Freistellungsauftrag lässt sich nicht mehr anpassen?
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am 19.12.2024 21:00
Ich müsste meinen Freistellungsauftrag von 800 auf 600 korrigieren, da ich bei anderen Banken auch meinen Freibetrag ausgeschöpft habe. Bisklang war das online kein Problem, die Bank hat das neu berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Nun aber geht das nicht mehr?? Die Meldung: "Der von Ihnen eingegebene Betrag ist zu niedrig. Bitte geben Sie einen Betrag ein, der mindestens der Inanspruchnahme (mind. 800 EUR) des laufenden Jahres entspricht." Das ist mir neu. Ein Anruf im Callcenter war schlichtweg schlecht, da die Mitarbeiterin gar nicht verstand was ich möchte und auch nicht in der Lage war mich an einen Supervisor weiter zu leiten. Was kann ich hier tun???
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19.12.2024 21:05 - bearbeitet 19.12.2024 21:08
Du kannst den Freistellungsauftrag nur um den noch nicht genutzten Betrag reduzieren. Wenn du die 800€ schon komplett ausgenutzt hast ist keine Reduktion mehr möglich.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 19.12.2024 21:08
@pd61 schrieb:Ich müsste meinen Freistellungsauftrag von 800 auf 600 korrigieren, da ich bei anderen Banken auch meinen Freibetrag ausgeschöpft habe. Bisklang war das online kein Problem, die Bank hat das neu berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Nun aber geht das nicht mehr?? Die Meldung: "Der von Ihnen eingegebene Betrag ist zu niedrig. Bitte geben Sie einen Betrag ein, der mindestens der Inanspruchnahme (mind. 800 EUR) des laufenden Jahres entspricht." Das ist mir neu.
Das ist überhaupt nicht neu sondern Standard.
Der FSA kann nicht auf einen Betrag geändert werden der geringer ist als der bisher in Anspruch genommene Wert.
Wenn du jetzt mehr als die 1000€ frei gestellt hast dann bekommst du im neuen Jahr einen netten Brief vom FA. 🙂
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am 19.12.2024 21:11
Hmmm, ich erinnere mich, das ich im Dezember immer meine Freistellungsaufträge überprüft und korrigiert habe, auch wenn es schon genutzt wurde. Es wurde dann nachverrechnet ... Wieso ist das nicht mehr möglich? Was mach ich wenn das tatsächlich so ist?
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am 19.12.2024 21:13
@pd61 schrieb:Hmmm, ich erinnere mich, das ich im Dezember immer meine Freistellungsaufträge überprüft und korrigiert habe, auch wenn es schon genutzt wurde. Es wurde dann nachverrechnet ... Wieso ist das nicht mehr möglich? Was mach ich wenn das tatsächlich so ist?
Das war noch nie möglich.
Du machst eine Steuererklärung mit Anlage KAP. 🙂
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am 19.12.2024 21:30
Danke für Euren Input. Ich habe im Forum recherchiert und in der Tat habe ich Beiträge gefunden, wo der Freistellungsauftrag auch bei benutzem Betrag auf Null gesetzt werden konnte und dann die Steuer neu berechnet wurde. Auch bei anderen Banken war es im letzten Jahr noch möglich. Ich werde morgen mal versuchen einen Supervisor bei comdirect zu erreichen.
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am 19.12.2024 22:17
@pd61 schrieb:Danke für Euren Input. Ich habe im Forum recherchiert und in der Tat habe ich Beiträge gefunden, wo der Freistellungsauftrag auch bei benutzem Betrag auf Null gesetzt werden konnte und dann die Steuer neu berechnet wurde. Auch bei anderen Banken war es im letzten Jahr noch möglich. Ich werde morgen mal versuchen einen Supervisor bei comdirect zu erreichen.
Dann viel Erfolg.
Bei jeder meiner Banken lese ich einen entsprechenden Hinweis zum FSA.
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am 19.12.2024 22:40
@pd61 schrieb:Danke für Euren Input. Ich habe im Forum recherchiert und in der Tat habe ich Beiträge gefunden, wo der Freistellungsauftrag auch bei benutzem Betrag auf Null gesetzt werden konnte und dann die Steuer neu berechnet wurde. Auch bei anderen Banken war es im letzten Jahr noch möglich. Ich werde morgen mal versuchen einen Supervisor bei comdirect zu erreichen.
Vermutung: Der Freibetrag wurde erst ausgenutzt, später wurden dann nochmal Verluste realisiert so dass wieder ein Teil des Freibetrags frei wurde. Wenn jetzt der Freibetrag auf den niedrigeren möglichen Wert gesetzt wird, gilt der reduzierte Freibetrag ja für das ganze Jahr, also auch für die zeitlich früheren Zeitpunkte an denen man den Betrag voll ausgenutzt hatte. Dann gibt es Korrekturbuchungen für das komplette Jahr.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 19.12.2024 23:38
@pd61 schrieb:Danke für Euren Input. Ich habe im Forum recherchiert und in der Tat habe ich Beiträge gefunden, wo der Freistellungsauftrag auch bei benutzem Betrag auf Null gesetzt werden konnte und dann die Steuer neu berechnet wurde. Auch bei anderen Banken war es im letzten Jahr noch möglich. Ich werde morgen mal versuchen einen Supervisor bei comdirect zu erreichen.
Den Aufwand kannst Du Dir sparen. Eine nachträgliche Reduktion des freigestellten Ertrages unter die bereits ausgeschöpfte Summe ist definitiv schon seit längerer Zeit nicht (mehr) möglich. Ich bin nichtmal sicher, ob es jemals möglich war.
Diese Einschränkung gilt generell und ist nicht bankspezifisch.
Für die weitere Google-Recherche verwendest Du am besten das schöne deutsche Wort "Herabsetzung" in Kombination mit "Freistellungsauftrag". Das Ergebnis ist eine Flut von Links zu Seiten verschiedenster Banken, des Bundesfinanzministeriums oder beispielsweise Haufe.
Die immer gleiche Formulierung lautet:
"Eine Herabsetzung bis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig."
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am 20.12.2024 08:03
Und selbst wenn es klappt, haben wir nächstes Jahr hier wieder einen Thread eines verärgerten Kunden, der Post vom Finanzamt bekommt und warum die comdirect diese Änderung zulässt. 😂

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