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Freistellungsauftrag lässt sich nicht mehr anpassen?
20.12.2024 10:48 - bearbeitet 20.12.2024 10:50
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20.12.2024 10:48 - bearbeitet 20.12.2024 10:50
@Floppy85 schrieb:Und selbst wenn es klappt, haben wir nächstes Jahr hier wieder einen Thread eines verärgerten Kunden, der Post vom Finanzamt bekommt und warum die comdirect diese Änderung zulässt. 😂
Ich probiere mich mal am Konjunktiv: Falls es ginge und die Comdirect nach der Senkung des FSA die Steuern abführte, hätte das Finanzamt keinen Grund, Post zu schicken, da die Steuern auf Bankenebene korrekt verrechnet worden wären.
Somit ist deine Sorge unbegründet. Und da es eh nicht geht, umso mehr.
Was lernen wir aus diesem Fall: immer nur den maximal möglichen Beitrag verteilen. Falls dann am Jahresende noch Spielraum ist, erst bei Bank A reduzieren, dann bei Bank B erhöhen.
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am 20.12.2024 10:57
Das praktische Problem waere wohl, da der FSA ja fuer das ganze Kalenderjahr gilt, alle Buchungen vom 2.1. an, inklusive Vorabpauschale, neu berechnet werden muessten und man fuer beliebige Zeitraeume ins Soll rutschen kann. Wenn dann die Rechnung fuer die geduldete Ueberziehung kommt passt es auch wieder keinem.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 20.12.2024 11:28
@CurtisNewton schrieb:Das praktische Problem waere wohl, da der FSA ja fuer das ganze Kalenderjahr gilt, alle Buchungen vom 2.1. an, inklusive Vorabpauschale, neu berechnet werden muessten und man fuer beliebige Zeitraeume ins Soll rutschen kann. Wenn dann die Rechnung fuer die geduldete Ueberziehung kommt passt es auch wieder keinem.
Ich würde in diesem Punkt gar kein Probelm erwarten. Eine steuerlich relevante Korrektur kann es aus verschiedenen Gründen immer wieder geben und hat valutarisch nie irgendwelche Folgen. Beispielsweise wird bei einer Erhöhung des Freibetrages mit daraus resultierender Ersattung bereits abgeführter Steuern die Wertstellung des Erstattungsbetrages auf den Moment der Korrekturberechnung festgelegt und nicht rückwirkend auf die damalige Steuerzahlung.
Ursache des Ganzen ist wohl, dass es seitens der Banken eine monatliche (!) Meldepflicht bereits ausgenutzter Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern gibt. Vermutlich will man durch diese Beschränkung verhindern, dass einmal erfolgte Meldungen unumstößlich sind und nicht abgeschlossene Zeiträume dauernd durch Stornierungen und Neumeldungen aktualisiert werden müssen.
Irgendwo in den Tiefen dieser Community hatten wir dieses Thema vor einiger Zeit schon mal.

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