewinnen. Wenn ich eine Aktie heute kaufe und in einer Woche mit Gewinn verkaufe, führt meine Depotbank bei nicht hinterlegtem Freistellungsauftrag Abgeltungssteuer, Soli, Kirchensteuer ab. Verstehe ich es richtig, dass mit der Abgeltungssteuer dem Fiskus gegenüber alles abgegolten ist? Oder erhöht der Gewinn des Aktienverkaufs zusätzlich mein zu versteuerndes Einkommen und ich muss bei der jährlichen Einkommensteuer nochmals mehr versteuern?

 


Deshalb heisst diese Steuer so.  🙂

 

Wenn dein sonstiges Einkommen allerdings gering ist kannst du eine Günstigerprüfung beantragen.

Falls dann der persönliche Steuersatz einschließlich der Kapitalerträge geringer als 25% ist wird dieser angewendet und die gezahlte KESt erstattet.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@svewo  schrieb:

Verstehe ich es richtig, dass mit der Abgeltungssteuer dem Fiskus gegenüber alles abgegolten ist?


Ja, soweit richtig. Eine weitere Versteuerung ist nicht notwendig.

Auch eine Steuererklärung wäre theoretisch nicht notwendig, da die Erträge dem Finanzamt gemeldet werden. Die wäre nur dann (freiwillig) nötig, wenn du einen geringeren persönlichen Steuersatz hast.

Aber da du Selbstständiger bist musst du ja eh eine Steuererklärung machen.

 


@svewo  schrieb:

Beispiel: Ich bin ein kleiner Selbstständiger und habe 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (Gewinn) aus Gewerbebetrieb. Mit einem Aktienverkauf habe ich z.B. 5.000 EUR Gewinn gemacht. Abzüglich Abgeltungssteuer (der Einfachheit halber rechne ich mit 25%) bleiben 3750 EUR. Muss ich nun am Jahresende 20.000 EUR über die Einkommensteuererklärung versteuern oder 23.750 EUR?


Wenn überhaupt dann müsstest du in deinem Beispiel 25.000 Euro versteuern, weil immer der Bruttobetrag versteuert wird.

Aber: Wie oben schon gesagt, musst du das nicht. Der Gewinn ist ja bereits versteuert. Du gibst den Gewinn zwar auf deiner Steuererklärung an, aber ja auch wie viele Steuern du darauf bereit bezahlt hast (steht in der Jahressteuerbescheinigung).

 

Heißt im Klartext: Du hast 5.000 Euro Gewinn, davon führt die Bank 25% ab (Soli und KiSt ignorieren wir mal), bleiben 3.750 Euro wie du sagst. In der Steuererklärung gibst du an, dass du 5.000 Euro Gewinn hattest, und 1.250 Euro Steuern darauf bezahlt hast. Dann rechnet dir das FA aus, dass du 1.250 Euro Steuern auf den Gewinn zu zahlen hast und zieht die gezahlten Steuern davon ab, womit du effektiv bei 0 rauskommst.

Im Falle eines geringeren Steuersatzes würdest du dann eine Steuererstattung kriegen: Sagen wir dein individueller Steuersatz ist 20%. Dann rechnet das FA aus, dass du 1.000 Euro Steuern zu zahlen hast, zieht die 1.250 Euro gezahlte Steuer ab, und du kriegst eine Erstattung von 250 Euro.

 

Wichtig: Es sind immer die Bruttobeträge anzugeben, sonst funktioniert die Rechnung nicht. Du hattest keine 3.750 Euro Gewinn, sondern 5.000.

svewo
Beobachter
4 Beiträge

Als freiwillig Krankenversicherter ist der Gewinn allerdings für die Krankenkasse interessant, da auch auf Gewinne aus Kapitalerträgen Beiträge zu zahlen sind.

 

Ich nehme dann an, dass nur Erträge oberhalb der Freistellungsgrenze für die KK relevant sind?

Und die Kasse bekommt das wie mit? Oder bin ich verpflichtet das selbst zu melden? 

svewo
Beobachter
4 Beiträge

Du gibst den Gewinn zwar auf deiner Steuererklärung an ...

Ich kann doch nur die Anlage KAP ausfüllen, oder wo werden die Gewinne zusätzlich eingetragen?

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@svewo  schrieb:

Du gibst den Gewinn zwar auf deiner Steuererklärung an ...

Ich kann doch nur die Anlage KAP ausfüllen, oder wo werden die Gewinne zusätzlich eingetragen?


Gehört zur Anlage KAP, ja. Die einzelnen Zeilen sind dann in der Jahressteuerbescheinigung auch ausgeschrieben, an sich also recht einfach zu machen.

Wenn du dort mehrere Einkünfte hast werden die natürlich summiert. Ändert aber in der Endberechnung nichts, da die abgeführte KESt (Zeile 37) gegengerechnet wird.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@svewo  schrieb:

Ich nehme dann an, dass nur Erträge oberhalb der Freistellungsgrenze für die KK relevant sind?

Und die Kasse bekommt das wie mit? Oder bin ich verpflichtet das selbst zu melden? 


Ich muss Dich enttäuschen, der Freibetrag ist ein Steuerfreibetrag. Die KK interessiert sich für den gesamten Ertrag.

Als freiwillig versicherter Selbständiger wirst Du der Krankenkasse jährliche einen Einkommensnachweis einreichen müssen. Auf diesem sind auch Kapitalerträge anzugeben.

 

Ein lapidarer Hinweis auf den Steuerbescheid reicht nicht aus, da aus diesem ja aufgrund der abgeltenden Wirkung der Abgeltungssteuer nicht alle Kapitalerträge ersichtlich sind (s.o.).

 

Eine Zusammenfassung findest Du bspw. hier: klick.

svewo
Beobachter
4 Beiträge

"Als freiwillig versicherter Selbständiger wirst Du der Krankenkasse jährliche einen Einkommensnachweis einreichen müssen. Auf diesem sind auch Kapitalerträge anzugeben."

 

Wenn ich es richtig verstanden habe muss man doch keine Anlage KAP beim Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung einreichen, da die Aktiengewinne bereits pauschal über die Abgeltungssteuer abgegolten sind. Dann findet sich doch auch kein Nachweis auf dem Einkommensteuerbescheid, oder wie weise ich das der KK dann nach? 

 

 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@svewo  schrieb:

Wenn ich es richtig verstanden habe muss man doch keine Anlage KAP beim Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung einreichen, da die Aktiengewinne bereits pauschal über die Abgeltungssteuer abgegolten sind. Dann findet sich doch auch kein Nachweis auf dem Einkommensteuerbescheid, oder wie weise ich das der KK dann nach? 


Das hast Du richtig verstanden. 

Ich weiß natürlich nicht wie andere KK verfahren, meine möchte von mir jedenfalls einmal jährlich einen ausgefüllten Fragebogen (mittlerweile digital per Online-Portal) mit Angaben zur Einkommenssituation.

 

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung o.ä. gehen aus dem Steuerbescheid hervor, Kapitaleinkünfte dagegen nicht, da die Anlage KAP nicht verpflichtend ist. Folglich sind diese separat zu deklarieren.

 

Einen Nachweis für die von mir genannten Zahlen hat noch nie jemand verlangt. Am naheliegendsten schiene mir die Vorlage von Kontoauszügen wobei auch das natürlich kein Beweis im engeren Sinne wäre.