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Freibetrag Abgeltungssteuer mehrfach in Anspruch genommen

26 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.381 Beiträge

@Zilch 

Im Grundsatz richtig.

 

Bitte jedoch bedenken: Das Finanzamt bekommt zum Jahreswechsel gemeldet wie viel Freibetrag jeweils in Anspruch genommen wurde. Bei ungünstigen Konstellationen (wenn z.B. bei einer x-beliebigen Onlinebank die Jahresbescheinigung wegen - ich fantasiere da mal etwas - eines einzelnen Fonds ewig auf sich warten lässt...) könnte das Finanzamt vielleicht mal ungeduldiger werden.

 

Unabhängig davon arbeiten auch beim Finanzamt größtenteils auch nur Menschen (ja - ich war auch verwundert....) und die freuen sich ab und an auch mal über einen Hinweis, dass man zwar einen Fehler gemacht hat, den aber auch gedenkt auszubügeln!

 

Insofern wäre ein freundlicher Dreizeiler an das Finanzamt in meinen Augen durchaus nicht falsch. Wenn es nicht gerade das größte Ar*loch dort in die Finger bekommt sollte der Brief zumindest mal keine Nachteile haben.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

 

Bitte jedoch bedenken: Das Finanzamt bekommt zum Jahreswechsel gemeldet wie viel Freibetrag jeweils in Anspruch genommen wurde. Bei ungünstigen Konstellationen (wenn z.B. bei einer x-beliebigen Onlinebank die Jahresbescheinigung wegen - ich fantasiere da mal etwas - eines einzelnen Fonds ewig auf sich warten lässt...) könnte das Finanzamt vielleicht mal ungeduldiger werden.

DAS bestreitet ja auch keiner. Natürlich bekommen die entsprechende Daten von den einzelnen Brokern gemeldet und pflegen die ins System ein. Natürlich kommst du nicht drum herum eine Erklärung zu machen.

Du hast aber bis Ende Juli inzwischen Zeit die Steuererklärung zu machen. Die werden dich also nicht im Februar oder März anschreiben und sagen "du du du du du, mach die Erklärung". Und die werden dir bestimmt nicht im Dezember einen Brief schicken in denen die sagen, dass du eine Erklärung abgeben musst.

 


@Crazyalex  schrieb:

 

Unabhängig davon arbeiten auch beim Finanzamt größtenteils auch nur Menschen (ja - ich war auch verwundert....) und die freuen sich ab und an auch mal über einen Hinweis, dass man zwar einen Fehler gemacht hat, den aber auch gedenkt auszubügeln!


Das ist lieb gedacht, aber ich glaube kaum dass die sich freuen wenn Herr Meyer sagt dass er 150€ zu viel Freibetrag ausgeschöpft hat und dies in der Steuererklärung berichtigen wird. Wir reden hier nicht von Steuerfehler in Millionenhöhe sondern "Kleinkram". Der Brief wird zu den Akten gelegt und das war's. Verschwendung von Porto und Papier. Vielleicht wird noch eine Notiz im System angelegt "Herr Meyer muss zu viel Freibetrag melden", aber das bekommen die ja eh am Ende gemeldet durch die Banken. Die haben zig hunderte Menschen zu betreuen - die interessiert der einzelne Fall recht wenig.

Kannst deinen Finanzbeamten*in ja mal Sonntags zum Kuchen einladen (achte auf Compliance!), darüber freut er/sie (m/w/d) bestimmt 😉

 


@Crazyalex  schrieb:

 

Insofern wäre ein freundlicher Dreizeiler an das Finanzamt in meinen Augen durchaus nicht falsch. Wenn es nicht gerade das größte Ar*loch dort in die Finger bekommt sollte der Brief zumindest mal keine Nachteile haben.


Wie gesagt, für mich einfach eine Verschwendung von Porto und Papier. Jeder ist natürlich frei, es ist weder falsch noch richtig - weil es am Ende keinen interessiert solange deine Steuererklärung richtig gemacht wird. Es hat weder Vorteile noch Nachteile. Mitbekommen tun die es sowieso, mit oder ohne deinen Brief. Du weist sie eben nur früher darauf hin.

 

Mach das doch mal, würde mich wundern wenn du eine Reaktion erhältst. Sollte schon drin sein, dass diese dann freundlich zurück schreiben "Lieber Herr CrazyAlex, vielen Dank für Ihren Brief. Wir haben Ihn zur Kenntnis genommen und freuen uns auf Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihren kleinen Fauxpas berichtigen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Ihr FA".

 

Bleibt einfach mal realistisch: Es wird zur Kenntnis genommen, mehr nicht. Interessiert am Ende keinen. Vielleicht ist das bei euch auf dem 100-Seelen-Dorf anders, weil eh jeder jeden kennt. Aber du als Schwabe müsstest doch erst recht gegen eine Verschwendung von Papier und Geld sein 😮 😉

 

Edit: Ich bin auch raus aus der Diskussion. Ich finde es mühseelig und nicht zielführend. Macht doch wenn ihr wollt, es hindert euch keiner - und ob es sinnvoll ist oder sinnlos ist eben Ansichtssache. Für mich ist's sinnlos und Verschwendung, eben weil es niemanden interessiert und letzten Endes einfach zu den Akten gelegt wird. Wenn ihr zu viel Bammel davor habt als Steuerbetrüger abgestempelt zu werden und es deswegen für sinnvoll handelt - bitte. 

Für mich zählt das Ergebnis - und das ist gleich, ob mit oder ohne Brief. 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Crazyalex
Legende
9.381 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Mach das doch mal, würde mich wundern wenn du eine Reaktion erhältst. Sollte schon drin sein, dass diese dann freundlich zurück schreiben "Lieber Herr CrazyAlex, vielen Dank für Ihren Brief. Wir haben Ihn zur Kenntnis genommen und freuen uns auf Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihren kleinen Fauxpas berichtigen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Ihr FA".

 

Bleibt einfach mal realistisch: Es wird zur Kenntnis genommen, mehr nicht. Interessiert am Ende keinen. Vielleicht ist das bei euch auf dem 100-Seelen-Dorf anders, weil eh jeder jeden kennt. Aber du als Schwabe müsstest doch erst recht gegen eine Verschwendung von Papier und Geld sein 😮 😉


@Zilch 

Ja - und deshalb würde ich das kostenfrei per Email machen!

...und dann würde vermutlich zumindest eine automatische und völlig emotionslose Eingangsbestätigung zurückkommen. Lachender Smiley

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
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cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

.. also entweder ich stehe nun auch auf dem Schlauch ... oder:

Es sollte möglich sein, auf dem hiesigen Konto den Freibetrag genau auf den Wert des "In Anspruch genommener Freibetrag" zu setzen
Auf dem neuen Konto dann Verkäufe Verluste realisieren (irgendwas faules schleppt man immer mit sich rum), sodass der Gewinn niedriger als 801 minus o.g. Betrag ausgewiesen wird. Danach müsste die Anpassung der Freibetragsgrenze (801 minus o.g. Betrag) einzutragen sein...

hmm...
Aber: in der Einkommensteuererklärung angeben ist auch möglich (damals war es aber verzinst worden...)

buddy
Experte
79 Beiträge

@Zilch 

 

Keine Ahnung, warum dein Ton in der Diskussion wieder so scharf wird. ICH habe gesagt was ICH machen WÜRDE. 

Du kannst das auf deinem Weg machen. Aber hier wurde von einem anderen Nutzer nach Meinungen gefragt und da gelten alle - auch meine.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass bei dir andere Meinungen manchmal nicht zählen bzw. du Probleme hast, diese zu akzeptieren. 

Auch inhaltlich habe ich das Gefühl, dass deine Ausführungen zu diesem Thema gefährliches Halbwissen sind. 

Ich bin auch Laie, was das Thema angeht. Aber genau das, was du hier so darstellst als gäbe es das nicht, habe ich schon erlebt. Mehrmals.

Ja, ich habe schon VOR Ablauf des aktuellen Steuerjahres vom Finanzamt einen Hinweis bekommen, dass ich nächstes Jahr meine Steuererklärung abzugeben habe. 

Auch habe ich schon zusätzlich eine zweite Erinnerung (allerdings nicht im Februar oder März, etwas später) bekommen, dass ich sie doch jetzt bitte abgeben soll.

Richtig an deiner Aussage ist, dass das Finanzamt keine Kenntnis über deine eingetragenen Freibeträge hat. Wenn du willst kannst du zum Optimieren bei all deinen Banken und Brokern den Höchstbetrag einstellen und schaust dann halt selbst, wo der aktuelle Stand wie ist. 

Allerdings wird sobald du den ersten € deines tatsächlichen Freibetrags überreizt, vom Bundeszentralamt für Steuern ein Hinweis an das für dich zuständige Finanzamt gegeben. So kommt es dann gegebenfalls zu dem Erinnerungsbrief an dich. Deswegen habe ich geschrieben "unter Umständen", da ich mir auch vorstellen kann, dass es je nach Betrag und Arbeitsaufkommen des jeweiligen FA das Ganze unterschiedlich gehandhabt wird. Bei mir war es auch ein relativ kleiner Betrag, unter 1000€. Mein Fall war etwas anders gelagert, aber im Kern bleibt's das gleiche Problem: unterjährig zu wenig Steuern abgedrückt. 

 

Zu deiner Briefdiskussion: ich hatte nur gesagt, dass ich das FA darüber vorab in Kenntnis setzen würde. Das muss nicht per Brief sein. Im Gegenteil. Im Interesse einer schnellen Kommunikation würde ich dort vielleicht sogar nur anrufen oder eben eine Mail schreiben. Einfach darauf hinweisen, dass mir der Fehler unterlaufen ist und ich gedenke, das mit der Steuererklärung wieder gerade zu ziehen oder ob sie eine andere Idee für mich hätten. That's it. Das ist wie @Crazyalex sagt: das sind auch nur Menschen und die meisten Kontakte waren sogar ganz nett und aufschlussreich. 

 

Dennoch will ich damit keine Angst machen, sondern eher das Gegenteil erreichen. Will hier nur meine laienhaften Erfahrungen eines Betroffenen mitteilen, denn ich war damals beim ersten Brief etwas nervös. 😉

Es KANN (muss aber nicht) ein Brief kommen, aber der muss einen nicht vor Panik erstarren lassen.

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge

Um mal ein wenig die Emotionen rauzunehmen hier mal ganz sachlich meine Meinung (kein Steuerfachmann aber in Steuerdingen trotzdem nicht ganz ahnungslos):

 

Natürlich sollte man das FA darüber informieren. Ich würde anrufen und die Situation schildern und bei der Gelegenheit fragen ob es eines formlosen Schreibens bedarf.

 

Es geht nämlich nicht alleine um die Frage der Steuerhöhe (die würde durch eine korrekte Steuererklärung natürlich ausgeräumt), es geht auch um die Frage der Fälligkeit. Und die ist nunmal am Tag des eigentlich zu versteuernden Gewinns und nicht ein Jahr später.

 

Versehgen oder nicht spielt aus meiner Sicht gar keine Rolle. Wenn sich rumsprechen würde, dass sowas sanktionslos möglich ist, dann machen das einige mit purer Absicht um sich auf diese Art einen kostenlosen Überbrückungskredit des Staates zu verschaffen. Und das ist sicher nicht im Interesse des Finanzamtes bzw. der Allgemeinheit.

 

Wenn ich als Freiberufler MwSt einnehme, dann muss ich die auch zeitnah im Rahmen der Vorsteuervoranmeldung abführen und kann nicht so tun als hätte ich alles erst im Dezember erhalten. Das ist sachlich das Gleiche allerdings zugegebenermaßen mit höheren Beträgen. Ich glaube aber kaum, dass es da irgendeine Toleranzgrenze gibt.

 

Daher ist die Sache aus meiner Sicht völlig klar: FA informieren!

huhuhu
Legende
8.777 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Um mal ein wenig die Emotionen rauzunehmen hier mal ganz sachlich meine Meinung (kein Steuerfachmann aber in Steuerdingen trotzdem nicht ganz ahnungslos):

 

Natürlich sollte man das FA darüber informieren. Ich würde anrufen und die Situation schildern und bei der Gelegenheit fragen ob es eines formlosen Schreibens bedarf.

 

Es geht nämlich nicht alleine um die Frage der Steuerhöhe (die würde durch eine korrekte Steuererklärung natürlich ausgeräumt), es geht auch um die Frage der Fälligkeit. Und die ist nunmal am Tag des eigentlich zu versteuernden Gewinns und nicht ein Jahr später.

 

Versehgen oder nicht spielt aus meiner Sicht gar keine Rolle. Wenn sich rumsprechen würde, dass sowas sanktionslos möglich ist, dann machen das einige mit purer Absicht um sich auf diese Art einen kostenlosen Überbrückungskredit des Staates zu verschaffen. Und das ist sicher nicht im Interesse des Finanzamtes bzw. der Allgemeinheit.

 

Wenn ich als Freiberufler MwSt einnehme, dann muss ich die auch zeitnah im Rahmen der Vorsteuervoranmeldung abführen und kann nicht so tun als hätte ich alles erst im Dezember erhalten. Das ist sachlich das Gleiche allerdings zugegebenermaßen mit höheren Beträgen. Ich glaube aber kaum, dass es da irgendeine Toleranzgrenze gibt.

 

Daher ist die Sache aus meiner Sicht völlig klar: FA informieren!


 

Sehr besonnene, beruhigende und wahre Worte von Geti.

 

Ausnahmsweise ein Thema wo ich etwas Erfahrung gewonnen habe.

 

zb. gab es hier in der Gegend mal ein Unternehmen,

die ihre Geschäftszweige in mehreren freundlichen Übernahmen **"verteilt" haben.

 

*a zu b -- b zu c -- c zu d -- d zu b & b zu

da ging dann schon mal der ein oder andere Cent verloren,

wurde wieder gefunden, und fertig.

 

Steuerberater hat ALLES dem FA gemeldet und gut war es.

Die Frist dafür liegt bei glaube ich 24 Monate.

 

apropos Steuerberater.

Wenn man hier allen Vermögens Informationen, glauben schenken darf,Smiley (zwinkernd)

und nur mehr oder wenigen betuchte unterwegs sind

bin ich davon ausgegangen das jeder einen selbigen hat,

denn dann hat ER das an der Backe...wird dafür ja nicht schlecht bezahlt.

 

Fazit; bleibt alle mal schön der Öre Wahrheit verbunden Smiley (fröhlich)

 

Grüße

und schönes Wochenende

P.hu

 

* alles legal !

** habe ich gehört