24.09.2019 11:57 - bearbeitet 24.09.2019 11:58
24.09.2019 11:57 - bearbeitet 24.09.2019 11:58
@GetBetter schrieb:
@Justin Smith schrieb:Aber was ist denn mit der Steuerstundung? Ist der Effekt wirklich so zu vernachlässigen?
Der Effekt als solches ist ganz und gar nicht zu vernachlässigen. Die Auswirkungen hat Gerd Kommer in seinem Buch dargestellt, nachzulesen u.a. auch hier.
Die Aussage von @Crazyalex ist etwas missverständlich formuliert.
Ich glaube er meint, es sei zu vernachlässigen ob Du ein Jahr früher oder später umsteigst. Das der Umstieg aber grundsätzlich kommen sollte ist unstrittig.
geeeenau!
oder mit anderen Worten: Auf die paar Cent im Grenzbereich kommt es nicht an..............
Gruß Crazyalex
am 24.09.2019 11:57
@GetBetter schrieb:
Der Effekt als solches ist ganz und gar nicht zu vernachlässigen. Die Auswirkungen hat Gerd Kommer in seinem Buch dargestellt, nachzulesen u.a. auch hier.
Ok, deshalb war ich etwas verwundert als @Reicop schrieb:
"Etwaige (mMn) eher minimale/zu vernachlässigende Minderperformance"
am 24.09.2019 12:03
@Justin Smith schrieb:
@GetBetter schrieb:
Der Effekt als solches ist ganz und gar nicht zu vernachlässigen. Die Auswirkungen hat Gerd Kommer in seinem Buch dargestellt, nachzulesen u.a. auch hier.
Ok, deshalb war ich etwas verwundert als @Reicop schrieb:
"Etwaige (mMn) eher minimale/zu vernachlässigende Minderperformance"
In diesem Zusammenhang aber noch kurz was unschönes:
Rechtzeitig VOR DEM ABLEBEN sollte man noch kurz steuerbereinigend verkaufen/wieder kaufen bei GROßEN Depot-Vermögen.
Sonst zahlt der Erbe nämlich Erbschaftssteuer auf die noch nicht gezahlte Abgeltungssteuer.
Gruß Crazyalex
am 24.09.2019 12:04
@Justin Smith schrieb:Ok, deshalb war ich etwas verwundert als @Reicop schrieb:
"Etwaige (mMn) eher minimale/zu vernachlässigende Minderperformance"
Vielleicht kannte @Reicop den Link auch noch nicht ![]()
am 24.09.2019 12:05
Der Link ist gold wert...vielen Dank @GetBetter !
am 24.09.2019 12:05
@Crazyalex schrieb:Sonst zahlt der Erbe nämlich Erbschaftssteuer auf die noch nicht gezahlte Abgeltungssteuer.
Ja und? Ist mir doch egal ![]()
am 24.09.2019 12:06
Die faulen Erben sollen sich ihr Vermögen selbst aufbauen! ![]()
(trotzdem danke... )
am 24.09.2019 12:10
..in solchen Fällem kann man natürlich auch das Geld an eine Stiftung für wohltätige Zwecke hinterlassen ! ![]()
Gruß Crazyalex
am 24.09.2019 12:50
@GetBetter schrieb:
@Justin Smith schrieb:Aber was ist denn mit der Steuerstundung? Ist der Effekt wirklich so zu vernachlässigen?
Der Effekt als solches ist ganz und gar nicht zu vernachlässigen. Die Auswirkungen hat Gerd Kommer in seinem Buch dargestellt, nachzulesen u.a. auch hier.
Ein Link von 2015 ist diesbezüglich aber veraltet, seit dem Investmentsteuerreformgesetz von 2018 ist das Ganze etwas anders.
bzw.
"Die Pauschalbesteuerungsmethode von thesaurierten Dividenden führt gegenüber der “normalen” Besteuerung ausgeschütteter Dividenden zu einem kleinen Vorteil. Das gilt solange der so genannte “Basiszinssatz” des Finanzministeriums, der in der steuerlichen Pauschalmethode verwendet wird, nicht merklich über das gegenwärtige Niveau von 1,1% p. a. ansteigt. Der Break-Even-Punkt für den Zinssatz liegt bei ungefähr 3,85% p. a. An diesem Punkt ist die steuerliche Belastung ausgeschütteter- und thesaurierter Dividenden in identisch." (aus dem Kommer Artikel)
24.09.2019 14:59 - bearbeitet 24.09.2019 15:03
24.09.2019 14:59 - bearbeitet 24.09.2019 15:03
@Reicop schrieb:Ein Link von 2015 ist diesbezüglich aber veraltet, seit dem Investmentsteuerreformgesetz von 2018 ist das Ganze etwas anders.
Bezogen auf unseren Punkt ist seit dem Investmentsteuergesetz von 2018 genau ein Punkt anders: Auch Buy-and-Hold-Anlager kommen steuerlich nicht ganz ungeschoren davon sondern müssen gegebenenfalls eine Vorabpauschale zahlen. Die gab es zum Zeitpunkt des verlinkten Artikels zugegebenermaßen noch nicht.
Aber deren Höhe und damit Auswirkung ist absolut vernachlässigbar.
Ums mal anhand der Zahlen aus der Tabelle des Artikels festzumachen: Bei einer thesaurierenden ETF dessen Wert am Jahresanfang 100 € und am Jahresende 108,50 € betrug, läge die abzuführende Steuer für die Vorabpauschale bei 6,7 ct.
Früher konntest Du im 2. Jahr demnach 8,50 € mehr anlegen, durch die Vorabpauschale sind es jetzt nur noch 8,43 €.
Das ist Kleckerkram bezogen darauf, dass bei einem Ausschütter (2,5% Ausschüttungsquote) 66 ct. abgezogen werden und damit nur noch 7,84 € angelegt bleiben können. Durch den Zinseszinseffekt wird der Abstand mit den Jahren ja auch immer größer.
@Reicop schrieb:bzw.
Beide Artikel vergleichen im wesentlichen die Fonds miteinander, ohne jedoch die spezifische Steuersituation des Anlegers einzubeziehen.
Im Artikel von justetf.com steht immerhin "Es wird angenommen, dass der anrechenbare Freibetrag in Höhe von 801 Euro bereits aufgebraucht ist."
Bei Kommer wird das aber auch angenommen denn nur so macht beispielsweise die Aussage"Der kleine Steuervorteil von T-Fonds (Aktienfonds), der sich aus der Reform des Investmentsteuergesetzes (InvStG) ab Anfang 2018 ergibt, kommt dadurch zustande, dass Dividenden bei A-Fonds auf der Basis der tatsächlichen Ausschüttungen besteuert werden, [...]" Sinn. Bei nicht ausgeschöpftem Freibetrag wird nämlich nichts besteuert bzw. hätte der versteuerte aber nicht abgeführte Betrag keinen Nachteil.
Nette Artikel, die helfen uns aber nicht bei der Frage zur Vorgehensweise bei ausgeschöpftem bzw. nicht ausgeschöpftem Freibetrag.