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Anscheinend kann ich einen Freistellungsauftrag nicht online reduzieren.

VSch
Autor ★
12 Beiträge

Anscheinend kann ich einen Freistellungsauftrag nicht online reduzieren. Ich bekomme eine Fehlermeldung. Wieso?

8 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
10.047 Beiträge

hm... eine mögliche Ursache konnte in der (nicht weiter zitierten) Fehlermeldung zu finden sein!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

VSch
Autor ★
12 Beiträge

@Crazyalex 

 

Hallo und Danke für die Antwort.  Die Fehlermeldung sagt,  dass ich im laufenden Jahr schon zB 1000 Euro Inanspruch genommen habe und ich deshalb keinen neuen Freibetrag von zB 900 Euro angeben kann.  D.h. ich kann den nicht reduzieren, wenn der schon 'verbraucht' ist. 

Anscheinend kann die Bank keine Neuberechnung mit einem neuen niedrigeren Betrag durchführen.  Wieso das dann allerdings mit dem PDF Formular geht, erschliesst sich mir nicht.. Ich will aber kein PDF ausfüllen und postalisch verschicken... comdirect ist wie der Name sagt eine direkt Bank.
Gruß VSch

Crazyalex
Legende
10.047 Beiträge

Aha: da wird es schon deutliche klarer.

Meines Wissens nach ist der Weg dabei egal: ein Freistellungsauftrag kann bei der Comdirect nicht unter den bereits verbrauchten Betrag abgesenkt werden.

 

Gruß Crazyalex


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Glücksdrache
Legende
4.540 Beiträge

Hallo @VSch, hallo Community, 

 

von der Systematik her ist ja die Quellensteuer bereits an die Finanzverwaltung überwiesen und anhand der im Kundenstammsatz vorhandenen PLZ sollte auch Bundesland und ggf. Kommune/Stadt den jeweiligen Anteil erhalten. Das ist ein ziemlich komplexes System, was ab 2009 errichtet wurde. Mit dem damaligen Ziel auch die Steuererklärung vereinfachen. 

 

Ich glaube fast - weiß es aber nicht sicher - dass du auf das PDF Formular die Antwort der bearbeitenden Stelle bei der Bank bekommen solltest, dass eine echte Rückwirkung auf bereits geleistete Steuerzahlungen bzw. ein Rückerstattung mit deiner jährlichen Steuererklärung, aber nicht über die Bank erfolgen sollte.

 

Die Bank müsste jede einzelne Transaktion nachrechnen und neue Abrechnungen und Quittungen zur "steuerlichen Behandlung" ausstellen.

 

Solltest du dich in der Summe aller Freistellungsaufträge verrechnet haben so hilft der kurze (!) Einschreibebrief an das Finanzamt. Damit trittst du von einer etwaigen un(absichtlichen) Steuerverkürzung zurück und bist sicher. Im Normalfall wird das Finanzamt keine sofortige Nachzahlung verlangen.

 

So würde ich dir das bei einem Kaffee unter Kollegen/Bekannten erklären, ist keine Beratung.

 

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache 

VSch
Autor ★
12 Beiträge

@Glücksdrache 

Danke für die Infos.  Ich verstehe es so, dass in obigem Beispiel die comdirect für die 1000 Euro Ertrag eben keine Steuer wg. der Freistellung für mich gezahlt hat. Wenn ich den auf 900 reduziere, müsste die Bank 'nur' für 100 Euro die Abgeltungssteuer nachzahlen, also 25Euro.  Scheint mir nicht zu kompliziert zu sein.  Ich muss aber wohl mit dem Finanzamt reden, Danke für den Tipp.

 

Gruß VSch

Crazyalex
Legende
10.047 Beiträge

 

https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/freistellungsauftrag-l%C3%A4sst-sich-nicht-mehr...

 

Gruß Crazyalex

 


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Glücksdrache
Legende
4.540 Beiträge

Hallo @VSch,

 

danke für die schnelle Antwort. Ja, das Finanzamt beißt nicht. 😊 Im Ernst, das Nachbuchen bei der Bank wäre jede Menge Arbeit und ist super kompliziert, weil das ja tag- und minutengenau im Freistellungsauftrag und deinen Unterlagen verbucht wird. 

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache

Silver_Wolf
Legende
5.773 Beiträge

Der FSA kann nicht auf unter den bereits genutzten Betrag gesenkt werden. Bei keiner Bank.

Wozu auch, was soll das?