am 24.09.2019 05:25
Das unterschreib ich zu 100%!
Aber wenn man den "Fehler" gemacht hätte wären die dafür anfallenden ZUSÄTZLICHE steuerliche Belastungen und auch der daraus nicht resultierenden Zinseszins-Effekt nicht der Rede wert....
Gruß Crazyalex
am 24.09.2019 08:14
Ich will später (bei Renteneintritt) weder in ausschüttende ETFs umschichten, noch will ich Anteile verkaufen sondern nur die Ausschüttungen als "Zubrot". Daher bespare ich ganz arg schrecklich weiterhin meine Ausschütter trotz ausgeschöpftem Freibetrag (auch dank dividendenstarker Einzelaktien). Die quartalsweisen Ausschüttungen verwende ich für das Rebalancing und freue mich über den stetig wachsenden Geldeingang...
Etwaige (mMn) eher minimale/zu vernachlässigende Minderperformance (Augabeaufschläge/Steuern) nehme ich für diesen psychologischen Effekt in Kauf.
Nur um mal einen Gegenpol zu dem Gebetsmühlenartigen "man MUSS Thesaurierer nehmen ab 801€" zu bilden...
am 24.09.2019 09:27
@Reicop schrieb:Nur um mal einen Gegenpol zu dem Gebetsmühlenartigen "man MUSS Thesaurierer nehmen ab 801€" zu bilden...
Hm, in der Regel wird hier (gebetsmühlenartig) nur empfohlen, bis € 801 Ausschütter zu nehmen, um den Freibetrag auszunutzen. Die Empfehlung, danach Thesaurier zu besparen, dient eigentlich nur dem Zweck, sich die manuelle Wiederanlage zu ersparen. Da ist aber eher nix "gebetsmühlenartiges" dran, zu dem man einen Gegenpol bilden müsste.
am 24.09.2019 10:51
@Crazyalex schrieb:Das unterschreib ich zu 100%!
Aber wenn man den "Fehler" gemacht hätte wären die dafür anfallenden ZUSÄTZLICHE steuerliche Belastungen und auch der daraus nicht resultierenden Zinseszins-Effekt nicht der Rede wert....
Klare Sache. Du hast den "Fehler" korrekterweise in Anführungszeichen gesetzt, dIese zusätzliche steuerliche Belastung kommt nämlich ganz unwillkürlich.
Selbst wenn man den Sprung vom Ausschütter zum Thesaurierer zum optimalen Zeitpunkt hinkriegen würde: in den Folgejahre wird der Ausschütter sicherlich "zu viel" ausschütten, so dass der "Fehler" dann zu Tage tritt.
Und der Wechsel zu einem früheren Zeitpunkt mit Sicherheitspuffer zu den 801 € verursacht eine zu lange Bremsspur so dass die Steuerstundung nicht optimal greift.
Du kannst Dich eben drehen und wenden wie Du willst, der Ars... beibt immer hinten.
am 24.09.2019 11:02
Eben!
Wichtig ist, dass man diese ~200€ jährlich (resultierend aus dem Freibetrag von 801€) eben nicht unnötig verschenkt. Es gibt keine andere Art leichter (weil automatisch) legal Steuer zu sparen als dieser Fall in dem der Staat schon sagt: "Das Geld wollen wir nicht!"
Gruß Crazyalex
am 24.09.2019 11:41
OK Leute, danke für die weitere Diskussion. Aber was ist denn mit der Steuerstundung? Ist der Effekt wirklich so zu vernachlässigen? Ich meine - alles Geld was ausgeschüttet wird, wird sofort mit um die 27% versteuert und ist somit "weg". Diese 27% können somit auch nicht noch weitere 20 Jahre arbeiten. Das muss doch einen deutlichen Effekt haben.
am 24.09.2019 11:47
Alle (einschließlich deiner einer) haben Recht! - nur du hast es noch nicht ganz begriffen ![]()
Deswegen stellt man nach Erreichen des Steuerfreibetrags für weitere Anlagen auf thesaurierende ETFs um.
Es kommt auf das Detail an!
Wenn Du aus einem Ausschütter DIESE Erträge (also max. 800€ p.A.) wieder in einen NICHT thesaurierenden ETF steckst geht dir von diesem Teil von den Steuern davon der Zinseszins verloren. DAS ist wenig.
Aber für alles weitere ist es durchaus richtig, dass man die Steuer eben gerne auf "später" verschieben sollte um dann bessergestellt zu sein.
Gruß Crazyalex
am 24.09.2019 11:51
@Crazyalex Ne, das hab ich schon begriffen. Mit meinem letzten Gefasel wollte ich nur den von @Reicop geschilderten Fall "in Frage stellen". In dem Fall verzichtet er ja auf die Steuerstundung... (oder?)
am 24.09.2019 11:54
@Justin Smith schrieb:Aber was ist denn mit der Steuerstundung? Ist der Effekt wirklich so zu vernachlässigen?
Der Effekt als solches ist ganz und gar nicht zu vernachlässigen. Die Auswirkungen hat Gerd Kommer in seinem Buch dargestellt, nachzulesen u.a. auch hier.
Die Aussage von @Crazyalex ist etwas missverständlich formuliert.
Ich glaube er meint, es sei zu vernachlässigen ob Du ein Jahr früher oder später umsteigst. Das der Umstieg aber grundsätzlich kommen sollte ist unstrittig.
am 24.09.2019 11:55
@Justin Smith schrieb:@Crazyalex Ne, das hab ich schon begriffen. Mit meinem letzten Gefasel wollte ich nur den von @Reicop geschilderten Fall "in Frage stellen". In dem Fall verzichtet er ja auf die Steuerstundung... (oder?)
Okay - dann haben wir ganz leicht anneinander vorbei geredt. In dem Fall: Bingo
Gruß Crazyalex